12.12.2019 - 5.31 Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Eppenhausen im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Flur 5 das Flurstück 48 und Teile der Flurstücke 45 und 49 sowie in der Flur 7 die Flurstücke 204, 52, 506 und Teile der Flurstücke 205 und 508. Im Norden grenzt das Plangebiet an Gewerbe- und Wohnnutzung an der Eppenhauser Straße, im Osten an Wohnbebauung an der Gehrstraße, im Süden an Waldfläche und einen Gartenbaubetrieb mit dahinterliegenden Tennisplätzen und im Westen an Wohnbebauung der Straßen Im Langen Lohe, Krähenweg und Sperberweg.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll voraussichtlich im II. Quartal des Jahres 2020 durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

16

 

 

CDU

18

1

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

6

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

 

3

 

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

40

Dagegen:

16

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage