Berichtsvorlage - 1228/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Stand der EU-2-Zuwanderung in Verbindung mit Problemimmobilienhier: Kontrollen unter Federführung der Ausländerbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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23.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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23.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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23.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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28.01.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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29.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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05.02.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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10.03.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Hagen unterliegt neben der Gesamtzuwanderung von Unionsbürgern seit 2015 einer vermehrten Zuwanderung aus den EU-2-Staaten. Diese Zugewanderten verlassen in der Regel aufgrund von Armut und Perspektivlosigkeit ihr Heimatland. Dieses stellte bzw. stellt Hagen immer noch vor eine große Herausforderung. Mit der Zuzugswelle häuften sich Beschwerden aus der Bevölkerung u.a. über zunehmende Verwahrlosung von Wohnhäusern und eine gleichzeitig damit einhergehende Vermüllung von Hinterhöfen und Straßen. Neben der Förderung der Integrationsfähigkeit für Integrationswillige musste auf der anderen Seite u.a. auch die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch konkrete Maßnahmen eingedämmt werden.
Aus diesem Grund wurden neben weiteren Strategien die (auch bereits in der Vergangenheit schon stattgefundenen) ausländer- und melderechtlichen Kontrollen intensiviert. Über die Jahre hinweg haben sich diesen Kontrollen neben Ausländerstelle, Polizei und Jobcenter weitere Akteure angeschlossen. Dadurch hat sich mittlerweile ein gut funktionierendes interdisziplinäres Team entwickelt, welches sich in der Hauptsache um die Feststellung der tatsächlichen Melde- und Wohnverhältnisse (Bereinigung des Melderegisters), Feststellung von Problemimmobilien (kontinuierliche Kontrolle der Zuzugsimmobilien hinsichtlich Wohnung- und Baumängel), Müll- sowie Schädlingsbekämpfung und Eindämmung von Leistungsmissbrauch kümmert.
Der unkontrollierte Zuzug in problematische Stadtteile kann zwar nach wie vor nicht verhindert werden, jedoch zeigen die getroffenen Maßnahmen trotzdem Wirkung
Begründung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, findet das Aufenthaltsgesetz keine Anwendung.
Für die Einreise und den Aufenthalt sind weder Visum und noch Aufenthaltstitel erforderlich. Der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist ausreichend. Der voraussetzungslose Aufenthalt ist bis zu drei Monate möglich und ist der Meldebehörde anzuzeigen.
Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht ein unionsrechtliches Freizügigkeitsrecht, wenn der Unionsbürger entweder Arbeitnehmer oder Selbständiger ist, über hinreichende Mittel der Lebensunterhaltssicherung und umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügt, (mit Aussicht auf Erfolg) eine Arbeit sucht, an einer Ausbildungseinrichtung eingeschrieben ist oder ein Daueraufenthaltsrecht erworben hat.
Wenn der Unionsbürger erklärt, dass eine der geforderten Ausübungs-Voraussetzungen für einen Aufenthalt über drei Monate vorliegt und keine Zweifel an seiner Erklärung bestehen, ist grundsätzlich vom Bestehen der Freizügigkeit auszugehen.
Die Ausländerbehörde kann das Vorliegen oder den Fortbestand der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts aus besonderem Anlass prüfen. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn nichterwerbstätige Unionsbürger oder deren Familienangehörige Leistungen nach SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen. Der Bezug von Leistungen nach den genannten Sozialgesetzbüchern darf jedoch nicht automatisch zur Verlustfeststellung führen.
Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt wird ein Daueraufenthaltsrecht erworben.
Entwicklung der EU-Zuwanderung
Es gibt einen langjährigen Trend einer stetig steigenden jährlichen Gesamtzuwanderung von Unionsbürgern.
Auffällig dabei war, dass mit der Einführung der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit in 2014 die Zahl der zugezogenen Personen aus den EU-2-Staaten Bulgarien und Rumänien überdurchschnittlich zunahm. Da es in Hagen zudem einen Überhang an Wohnraum im unteren Marktsegment gibt, resultiert auch daraus weiterhin eine vermehrte Zuwanderung in die Kommune. Dieses stellt eine massive Belastung der Hagener Sozialsysteme dar.
Um zu verhindern, dass die Bevölkerung aus EU-2-Ländern nur wegen der Sozialleistungen kommt, hat der Bund Ende 2016 beschlossen, Arbeitslose von allen Sozialleistungen auszuschließen. Doch es gibt eine Gesetzeslücke: Wer eine geringfügige Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit mit geringem Gewinn nachweisen kann, hat Zugang zu allen Sozialleistungen und Kindergeld. So kann durch wenige Stunden Arbeit eines einzigen Familienmitgliedes, eine Großfamilie über Tausend Euro Sozialleistungen erhalten.
Die nachfolgenden Grafiken stellen den Zuwachs an bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen im Zeitraum von 2011 bis 2015 in Hagen dar.
2015: 32.397 Ausländer, davon 16.562 EU-Bürger, davon 1.110 Bulgaren
2015: 32.397 Ausländer, davon 16.562 EU-Bürger, davon 2.730 Rumänen
Maßnahmen
Um den massiven Zuzug einzudämmen wurden verschiedene Schritte unternommen:
Der Zugang zu Sozialleistungen (SGB II) ist mit verschiedenen Maßnahmen in enger Kooperation von Jobcenter und der Ausländerstelle bearbeitet worden.
Zudem wurde die Kooperation zwischen Jobcenter, Polizei, Zoll und der Ausländerstelle in Form von regelmäßigem Kontakt/Informationsaustausch intensiviert.
Darüber hinaus werden seit August 2015 im regelmäßigen Rhythmus Häuser im gesamten Stadtgebiet von einem interdisziplinären Team unter Federführung der Ausländerbehörde aufgesucht. Dem Team gehören neben der Ausländerbehörde das Jobcenter, die Wohnungsaufsicht, die Bauordnung, der städtische Ordnungsdienst, die Enervie, das Umweltamt und die Polizei an. Gelegentlich beteiligen sich ebenso Zoll und eine städtische Mitarbeiterin, die für die Sachbearbeitung nach dem Prostituiertenschutzgesetz zuständig ist.
Bei diesen Kontrollen wird u.a. der melde- und ausländerrechtliche Status überprüft, sowie die Rechtmäßigkeit des Leistungsbezugs, Verstöße gegen die Landesbauordnung und Missstände nach Wohnungsaufsichtsgesetz. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten wird das Jugendamt informiert.
Die Pressestelle veröffentlicht nach jeder Kontrolle eine kurze Bilanz, um der Öffentlichkeit zu demonstrieren, dass die Stadtverwaltung, das Jobcenter und die Polizei aktiv gegen Missstände und Betrug vorgehen.
Die Auswahl der Objekte zur Begehung erfolgt u.a. auf Basis der Auswertung des Zuzugs (melderechtliche Überprüfung) sowie aufgrund von Meldungen aller Akteure und von besorgten Bürgern.
Seit Ende 2015 wurden 83 Kontrollen durchgeführt und dabei 752 Häuser in verschiedenen Ortsteilen mit insgesamt 20.735 gemeldeten Personen überprüft. Davon wurden 1.529 abgemeldet und 869 Ausweisdokumente von Personen eingezogen, die angetroffen wurden, jedoch nicht gemeldet sind.
Darüber hinaus finden auch Kontrollen bzw. Nachkontrollen der einzelnen Bereiche in eigener Zuständigkeit statt.
Durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle konnten Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung geklärt sowie Kommunikation, Abstimmung und Abläufe optimiert werden. Kontrollen und Daten werden ausgewertet, die Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt. Bei Handlungsnotwendigkeit erfolgen kurzfristig Abstimmungsgespräche zwischen den verschiedenen Beteiligten zum weiteren Vorgehen.
Situation heute
Insgesamt lässt sich reümieren, dass ein Sinken des Bestandes nicht festgestellt werden kann, jedoch wurde aufgrund der getroffenen Maßnahmen der sprunghafte Anstieg der Zuwanderung rumänischer und bulgarischer Staatsangehöriger erheblich eingedämmt. Der Bestand steigt im Vergleich zu 2015 nur noch leicht an.
