Beschlussvorlage - 0028-2/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
- Grundstückskaufverträge im Rahmen der Entwicklung Südufer Hengsteysee und Letter of Intent mit DB Energie GmbH- Beitritt der Stadt Hagen zur Kooperation "Mittleres Ruhrtal" im Rahmen der IGA 2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.03.2020
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2020
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Hagen tritt der Kooperation „Mittleres Ruhrtal“ bei. Die Verwaltung wird beauftragt diese Kooperation gemeinsam mit den Nachbarstädten langfristig weiterzuentwickeln. Dabei stellt die IGA 2027 einen wichtigen Meilenstein dar.
2. Um das Konzept eines Bürgerparks am Hengsteysee (Seepark) im Rahmen der IGA 2027 umzusetzen, wird die Verwaltung beauftragt die beiliegende Absichtserklärung / „Letter of Intent“ (LOI) mit der DB Energie GmbH zur Realisierung eines Umspann-/Gleichrichterwerks, am Alternativstandort westlich der Dortmunder Str. abzuschließen.
3. Der Rat befürwortet die in diesem Zusammenhang beabsichtigte Veräußerung von Grundstücken durch den WBH. Die für den WBH kostenneutrale Verlegung des dort verorteten Regenrückhaltebeckens ist dabei zu sichern.
Sachverhalt
Kurzfassung
In der letzten Ratssitzung vom 13.02.2020 ist hinsichtlich der Vorlagen 0028/2020 und 0028-1/2020 kein Beschluss gefasst worden. Der Tagesordnungspunkt ist zur erneuten Beratung in die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und in die Sitzung des Rates verwiesen worden. Zunächst wurde angenommen, dass für die abschließende Beratung ggf. Sondersitzungen anzuberaumen wären. Allerdings konnte mit dem Eisenbahnbundesamt ein Fristablauf für die Aussetzung des Widerspruchsverfahrens bis zum 31.03.2020 abgestimmt werden.
Die in der Ratssitzung vom 13.02.2020 und der Anfrage der Faktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.03.2020 formulierten Fragen sollen mit dieser Vorlage beantwortet werden. Neuerliche Gespräche mit der DB Energie GmbH haben zu einer erneuten Überarbeitung des LOI geführt. Dabei konnten die wesentlichen in der Ratssitzung vom 13.02.2020 diskutierten Anforderungen erfüllt werden, so dass die Verwaltung den Abschluss des LOI (Anlage) in vollem Umfang empfehlen kann. Dabei steht das Ziel, die Seeparkfläche rechtzeitig zur IGA 2027 zu entwickeln, im Vordergrund.
Begründung
Letter of Intent
Wesentliche für die Stadt Hagen wichtige Inhalte konnten nachverhandelt bzw. klarer strukturiert und formuliert werden:
- Um das Hauptziel einer zügigen Entwicklung des Seeparks bis zur IGA 2027 zu erreichen, wird für die Entwidmung der Seeparkfläche eine Frist bis zum 09.07.2020 mit DB Energie GmbH vereinbart. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, hat die Stadt die Möglichkeit auf dem Klageweg Ihre Rechte durchzusetzen. Allerdings muss aufgrund der Zeitdauer eines Gerichtsverfahrens das Ziel zur IGA 2027 den Seepark zu entwickeln dann wahrscheinlich aufgegeben werden.
- Weiterhin ist für die Stadt die Kostenneutralität, zu mindestens aber ein abschließender Kostenrahmen von Bedeutung. Zum einen stimmt die DB nunmehr einer vollständigen Kostenübernahme für die Verlegung des Regenklärbeckens des WBH zu. Allerdings hat auch die DB Energie GmbH noch keinen abschließenden Kostenüberblick über die Gesamtmaßnahme und behält sich daher vor, ggf. weitergehende Kostenbeteiligungen von der Stadt zu verlangen. Diese müssen bis zum 03.06.2020 gegenüber der Stadt dargelegt werden, der Rat kann dem Verlangen der DB in seiner Sitzung am 25.06.2020 mit der unmittelbaren Folge beitreten, dass die Freistellung der Fläche bis zum 09.07.2020 erklärt werden muss.
