29.01.2020 - 4.11 Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 29.01.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Mario Wohlan
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Kingreen bittet die Verwaltung zu prüfen, wo die Gesetzgebung die Einrichtung von Tabu-Zonen schon hergebe und wo die Stadt Hagen berechtigt sei, solche Tabu-Zonen einzurichten. Sie sei sich sicher, wenn dies rechtzeitig geschehe und auch entsprechend vermittelt werde, komme dies auch in der Bevölkerung an.
Herr König schlägt vor, gemeinsam mit Vertretern der Ordnungsbehörde und Polizei zu erörtern, inwieweit dies für sinnvoll erachtet werde und wo rechtliche und praktische Schwierigkeiten oder Chancen gesehen würden.
Herr Schmidt spricht die Problembewältigungskultur in der Stadt an. Anhand von Beispielen wie dem Grillverbot im Hameckepark und vielen weiteren Verboten werde die Zuwiderhandlung gefördert. Ein Antrag auf Bereitstellen eines Grillplatzes und entsprechender Mülleimer etc. sei gescheitert. Auch ein Verbot von Silvester-Böllern in Zonen halte er nicht für zielführend. Er finde das Anbieten einer zentralen Stelle (ohne Nebenverbote) gut. Den Bürgern durch ein weiteres Verbot noch ein Stück Lebensfreude zu nehmen, halte er für den falschen Weg.
Herr Meilwes erinnert an die Einführung des Rauchverbotes. Dies habe gut funktioniert. Aufgrund der großen Zustimmung der Bevölkerung sollte man auch hier von dem Recht Gebrauch machen.
Herr Huyeng strukturiert die Fragen des Antrages. Die vier Fragen konnten beantwortet werden. Weiterhin gehe es um ein Konzept für die Verwendung von Feuerwerk, nicht um ein Verbot. Vergleichbar mit dem Rauchverbot (wo darf geraucht werden und wo nicht). Er werde gemeinsam mit der Ordnungsbehörde und der Polizei beraten und bis Herbst eine entsprechende Vorlage zur Zustimmung vorlegen.
Herr Heiermann merkt an, dass in einem Konzept nicht nur ein zentraler Platz ins Auge gefasst werde solle, sondern auch in den Bezirksvertretungen ein Platz gefunden werden sollte, auf dem ein Fachmann mit einem minimalen Kontingent ein Feuerwerk abbrennt. Er unterstütze den Antrag von Frau Kingreen, zumal so viel CO2 ausgestoßen werde, wie von fast allen PKWs jährlich.
Herr Schmidt gibt zu bedenken, dass Verbote nur schwer kontrollierbar seien. Er wäre froh, wenn die Feuerwerke sich auf Kernzeiten zwischen einer Stunde vor und einer Stunde nach dem Jahreswechsel beziehen würden.
Herr König merkt an, dass Herr Panzer, wenn er Anträge der Grünen in der Öffentlichkeit präsentiere, auf die Angabe "Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt" verzichten möge.
Herr Panzer nimmt die Anmerkung von Herrn König zur Kenntnis und teilt mit, dass diese Betitelung nicht auf seinem Wunsch beruhe, sondern seitens der Presse so formuliert wurde.
Herr Panzer hält fest, den TOP als erste Lesung zu beschließen und aufgrund einer Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der Ordnungsbehörde und der Polizei neu zu beraten.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu berichten,
- inwiefern das gem. § 23 Abs. 1 1. SprengstoffV geltende Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen in Hagen durchgesetzt wurde,
- inwiefern gem. § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV geprüft wurde, Verbote von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gebieten auszusprechen,
- inwiefern gem. § 5 Abs. 1 LImSchG NRW geprüft wurde, im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebietes im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit des Gebietes hinsichtlich der Luftreinhaltung die Verwendung von Feuerwerk nur eingeschränkt zuzulassen
- inwiefern es bei der Durchsetzung der o.a. Maßnahmen zur Ausführung ordnungsrechtlicher Maßnahmen gekommen ist.
Die Verwaltung wird zudem gebeten, ein Konzept zur Verwendung von Feuerwerk in Hagen unter den o.a. sprengstoff- und immissionsschutzrechtlichen Bedingungen bis zum Herbst dieses Jahres vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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