Die nachfolgenden Grafiken stellen die entsprechenden Entwicklungen von 2011 bis 2019 (Stand 30.11.2019) dar:

30.11.2019: 39.165 Ausländer, davon 18.834 EU-Bürger, davon 1.782 Bulgaren

30.11.2019: 39.165 Ausländer, davon 18.834 EU-Bürger, davon 3.649 Rumänen
Bei den unten aufgeführten Übersichten der Zu- und Wegzüge lässt sich feststellen, dass die Zuzüge gegenüber 2015 geringer geworden sind. In 2017 und 2018 gibt es bei den rumänischen Staatsangehörigen mehr Weg- als Zuzüge. Jedoch ist insgesamt weiterhin eine hohe Fluktuation zu verzeichnen. Sie bleibt auf einem hohen Niveau.


Bilanz der einzelnen Akteure
Die Fluktuation und die unterschiedlich lange Verweildauer in Hagen sind für die Stadt ein großes Problem, da dadurch die Anstrengungen um die Vermittlung von Regeln sowie jegliche Bemühungen um Integration erschwert werden.
Jedoch führen die Kontrollen u.a. dazu, dass die Abmeldungen von Amts wegen rückläufig sind, ebenso werden weniger Personen angetroffen die nicht gemeldet sind.
Darüber hinaus haben sie eine positive Wirkung auf die Bevölkerung. Bei manchen Ortsterminen kommen die Infos über die regelmäßig stattfindenden Kontrollen gut an.
Aus Sicht der Abteilung Wohnen kann man die Kontrollen auch als Erfolg bezeichnen. Die Hausflure und Hinterhöfe sind nicht mehr so vermüllt wie zu Anfangszeiten. Wird ein sog. „Problemhaus“ jedoch länger nicht kontrolliert, werden umgekehrt deutlich die zunehmenden Missstände wieder merkbar.
Die von der Wohnungsaufsicht erlassenen Instandsetzungsanordnungen mit Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld sind ein geeignetes Mittel, die Eigentümer der Immobilien in die Pflicht zu nehmen und zur Beseitigung der Mängel aufzufordern.
Sofern Häuser von der Wasserversorgung getrennt wurden und die Verunreinigungen innerhalb und außerhalb des Objektes zunehmen, hilft in letzter Konsequenz nur noch die Erklärung der Unbewohnbarkeit. Es wurden bereits mehrere Häuser für unbewohnbar erklärt und teilweise zwangsgeräumt.
Aus Sicht der Bauordnung sind die wiederkehrenden Kontrollen sinnvoll, da in diesem Zuge „Problemimmobilien“ mit aufgegriffen werden die nicht immer direkt im Fokus der Bauordnung liegen. Nach jeder Kontrolle werden in der Regel mindestens zwei bis vier Mängel dokumentiert, die ein behördliches Einschreiten erfordern. Diese Mängel beziehen sich auf bauliche Missstände von Gebäuden, die eine Gefahr für Leib und Leben der Bewohner oder die öffentliche Verkehrsfläche darstellen. Im Anschluss werden bauordnungsrechtliche Verfahren (Anhörung, Aufforderung zur Mängelbeseitigung) eröffnet. Es folgt eine Dokumentation der geforderten Maßnahmen. Bei Nichtbeachtung der Auflagen, Untätigkeit oder Nichtabstellen der Gefahrensituation folgt das Bußgeldverfahren.
Im Bereich Abfallwirtschaft werden die regelmäßigen Kontrollen der Immobilien auch als sinnvoll erachtet. Es erfolgen oftmals Anschreiben an die Eigentümer, ebenso werden Rattenbekämpfungen und Abfallbeseitigungen durchgeführt. Die Bewohner werden hinsichtlich des richtigen Umgangs mit Müll und Abfall sensibilisiert.
Gerade ältere Bürger sind dankbar für die Kontrollen, weil sie sich mit den Problemen nicht mehr alleine gelassen fühlen.