- Sollte der Rat den Anforderungen der DB Energie GmbH am 25.06.2020 nicht nachkommen, endet der LOI und es ist klargestellt, dass die Grundstückskaufverträge des WBH rückabgewickelt werden. Überdies wird die Rückabwicklungsoption auch von dem WBH direkt in den Verträgen verankert.
Im Hinblick auf die Fragestellungen der letzten Sitzungen (STEA, UWA, Rat) und der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen werden im Folgenden die einzelnen Themenbereiche bezogen auf die Planung eines Umrichterwerkes der DB Energie GmbH und eines Umspannwerkes von Amprion am Südufer Hengsteysee und der damit verbunden Entwidmung der Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey nochmal aufgegriffen und detaillierter beschrieben.
Umspannwerk Amprion:
Durch den Bau des Umspannwerkes von Amprion auf der Fläche des Regenklärbeckens des WBH werden die im Plan dargestellten Flächen benötigt (s. grafische Darstellung, Anlage). Diese gehören zum Teil dem WBH, zum Teil dem Ruhrverband, ein kleiner Teil, etwa 850 m² befinden sich im Naturschutzgebiet (NSG) „Uhlenbruch“. Dieser soll jedoch nach mündlicher Aussage der Vorhabenträgerin nicht überbaut werden. Aussagekräftige Pläne, die eine genaue Beurteilung diesbezüglich ermöglichen, liegen derzeit noch nicht vor, somit ist die Beurteilung der Auswirkungen nur beschränkt möglich.
Nach aktuellem Planungsstand soll der Baukörper die Abmessungen 35 m x 20 m und eine Höhe von 10 m haben. Erste Visualisierungen (Anlagen) zeigen, dass eine umfassende Einbindung der Vorhaben in eine Baum- und Gehölzstruktur mindestens visuelle Beeinträchtigungen des LSG deutlich reduzieren können.
Eine abschließende Bewertung und Entscheidung, auch im Hinblick auf erforderliche Kompensationsmaßnahmen wird erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgen können (BImSchG).
Bei der für den Neubau des Regenklärbeckens vorgesehenen Fläche handelt es sich um kleineren Teil des Schutzstreifens zwischen dem Naturschutzgebiet „Uhlenbruch“ und der angrenzenden Straße.
Für die Verlegung des Regenklärbeckens ergeben sich nach Kostenschätzung des WBH zum jetzigen Zeitpunkt Gesamtkosten in Höhe von 2,2 Mio. €. Die Kosten für die Verlegung des Regenklärbeckens und die damit zusammenhängenden Kanalbauarbeiten auf der Alternativfläche werden von DB Energie GmbH / Amprion getragen (s. LOI 06.03.2020).
Umrichterwerk DB Energie GmbH:
Die Fläche auf der das Umrichterwerk errichtet werden soll, befindet im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Hengsteysee-Ruhr, Südufer und ist derzeit bewaldet. Sie dient als Trittsteinbiotop zwischen dem NSG „Uhlenbruch“ und der Waldfläche östlich der Dortmunder Straße sowie der Waldflächen auf Dortmunder Stadtgebiet. Für die Errichtung des Umrichterwerks muss die Fläche gerodet und an anderer Stelle ein Waldersatz hergestellt werden.
Das LSG welches den gesamten Hengsteysee umfasst dient insbesondere als Brut- und Nahrungsbiotop sowie als Winterrastplatz für zahlreiche Wasservogelarten.
In welchem Maße sich die geplanten Bauwerke bau-, betriebs- und anlagebedingt negativ auf das LSG/NSG auswirken, bedarf einer detaillierten gutachterlichen Untersuchung und kann seitens der Verwaltung auf Basis des derzeitigen Planungsstandes nicht abschließend beurteilt werden, dies obliegt dem späteren Genehmigungsverfahrens (Planfeststellung).
Mediationsverfahren Garenfeld:
Ausgangspunkt ist für das Mediationsverfahren ist die Projektbegründung mit folgendem Sachverhalt:
Die bestehende 220 kV-Freileitung von Dortmund Kruckel über den Punkt Ochsenkopf nach Attendorn wird auf 380 kV ausgebaut. Um die Versorgungssicherheit der ENERVIE und ihrer nachgelagerten Versorger am Standort Garenfeld weiterhin zu gewährleisten, muss die Möglichkeit geschaffen werden, die Anlagen der ENERVIE in Garenfeld auf 220 kV- Spannungsebene weiterhin anzubinden.
