Berichtsvorlage - 0504/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumpflegesatzung Hagen hier: 2. Sachstandsbericht gem. Ratsbeschluss vom 27.09.2018 sowie § 9 und § 12 (3) Baumpflegesatzung.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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18.11.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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19.11.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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25.11.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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25.11.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Anhörung
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01.12.2020
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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20.08.2020
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04.12.2020
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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16.06.2021
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14.09.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Die mit Beschluss des Rates vom 27.09.2018 beschlossene Baumpflegesatzung hat nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hagen am 18.05.2019 Rechtskraft erlangt und wird seitdem angewandt. Mit dem v. g. Ratsbeschluss und der Baumpflegesatzung selbst sind Berichtspflichten verbunden, denen mit dieser Vorlage nachgekommen wird.
1.) Bericht gem. Ratsbeschluss vom 27.09.2018.
Die folgenden Fallzahlen sind seit dem letzten Bericht mit dem Erstellungsdatum vom 18.10.2019 erhoben worden. Alle hier angegebenen Fallzahlen haben den Stand vom 31.03.2020.
Folgende Berichtspflicht wurde vom Rat beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die praktischen Auswirkungen der Satzung sowie den Personalbedarf zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu überprüfen und die entsprechenden Konsequenzen vorzuschlagen.
Der Umweltausschuss erhält in diesem Zeitraum halbjährlich einen Bericht.
Der Bericht soll die Fallzahlen gesamt und davon die Fälle darstellen, bei denen Maßnahmen angeordnet wurden.
Dabei sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden:
a) Fälle aus den Baugenehmigungsverfahren
b) Fälle auf städtischen Grundstücken (§ 9)
c) alle sonstigen Fälle“
§ 9 „Maßnahmen an Bäumen der Stadt Hagen“ besagt, „Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der Stadt Hagen unterliegen dieser Satzung. Hier entscheidet der Wirtschaftsbetrieb Hagen. Das Umweltamt prüft die Entscheidung im Rahmen von Stichproben. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung und der Umweltausschuss sind regelmäßig über die beabsichtigten Maßnahmen zu informieren.“
Zu 1 a „Baugenehmigungsverfahren“
Im Berichterstattungszeitraum wurden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren 27 Fälle angezeigt. In fast allen Fällen wurden normative Verweise zum Schutz des vorhandenen Baumbestandes gegeben. In zwei Fällen wurden Ersatzpflanzungen in der Stellungnahme festgesetzt, weil Bäume aufgrund der Baumaßnahmen weichen müssen. In allen anderen Fällen konnte durch die Stellungnahmen der Baumbestand geschützt werden, sofern geschützter Baumbestand im Sinne der Satzung vorhanden war.
Zu 1 b „städtische Bäume“
Im Berichterstattungszeitraum wurden insgesamt 102 Maßnahmen an städtischen Bäumen vom WBH angezeigt. Davon erfüllten 37 Maßnahmen Verbotstatbestände nach Baumpflegesatzung. Die restlichen 65 Fälle verteilen sich auf Bäume, die aufgrund ihres Umfangs oder der Baumart nicht unter die Satzung fallen und um Bäume, die im Rahmen von Bestandpflegemaßnahmen (§ 10 (5)) oder aufgrund der unmittelbaren Verkehrsgefährdung (§ 5 (3)) gefällt oder eingekürzt werden mussten.
Die 37 Fälle, die nach Baumpflegsatzung zu beurteilen sind, teilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke auf:
BV Mitte 20 Bäume
BV Nord 7 Bäume
BV Hohenlimburg 6 Bäume
BV Eilpe-Dahl 1 Baum
BV Haspe 3 Bäume
Summe 37 Bäume
Die 37 Fälle, die nach Baumpflegsatzung zu beurteilen sind, verteilen sich auf folgende Baumarten:
Acer-Arten (Ahorne) 17 Stück
Betula-Arten (Birken) 5 Stück
Carpinus-Arten (Hainbuchen) 5 Stück
Fagus-Arten (Buchen) 1 Stück
Fraxinus-Arten (Eschen) 1 Stück
Populus-Arten (Pappeln) 5 Stück
Quercus-Arten (Eichen) 1 Stück
Salix-Arten (Weiden) 1 Stück
Tillia-Arten (Linde) 1 Stück
Gesamtsumme: 37 Stück
Durch die Eingriffe in den nach Baumpflegesatzung geschützten städtischen Baumbestand ergibt sich eine Ersatzpflicht in Höhe von 54 Baumpflanzungen (§ 10 Baumpflegesatzung). Nach Überprüfung durch das Umweltamt wendet der WBH die Baumpflegsatzung korrekt an. Inwiefern die Stadt ihrer Ersatzpflanzungspflicht nachkommt, kann zurzeit noch nicht beurteilt werden, da die Ersatzpflanzungen erst im Folgejahr der Fällung (Pflanzperiode 2020/2021) durchgeführt werden können. Voraussetzung für die Erfüllung der Ersatzpflanzungsverpflichtungen ist, dass die entsprechenden Mittel in den Haushalt eingestellt werden, um den WBH zu beauftragen. Auf Basis des letzten Berichtes für den Zeitraum vom 16.05.-17.10.2019, wurden dementsprechend 125.000 € pro Jahr in den Doppelhaushalt 2020/21 eingestellt. In diesem Betrag sind jedoch noch nicht die Kosten für die im Zeitraum vom 18.10.2019 - 31.03.2020 angefallenen Ersatzpflanzungsverpflichtungen von 54 Bäumen enthalten. Nach dem ursprünglichen Kostenansatz des WBH aus Oktober 2019, von 800 - 900 € pro Baumpflanzung, müssen dementsprechend Haushaltsmittel in Höhe von 48.600,- € (Stand 31.03.2020) überplanmäßig bereitgestellt werden.