Enervie äußert sich ebenso positiv zu den Kontrollen. Es zeigt sich, dass in den Problemhäusern eine Zuordnung der Messeinrichtungen zu den Mietern nicht immer korrekt durch diese angegeben wird bzw. dass teilweise die Messeinrichtungen überhaupt keinem Kunden zugeordnet sind. Ebenfalls wird mehrfach in den Häusern Stromdiebstahl und das unrechtmäßige Öffnen gesperrter Zähler festgestellt.
Für die Polizei sind bei den Kontrollen regelmäßig Haftbefehle zu vollstrecken und Aufenthaltsermittlungen zu tätigen. Hervorzuheben ist noch, dass in den letzten Jahren zwei rumänische Polizeibeamte einmal pro Jahr die Kontrollen begleitet haben. Dies hat sich als überaus wirksam dargestellt, da eine eindeutige Verständigung mit den südosteuropäischen Zuwanderern möglich war und deren Akzeptanz in Richtung Verhaltensänderung gesteigert werden konnte. Auch in 2020 hat die Polizei Hagen wieder eine zweitägige Kontrolle mit rumänischen Polizeibeamten fest eingeplant.
Aus Sicht des Jobcenters sind die Kontrollen sehr erfolgreich, da als Ergebnis zahlreiche Bedarfsgemeinschaften aus dem Leistungsbezug abgemeldet werden konnten. Manche Personen waren bereits mehrere Wochen verzogen, oft ins Ausland zurück, obwohl sie weiterhin im laufenden Bezug von Arbeitslosengeld II standen. Die dadurch regelmäßig im Ergebnis auftretenden Einsparungen betreffen nicht nur das Jobcenter bezüglich des Regelsatzes, sondern auch die Kommune bezüglich der Kosten der Unterkunft. Konkrete Zahlen zu Einsparungseffekten aus dem System heraus auf Abruf lassen sich jedoch nicht ermitteln. Im Bereich Leistungsmissbrauch sind die Zahlen zwar nicht rückläufig, weil die Fluktuation der zugewanderten Osteuropäer hoch ist, aber der Missbrauch wird zumindest aufgedeckt und gestoppt. In diesem Zusammenhang bleibt auch noch hervorzuheben, dass sich alle Akteure an einer erfolgreichen Schwerpunktaktion des Jobcenters gegen Leistungsmissbrauch in 2018 beteiligt haben.
Insgesamt wird das Zusammenwirken der beteiligten Fachbereiche innerhalb der Stadt und zwischen den unterschiedlichen Behörden durchweg als äußerst positiv und professionell gesehen. Alle Abläufe sind eingespielt und greifen ineinander.
Die Zusammenarbeit wirkt auch über die Kontrollen hinaus. Bei dieser Konstellation unterschiedlicher Kompetenzen sind zielführende Entscheidungen aufgrund der kurzen Dienstwege zeitnah realisierbar. Der Verwaltungsweg wird durch die engen Verknüpfungen stark beschleunigt und verschiedene Maßnahmen können so umgehend oder kurzfristig umgesetzt werden.
Aufgrund der Vielzahl an Bürgerbeschwerden ist solch eine enge Zusammenarbeit erforderlich. Die Optimierung der Verwaltungsabläufe ist gerade jetzt wichtig, da in einigen Stadtteilen Problemviertel entstehen bzw. entstanden sind. Durch diese „Ghettobildung“ wird die Verwahrlosung von Vierteln und deren Gebäude begünstigt. Nur durch ein schnelles und unkompliziertes Handeln der Behörden/Institutionen ist hier ein Entgegenlenken möglich. Auch das oftmals nebeneinander Ermitteln kann zusammengeführt werden.
Fazit
Konsens besteht bei allen Beteiligten darin, dass die Kontrollen auch zukünftig stattfinden sollen. Die wichtigsten Ergebnisse sind die nachlassenden Verstöße. Die Kontrollen sprechen sich herum und sind mittlerweile auch in der Community bekannt. Daher wirken sie auch präventiv.
Sie sind auch unablässig, um langfristig Verhaltensänderungen bei den südosteuropäischen Zuwanderern zu bewirken.
Da davon auszugehen ist, dass nachlassende Kontrollen zu zunehmenden Verstößen führen, muss der Kontrolldruck bleiben.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
