Beschlussvorlage - 0799/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Temporäre Einrichtung von Fahrradspuren auf der L 700 - Enneper Straße/Kölner Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Gregor Hengstermann
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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16.09.2020
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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22.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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01.10.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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07.10.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der europaweiten Aktion STADTRADELN schlägt die Fachverwaltung vor, die äußeren Fahrspuren der Trasse Enneper Straße/Kölner Straße (L 700) als Fahrradspuren auszuweisen. Diese Aktion ist zunächst für die Dauer von ca. fünf Wochen geplant (vom 25.09.2020 bis 30.10.2020). Die Verkehrsabläufe sollen in diesem Zeitraum begutachtet werden und die Grundlage für eine langfristige Planung auf der Enneper und Kölner Straße bilden.
Begründung
Die Stadt Hagen hat sich in der Vergangenheit an den Aktionen zum sogenannten STADTRADELN beteiligt. Bisher fanden diese Aktionen in der Regel im Zusammenhang mit dem Umwelttag statt. Die Aktion STADTRADELN dient vor allem dazu, auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen und zu zeigen, dass es Radinfrastruktur benötigt, damit mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen. Die Aktion findet in Hagen vom 25.09.2020 bis 15.10.2020 statt.
In diesem Jahr schlägt die Verwaltung - neben noch näher zu bestimmenden Programmpunkten - u. a. vor, auf der Trasse der L 700 Enneper Straße/Kölner Straße temporär probeweise Fahrradspuren zu markieren. Die Markierungen erfolgen wie Baustellenmarkierungen in gelber Farbe, begleitet von entsprechenden Beschilderungen. Die Maßnahme ist für die Dauer von fünf Wochen (vom 25.09.2020 bis 30.10.2020) vorgesehen.
Im betrachteten Abschnitt der Enneper und Kölner Straße ist zurzeit ein Schutzstreifen markiert. Nach Prüfung der Verwaltung ist der Schutzstreifen auf der Enneper und Kölner Straße keine geeignete Führungsform, um den Radverkehr verkehrssicher zu führen. Der Schutzstreifen unterschreitet zudem in seiner jetzigen Form an einigen Stellen die erforderlichen Mindestmaße. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei der Enneper und Kölner Straße um eine vierspurige Straße handelt, mit einem nicht zu vernachlässigenden Schwerlastverkehrsanteil.
Im Abschnitt zwischen der Martinstraße und der Grundschötteler Straße liegt der Schwerlastverkehr bei 1.700 – 1.800 Fahrzeuge pro Tag (erhobene Werte) und im Bereich Enneper/Kölner Straße zwischen der Grundschötteler und der Haenelstraße bei bis zu 2.800 Schwerlastfahrzeuge pro Tag (Modelldaten).
In den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen wird die maximal verträgliche Menge an Schwerlastverkehr mit ca. 1000 Fahrzeugen pro Tag beziffert. Der Anteil des Schwerlastverkehrs überschreitet damit nahezu dreifach die empfohlene verträgliche Menge des Schwerlastverkehrs.
Daher ist auf der Enneper Straße eine langfristige und verkehrssichere Lösung der Radverkehrsführung notwendig, die die beschriebenen Problempunkte berücksichtigt.
Mit der geplanten Fertigstellung des Bahntrassenradweges zwischen der Kuhlestraße und der Hammerstraße im Jahr 2022 und weiteren Maßnahmen zum Bau des Enneperadweges bietet der Abschnitt auf der Enneper und Kölner Straße eine hervorragende Möglichkeit eine durchgängige Radverbindung zwischen der Stadtgrenze Gevelsberg, dem Stadtteil Haspe sowie der Gesamtstadt herzustellen.
Wirkung auf den MIV
Die Wirkung der Maßnahme auf den motorisierten Individualverkehr wird während des fünfwöchigen Zeitraumes in regelmäßigen Abständen von der Verwaltung beobachtet und ausgewertet. Ebenfalls prüft die Verwaltung durch die fünfwöchige Probephase, ob die beiden jeweils rechten Fahrspuren für eine dauerhafte Lösung als kombinierte Bus- und Radspuren ausgewiesen werden können.
Im Abschnitt der Enneper Straße zwischen der Martinstraße und der Grundschötteler Straße erscheint eine Radwegemarkierung als recht unproblematisch, da im Bereich des ehemaligen Brandt-Geländes an die kürzlich beendete Baumaßnahme ohnehin nur eine Spur angeboten wird. Hier zeigt sich auch eine Verkehrsbelastung unter 20.000 Kfz/Tag (erhobene Werte), die in der Regel eine Zweispurigkeit zulässt.
Ab der Grundschötteler Straße bis zur Haenelstraße ist die Verkehrsbelastung mit ca. 28.000 Kfz/Tag (Modelldaten) deutlich höher. Von daher ist dieser Abschnitt der Kölner Straße auch besonders interessant für eine Probephase.
Grundsätzlich dürfen benutzungspflichtige Radwege nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Nach einem Urteil des BVerwG -3C42.09- v. 18.11.2010 ist eine Radwegebenutzungspflicht jedoch immer nur dann anzuordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allg. Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO). Besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 2 können insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen, der anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein. Die Stadt Hagen spricht sich ab 10.000 Kfz/Tag für eine Benutzungspflicht der Radwege aus. Die zuvor beschriebenen Argumente und Zahlen begründen die Gefahrenlage für Radfahrer an der Enneper Straße / Kölner Straße und rechtfertigen somit die temporäre Ausweisung als benutzungspflichtiger Radweg.
Zur Einrichtung der Maßnahmen liegen verschiedene Angebote vor. Das günstigste Angebot beläuft sich dabei auf 20.000 € (brutto).
Diese Summe ist im Haushalt 2020/2021 bisher nicht eingeplant. Es kann jedoch aus der Maßnahme „Fußgängerverkehrskonzept“- 30.000 € konsumtive Planungsmittel in 2020- eine Deckung vorgeschlagen werden, da sich in 2020 aus personellen Gründen keine weiteren Handlungsmöglichkeiten ergeben werden.
Die veranschlagte Summe von ca. 20.000 € wird auch komplett in 2020 verausgabt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen:
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- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Temporäre Einrichtung von Fahrradspuren auf der L 700 - Enneper Straße/Kölner Straße
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Raumplanungen |
Auftrag: | 1511040 | Bezeichnung: | Stadtentwicklung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 542600 | Bezeichnung: | Prüfung, Beratung |
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| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 542600 | 20.000 € |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto)
x | Die Finanzierung wird im Haushaltsjahr 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung sichergestellt.
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- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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30,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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31,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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29,1 MB
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