Im Zuge der Standortfindung für ein Umrichterwerk der DB und seiner Anbindung an das 380 kV-Höchstspannungsnetz dienende Umspannanlage der Amprion wurde seinerzeit ein umfangreiches Mediationsverfahren „Garenfeld“ durchgeführt mit dem Ergebnis eines tragfähigen Konzeptes, das auch die Zustimmung der Bürger gefunden hat:
- größtmöglicher Abstand zur Wohnbebauung – direkt vor dem Wald – Abstand ca. 400 m
- minimaler Leitungsbau zur Verbindung der beiden Anlagen sowie größtmöglicher Abstand der Freileitungen zur Wohnbebauung
- Beibehaltung der vorhandenen Wegeverbindung (für Mensch und Tier)
- umfangreiche Schallschutzmaßnahmen – gleichzeitiger Sichtschutz
- Reduzierung der Bauhöhe von 22,5 m auf 14,5 m
- Reduzierung der Masthöhe von 75 m auf 55 m
- Wegfall von einer Leitungsverbindung – insgesamt 3 Leitungsstränge
- Schallschutzmaßnahmen und Sichtschutz beim alten Umspannwerk
- eventueller Rückbau des alten Umspannwerkes im Jahr 2023
Alternativer Planungsstandort Garenfeld
Zur Überlegung, die Standorte für das UW (DB) und die UA (Amprion) voneinander zu trennen:
Die UA Garenfeld wurde als Standort für die Errichtung eines zusätzlichen 380 kV-Anlagenteils zur Anbindung der DB unter anderem deshalb nicht weiterverfolgt, da ein Ergebnis des seinerzeit durchgeführten Mediationsverfahrens lautete, den Standort Garenfeld nicht zu erweitern. Die Ergebnisse des Mediationsverfahrens haben weiterhin Gültigkeit.
Darüber hinaus unterlag das Umspannwerk Garenfeld einem umfangreichen Prüfverfahren, das in der Zwischenzeit abgeschlossen ist.
Weiterhin wäre aufgrund der begrenzten Flächenkapazitäten an dieser Stelle ein zusätzliches Grundstück zu erwerben, um die Anlage zu erweitern.
Auch technische und genehmigungsrechtliche Gründe sprechen gegen eine räumliche Trennung von UW und UA, insbesondere in Bezug auf den Standort der UA Garenfeld:
Es wäre aus Gründen der Netzsicherheit (Vermeidung größerer Schäden und Ausfälle im Havarie Fall) unvorteilhaft, mit einem zusätzlichen Anlagenteil für den DB-Anschluss (zwei Trafos) dann insgesamt sieben Trafos an einem Standort zu betreiben. Zur Anbindung des UW wäre im Falle einer räumlichen Trennung die Errichtung einer zusätzlichen 110 kV-Leitung erforderlich, mit den damit verbundenen Eingriffen und Betroffenheiten. Für diese Verbindungsleitung wäre entsprechend ein zusätzliches öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Die der DB Energie GmbH / Amprion für die Erstellung eines Umspann- und Umrichterwerks entstehenden Kosten, soweit sie überhaupt schon belastbar kalkuliert sind, sind der Verwaltung nicht bekannt. Laut Aussage von Amprion würde sich jedoch auch aus Kostengesichtspunkten eine räumliche Trennung des UW und der UA eher nachteilig auswirken. Erwartungsgemäß würden die Kosten für die Errichtung einer zusätzlichen 110 kV- Verbindungsleitung -sowohl als Freileitung als auch als Erdverkabelung- die kalkulierten Kosten zur Umverlegung des Regenklärbeckens deutlich übersteigen.
Nach alldem kann aus gemeinsamer Sicht von Amprion und Verwaltung eine solche Variante nicht zum Tragen kommen.
Abschließend ist nochmals zu betonen, dass ohne die Zustimmung zu der alternativen Fläche für die Realisierung eines Umrichterwerkes, eine zeitnahe Umsetzung einer Entwicklung am Südufer Hengsteysee zur IGA 2027 nicht mehr gewährleistet ist.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
| gez. Thomas Huyeng |
| Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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