04.12.2020 - 9.2 Baumpflegesatzung Hagen hier: 2. Sachstandsberi...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Gockel erläutert auf Nachfrage von Herrn Bögemann, dass es sich bei der Umsetzung der per Ratsbeschluss eingeführten Baumpflegesatzung um eine kommunale Pflichtaufgabe handle. Der Wirtschaftsbetrieb vollzieht die Satzung für die städtischen Bäume, die untere Naturschutzbehörde kontrolliert hier ordnungsgemäß die Anwendung der Satzung. Es ist ein Betrag von 900 € pro neu zu pflanzendem Baum kalkuliert worden, daher sind 125.000 € in den Haushalt eingestellt worden. Es sei nicht Aufgabe dieser Vorlage oder des Naturschutzbeirats, für die Haushaltsmittel zu sorgen. Hier liegt die Zuständigkeit beim Fachbereich für Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen.

 

In der Praxis könne besonders unter den aktuellen stadtklimatischen Bedingungen festgestellt werden, dass der Ansatz von 900 € pro Baum nicht ausreichen wird, um nachhaltig einen neu zu pflanzenden Baum auch langfristig erhalten zu können. Auch müsse überlegt werden, abweichend von den Festsetzungen der Baumpflegesatzung, mit anderen Baumarten nachzupflanzen. Hierzu werde es gem. Ratsbeschluss zur Einführung der Baumpflegesatzung im Jahr 2021 eine Evaluierung der Satzung geben.

 

Herr Bögemann regt an, dass Herr Dr. Diepes diese Problematik der unzureichenden Haushaltsmittel mit in seinen Fachbereich mitnimmt. Es sei das Recht des Naturschutzbeirats, hier das Problem zu benennen.

 

Herr Gockel antwortet auf die Anfrage von Herrn Bögemann, dass die eingenommenen Verwaltungsgebühren in den allgemeinen Verwaltungshaushalt einfließen. Die von Privatpersonen gezahlte Ausgleichszahlung wird zweckgebunden verwaltet.

 

Herr Bögemann regt für den Krankheits- und Urlaubsfall des für die Baumpflegesatzung zuständigen Mitarbeiters eine Zusammenarbeit mit der Biologischen Station an, um die Vertretung zu sichern. Die Anregung wird als Ergänzung des Beschlusses aufgenommen.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ergänzung des Naturschutzbeirats:

 

Der unteren Naturschutzbehörde wird der Vorschlag gemacht, die Zusammenarbeit mit der Biologischen Station zu aktivieren, um die personelle Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall zu sichern.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0