Mit Blick auf die extremen Witterungsbedingungen der vergangenen zwei Jahre und dem Fortschreiten der Klimaveränderung ist schon jetzt festzustellen, dass der Aufwand für die Planung von Baumpflanzungen im innerstädtischen Bereich und der technische Aufwand für die Herstellung nachhaltig funktionierender Pflanzgruben aufwändiger sein wird, als zunächst angenommen. Insofern ist absehbar, dass der o. g. Betrag von 800 - 900 € pro Baum nicht ausreichend sein wird die erforderliche Ersatzpflanzung herzustellen. Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, bei dem die Zuständigkeit für die städtische Freiraum- und Grünordnungsplanung liegt, wird hierzu separat berichten.
Zu 1 c „sonstige Fälle“
Im Berichterstattungszeitraum gingen insgesamt ca. 631 Fälle ein. Diese verteilen sich auf ca. 575 telefonische und digitale Anfragen, 50 Anträge für genehmigungspflichtige Maßnahmen auf Privatgrundstücken, und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren. In 18 Fällen wurden Ersatzpflanzungen gem. § 10 festgesetzt, aus denen insgesamt 55 Bäume nachgepflanzt werden müssen. Insgesamt wurden 70 Ortstermine durchgeführt, die Dauer der Termine variiert zwischen 30 min und 3 Stunden zzgl. der An- und Abfahrtzeiten.
2.) Bericht zu § 12 Baumpflegesatzung:
Gem. § 12 (3) „Verwendung von Ausgleichszahlungen“ Baumpflegesatzung besteht ferner folgende Berichtspflicht:
„Das Umweltamt Hagen erstattet den Bezirksvertretungen und dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität jährlich einen Bericht über die Verwendung der Mittel und die finanzielle Ausstattung des Pools.“
Im Berichterstattungszeitraum wurde eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1690,00 € vereinnahmt. Der Pool Baumpflege verfügt nun insgesamt über 3211,00 €. Die Gelder wurden zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht verausgabt.
Des Weiteren sind im Berichterstattungszeitraum insgesamt 4440,00 € Verwaltungsgebühren festgesetzt worden.
Personalkapazität
Die derzeitige Wochenarbeitszeit des Sachbearbeiters liegt bei 30 Stunden. Es hat sich wie erwartet herausgestellt, dass gerade in den Wintermonaten eine besonders hohe Arbeitsbelastung vorliegt. Die Vorgänge und Anfragen können dann nicht zeitnah abgearbeitet werden. Eine Steigerung des Arbeitsaufkommens ist mit Blick auf den klimabedingten Zustand der Hagener Bäume und den fortschreitenden Breitbandausbau absehbar. Im Urlaubs- und Krankheitsfall des Sachbearbeiters gibt es keine vollwertige Vertretung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5510 | Bezeichnung: | Öffentliches Grün |
Finanzstelle: | 5000475 | Bezeichnung: | Ersatzpflanzungen nach Baumpflegesatzung |
| Finanzpos. | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 785300 | 125.000,00 € | 125.000,00 € | € | € |
Auszahlung (+) üpl. | 785300 | 48.600,00 € |
|
|
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Eigenanteil |
| 173.600,00 € | 125.000,00 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Anpflanzung von Bäumen werden in der Bilanz auf den jeweiligen Grundstücken aktiviert. Es entsteht kein jährlicher Abschreibungsaufwand. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5% des Eigenanteils) | 2.604,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Gesamtkosten) | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 2.604,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 2.604,00 € |
gez. | gez. |
Henning Keune Technischer Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

25.11.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.) Im Falle von nicht benötigten bezirksbezogenen Mitteln für bereits beschlossenen aber nicht umgesetzte Maßnahmen (Rückflüsse) wird die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Hagen-Mitte ermächtigt, wenn zeitlich möglich, diese Mittel für die als zweckmäßige Ersatzbepflanzungen im Bezirk Hagen-Mitte ermittelten Bäume für die Fachverwaltung/dem Wirtschaftsbetrieb Hagen freizugeben.
Die Priorisierung soll dabei der Fachverwaltung/dem Wirtschaftsbetrieb überlassen sein.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
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CDU | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 3 |
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AfD | 2 |
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Hagen Aktiv | - | - | - |
FDP | 1 |
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Die Linke. | 1 |
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Die Partei | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
25.11.2020 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
X | Zur Kenntnis genommen |
Zusatzbeschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Hohenlimburg unaufgefordert den Zeitpunkt, die Standorte und mit welcher Baumart nachgepflanzt werden soll, zu berichten.
Abstimmungsergebnis Zusatzbeschluss:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 4 |
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SPD | 3 |
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Bürger für Hohenlimburg | 3 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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AfD | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
04.12.2020 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergänzung des Naturschutzbeirats:
Der unteren Naturschutzbehörde wird der Vorschlag gemacht, die Zusammenarbeit mit der Biologischen Station zu aktivieren, um die personelle Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall zu sichern.
Abstimmungsergebnis:
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x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||