Vorschlag zur Tagesordnung - 0071/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 Die Verwaltung wird gebeten zu berichten,

- inwiefern das gem. § 23 Abs. 1 1. SprengstoffV geltende Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen in Hagen durchgesetzt wurde,

- inwiefern gem. § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV geprüft wurde, Verbote von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gebieten auszusprechen,

- inwiefern gem. § 5 Abs. 1 LImSchG NRW geprüft wurde, im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebietes im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit des Gebietes hinsichtlich der Luftreinhaltung die Verwendung von Feuerwerk nur eingeschränkt zuzulassen

- inwiefern es bei der Durchsetzung der o.a. Maßnahmen zur Ausführung ordnungsrechtlicher Maßnahmen gekommen ist.

 

Die Verwaltung wird zudem gebeten, ein Konzept zur Verwendung von Feuerwerk in Hagen unter den o.a. sprengstoff- und immissionsschutzrechtlichen Bedingungen bis zum Herbst dieses Jahres vorzulegen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Nach neueren Umfragen sprechen sich 57 Prozent der Deutschen für ein Verbot von Silvester-Feuerwerk aus, bereits 70 Prozent verzichten freiwillig darauf (Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/boeller-silvester-101.html).

Der Gesetzgeber in Bund und Land hat für Kommunen Möglichkeiten eröffnet, bei besonderen Gefährdungen, z.B. der Gesundheit oder der öffentlichen Ordnung, die Nutzung von Feuerwerk einzuschränken oder ganz zu verbieten. Für entsprechende Beschränkungen auf Feuerwerks-Nutzungs-Zonen sprechen:

- die Umweltbelastung durch extrem hohe Feinstaubwerte,

- die damit verbundene Gesundheitsgefährdung z. B. Atemwegserkrankungen, Hörschäden (Knalltrauma), Verletzungen sowie tödliche Unfälle.

- Tierschutz (Tiere erleiden Angstzustände und Panik),

- Reinigungskosten und

-    die Verschmutzung der Stadt.

 

Viele Kommunen haben zum Schutz von Mensch, Tier, Natur und Gebäuden bereits Teilverbote bis zu kommunalen Komplettverboten erlassen.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.01.2020 - Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

07.09.2020 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen