Beschlussvorlage - 1004/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre - Verfahren nach § 13a BauGB hier: a) Einleitung des Verfahrens b) Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.11.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.11.2019
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2019
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre – Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre – Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Eppenhausen im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Flur 5 das Flurstück 48 und Teile der Flurstücke 45 und 49 sowie in der Flur 7 die Flurstücke 204, 52, 506 und Teile der Flurstücke 205 und 508. Im Norden grenzt das Plangebiet an Gewerbe- und Wohnnutzung an der Eppenhauser Straße, im Osten an Wohnbebauung an der Gehrstraße, im Süden an Waldfläche und einen Gartenbaubetrieb mit dahinterliegenden Tennisplätzen und im Westen an Wohnbebauung der Straßen Im Langen Lohe, Krähenweg und Sperberweg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll voraussichtlich im II. Quartal des Jahres 2020 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf der Fläche zwischen der Eppenhauser Straße, Gehrstraße und dem Krähenweg soll neue Wohnbebauung entstehen. Über den Bebauungsplan Nr. 9/19 soll die bauliche Ausnutzung und Gestaltung der Fläche gesteuert werden, da der bestehende rechtsverbindliche Fluchtlinienplan lediglich Straßen- und Baufluchtlinien festsetzt.
Begründung
Zu a)
Anlass und Ziel des Verfahrens
Die Fläche wurde bisher größtenteils als Gartenland genutzt. Da diese Fläche von Wohnbebauung umgeben ist und weiterhin Bedarf an Baugrundstücken für freistehende Wohnhäuser besteht, soll im Sinne der Innenentwicklung das Plangebiet zu Wohnbaufläche entwickelt werden.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 9/19 ist die Förderung der Innenentwicklung sowie die Steuerung der Gestaltung dieses neuen Wohngebietes. Es sind ca. 25 Wohneinheiten, vornehmlich in Form von Einfamilienhäusern, angedacht. Der jetzige Stand der Planung sieht eine Erschließung des Plangebiets über den Sperberweg vor.
Planungsrechtliche Vorgaben
Für das Plangebiet besteht der rechtsverbindliche Fluchtlinienplan R49, der als einfacher Bebauungsplan Straßen- und Baufluchtlinien festsetzt. Auf dieser Grundlage besteht daher bereits Baurecht für die Erschließung und die Wohngebäude. Für das Plangebiet soll allerdings aus städtebaulichen Gründen ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Bebauungsplan Nr. 9/19 sollen verschiedene Festsetzungen und Gestaltungsvorschriften getroffen werden, um die bauliche Ausnutzung und Gestaltung des Plangebiets zu steuern.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche zum Großteil als Wohnbaufläche dargestellt. Im Norden ist für einen Teilbereich der Wohnbaufläche die Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt. Im Südosten sieht der Flächennutzungsplan für eine Fläche von etwa 1.800 m² Größe die Nutzung als Waldfläche vor. In der Örtlichkeit wird diese Fläche jedoch als Gartenland genutzt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht in einem separaten Planverfahren erforderlich. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Der Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre – Verfahren nach § 13a BauGB wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt, der entsprechend der gesetzlichen Formulierung die Nachverdichtung zum Inhalt hat. Das beschleunigte Verfahren kann bei diesem Verfahren angewendet werden, weil folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die durch den Bebauungsplan vorgesehene Nutzung begründet keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben.
- Es findet keine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 und 7 Buchstabe b BauGB durch die Planung statt und es sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten.
- Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 22.000 m². Bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer möglichen Überschreitung der GRZ durch Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen um 50 % ergibt sich eine zulässige Grundfläche von 13.200 m². Der Schwellenwert von 20.000 m² gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird damit unterschritten.
- Dieses Verfahren ist als Maßnahme der Nachverdichtung einzustufen.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/ Monitoring) ist nicht anzuwenden. Eine Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung mit der Ermittlung und Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen bzw. Kompensationsflächen ist gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 4 BauGB nicht erforderlich.
Zu b)
Der Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, d. h. u. a., dass die Mehrstufigkeit von Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf ein einstufiges Verfahren zurückgeführt werden kann. In diesem Verfahren wird deshalb auf eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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996,7 kB
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03.12.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt diesen Tagesordnungspunkt als
1. Lesung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD |
| 5 |
|
CDU |
| 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
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AfD |
| - |
|
FDP |
| 1 |
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
X | Mit Mehrheit abgelehnt |
Dafür: | 5 |
Dagegen: | 11 |
Enthaltungen: | 0 |
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre – Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre – Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Eppenhausen im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Flur 5 das Flurstück 48 und Teile der Flurstücke 45 und 49 sowie in der Flur 7 die Flurstücke 204, 52, 506 und Teile der Flurstücke 205 und 508. Im Norden grenzt das Plangebiet an Gewerbe- und Wohnnutzung an der Eppenhauser Straße, im Osten an Wohnbebauung an der Gehrstraße, im Süden an Waldfläche und einen Gartenbaubetrieb mit dahinterliegenden Tennisplätzen und im Westen an Wohnbebauung der Straßen Im Langen Lohe, Krähenweg und Sperberweg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll voraussichtlich im II. Quartal des Jahres 2020 durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
| 2 |
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Hagen Aktiv |
| 1 |
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Die Linke |
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| 1 |
AfD | - |
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|
FDP | 1 |
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|
BfHo/Piraten Hagen |
| 1 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen |
Dafür: | 11 |
Dagegen: | 4 |
Enthaltungen: | 1 |