26.03.2020 - 5.13.2 - Grundstückskaufverträge im Rahmen der Entwick...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Keune rekapituliert die in der Ratssitzung am 13.02.2020 geführte Diskussion zu dieser Thematik. Die angedachte Einberufung von Sondersitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates war im Nachgang der Sitzung nicht notwendig. Die Stadt Hagen konnte sich mit dem Eisenbahnbundesamt darauf einigen, dass der Stichtag der Aussetzung des Widerspruchsverfahrens auf den 31.03.2020 gelegt wurde. Dadurch wird aber eine endgültige Entscheidung über den Letter of Intent (LoI) heute erforderlich. Eine Beschlussfassung über den LoI in einer späteren Sitzung ergebe keinen Sinn, da der Inhalt des LoI einen verbindlichen Fahrplan darstellt, mit dem es zu einer Freistellung der Seeparkflächen kommen soll. Ein Verzug würde das gesteckte Ziel, den Seepark bis zur IGA 2027 zu errichten, verfehlen.
Er berichtet, dass über wesentliche Punkte mit der DB Energie nachverhandelt werden konnte. Darunter fallen die Kostenübernahme der Verlegung des Regenrückhaltebeckens der WBH und die Erwartung der Stadt Hagen, dass die DB Energie spätestens zur Sitzung des Rates am 25.06.2020 vorlegt, ob der vorgeschlagene Ersatzstandort akzeptiert wird.
Aus Sicht der Verwaltung habe man mit dem LoI jetzt Planungs- und Kostensicherheit sowie eine gute Grundlage, über diesen Ausweichstandort zu entscheiden.
Herr Panzer erklärt, dass aus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der vorliegende LoI im Gegensatz zur vorherigen Version deutlich verbessert ist. Nichtsdestotrotz kann diesem nicht zugestimmt werden, da die Beschreibung der städtebaulichen Folgen und Wirkungen zu ungenau sei. Ebenso sind ökologische Probleme zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Herr Dr. Ramrath erklärt, dass die CDU-Fraktion den LoI in der vorliegenden Fassung für zustimmungsfähig hält. Dadurch werde die DB Energie veranlasst, bis Juni deutlich zu machen, ob sie eine Projektrealisierung auf der Alternativfläche anstrebt und ob sie nach einer Ratsentscheidung die verbindliche Freigabeerklärung abgibt. Dadurch wurde erreicht, dass in den kommenden drei Monaten Klarheit geschaffen wird. Er zählt die sich entwickelnden Alternativen auf: Entweder stimmt die DB Energie der Alternativfläche zu und gibt das Gelände für die Stadt frei oder sie entscheidet sich dagegen. In dem Fall müsse man in ein Klageverfahren übergehen. Der Zeitverzug ist, schon im Sinne des aktuellen Stillstands aufgrund der Coronakrise, zu vernachlässigen. Eine Fortführung des Widerspruchsverfahrens würde in den kommenden drei Monaten zu keinem Ergebnis führen.
Weiter führt er aus, dass aufgrund der fehlenden Beratung im Stadtentwicklungsausschuss der angedachte Ortstermin nicht durchgeführt werden konnte. Er ist dennoch überzeugt davon, dass man bei unvoreingenommener Betrachtung der Lage vor Ort zu dem Urteil käme, dass keine wesentlichen Nachteile für Natur und die Landschaft eintreten werden. Das Umrichterwerk der Bahn wird in einem engen Bereich zwischen zwei hochdämmigen Gleissträngen der Bahn kaum wahrnehmbar verschwinden. Der Aussage des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates, es müsse ein hochwertiger Wald gerodet werden, hält er entgegen, dass dieser aus seiner Sicht nicht als hochwertig zu bewerten ist. Die durch Rodung anschließenden Ersatzpflanzungen würden zu einem hochwertigeren Waldgebiet führen, als demjenigen, das hier vorliegt.
Weiter führt er aus, dass das Umspannwerk in einem geschlossenen Baukörper platziert werde. Dieser entsteht auf der Fläche des jetzigen Regenrückhaltebeckens des WBH. Diese Fläche befindet sich 7,5 Meter unterhalb des angrenzenden Straßenniveaus. Der Baukörper wird nach aktueller Planung 10 Meter hoch sein und ragt dementsprechend nur 2,5 Meter über das Niveau der Dortmunder Straße hinaus. Daher beeinträchtigt er das Umfeld aus städtebaulicher Sicht nicht, welches durch eine gewerbliche Bebauung östlich der Dortmunder Straße geprägt ist.
Abschließend erläutert er, dass der Seepark als eines der Leitprojekte für die Entwicklung der Stadt bestimmt worden sei und führt zu den bisherigen Bemühungen aus. Seiner Ansicht nach sollte das Objekt unbedingt realisiert werden.
Herr Meier dankt Herrn Keune für die positiv abgeschlossenen Verhandlungen mit der DB Energie über die finanziellen Auswirkungen im LoI. Dies ändere aber nicht die grundsätzliche Haltung der SPD-Fraktion. Die Argumente bezüglich des erheblichen Eingriffs in die Natur und die Landschaft bleiben weiterhin bestehen. Er kritisiert die Aussage von Herrn Dr. Ramrath bezüglich der Rodung der Waldfläche. Es handele sich hier um 35.000 qm Waldfläche, die als erheblich einzustufen sei.
Er erklärt, dass die SPD-Fraktion immer ein Motor der Entwicklung im Bereich des Hengsteysees war. Man werde sich auch weiter hier engagieren. Das Projekt Hengsteysee ist mit der heutigen Entscheidung auch nicht beendet, sondern geht weiter. Er ist der Meinung, dass ein anderer Weg eingeschlagen werden muss. Er führt zu den Ankerpunkten am Harkortsee aus. Abschließend bittet er darum, über den SPD-Antrag, der schon zur letzten Sitzung eingebracht wurde, abzustimmen.
Herr Hentschel erklärt, dass sich die Fraktion Die Linke. den Ausführungen der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen anschließt. Die aktuellen Planung hält er nicht für sinnvoll.
Herr Keune bittet darum, dass über den Beschlusspunkt 1 gesondert abgestimmt wird.
Herr König erklärt, dass er den Beschlusspunkt 1 für nicht beschlussfähig hält, da der Beitritt bereits erklärt und veröffentlicht wurde.
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass nicht nur der Beitritt sondern ebenfalls auch die Beauftragung zur Weiterentwicklung der Kooperation beschlossen werden soll.
Beschluss:
1. Die Stadt Hagen tritt der Kooperation „Mittleres Ruhrtal“ bei. Die Verwaltung wird beauftragt diese Kooperation gemeinsam mit den Nachbarstädten langfristig weiterzuentwickeln. Dabei stellt die IGA 2027 einen wichtigen Meilenstein dar.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |
2. Um das Konzept eines Bürgerparks am Hengsteysee (Seepark) im Rahmen der IGA 2027 umzusetzen, wird die Verwaltung beauftragt die beiliegende Absichtserklärung / „Letter of Intent“ (LOI) mit der DB Energie GmbH zur Realisierung eines Umspann-/Gleichrichterwerks, am Alternativstandort westlich der Dortmunder Str. abzuschließen.
3. Der Rat befürwortet die in diesem Zusammenhang beabsichtigte Veräußerung von Grundstücken durch den WBH. Die für den WBH kostenneutrale Verlegung des dort verorteten Regenrückhaltebeckens ist dabei zu sichern.
Anlagen zur Vorlage
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