27.11.2019 - 7.9 Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kingreen macht deutlich, dass vorher überlegt werden muss, ob man Flächen in Angriff nimmt. Wenn die HEG diese nicht übernommen hätte, wäre dort auch nicht weiter gebaut worden. Die HEG nehme sich in der Stadt alle Flächen, die sie findet, man lasse sich momentan von ihr  beplanen.

Herr Meilwes informiert, dass der Naturschutzbeirat der Vorlage zum Bebauungsplan Auf dem Lohe zugestimmt habe, nachdem diese vom einfachen ins normale Verfahren umgewandelt wurde.  Der Beirat hatte seinerzeit nicht zugestimmt, weil die Möglichkeit, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Wohle der Stadt durchzuführen, nach dem Verfahren § 13 a nicht gegeben sind. Die Begründung zur Umstellung des Verfahrens wurde u. a. auch aufgrund von ökologischen Gesichtspunkten vorgenommen. Da dieses Thema am Vortag jedoch nicht in der Beiratssitzung behandelt wurde, bittet Herr Meilwes, den Tagesordnungspunkt als 1. Lesung zu behandeln.

Herr Meier findet es eigentlich selbstverständlich, dass dieses Thema mit einem ökologischen Ansatz behandelt wird.

Herr König möchte klarstellen, dass die HEG eine städtische Gesellschaft ist, die gegründet wurde,  um bestimmte politische städtebauliche Maßnahmen durchzusetzen.  Man habe durch die HEG beispielsweise Einfamilienhäuser bauen lassen, und die Erträge würden genutzt, um in Wehringhausen Schrottimmobilien aufzukaufen. Die HEG sei etwas anderes als ein normaler Bauträger, der versuche, Profite zu erzielen.

Herr Panzer weist darauf hin, dass die HEG sich um künftige Folgeaufträge kümmern müsse, damit sie ihren Geschäftszweck weiter umsetzen könne. Dies passe nicht mehr in die heutige Zeit. Man habe im Stadtgebiet von Hagen einen Anteil von mehr als 60 % Mehrfamilienhäuser, 40 % Ein- oder Zweifamilienhäuser. Diesen Prozentsatz werde man auch mit 10 Einfamilienhausprogrammen nicht wesentlich verändern. Was man aber regelmäßig schafft, ist, dass man für die Leistungsträger aus gewachsenen Stadtteilen kleine Nischen schafft wie die Auf dem Lohe. Es gehe aber eher darum, diesen Leistungsträgern in eben diesen Stadtteilen eine Perspektive zu geben. Es müsse auch über Strategien nachgedacht werden, wie man älteren Einfamilienhausbesitzern den Umzug in gute, altersgerechte Wohnungen ermöglichen und so jungen Familien die Nachnutzung von deren Wohnhäusern ermöglichen könnte.  Nur immer wieder auf der freien Wiese das nächste Baugebiet auszuweisen, sei nicht der richtige Weg. 

Herr Huyeng macht ebenfalls noch einmal darauf aufmerksam, dass die HEG ein städtisches Unternehmen ist und einen besonderen Zweck erfüllt. Diesem gehe das Unternehmen auch nach. Letztendlich würde es aber auch durch die Politik kontrolliert. Herr Huyeng empfiehlt ebenfalls, dass die Vorlage zunächst im Naturschutzbeirat behandelt wird.

Im weiteren Verlauf diskutieren die Herren Bleja, Meier und Frau Kingreen. Frau Buczek möchte zum Tagesordnungspunkt zurückkommen und erinnert daran, dass die Vorlage als 1. Lesung behandelt werden sollte.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Eppenhausen im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Flur 5 das Flurstück 48 und Teile der Flurstücke 45 und 49 sowie in der Flur 7 die Flurstücke 204, 52, 506 und Teile der Flurstücke 205 und 508. Im Norden grenzt das Plangebiet an Gewerbe- und Wohnnutzung an der Eppenhauser Straße, im Osten an Wohnbebauung an der Gehrstraße, im Süden an Waldfläche und einen Gartenbaubetrieb mit dahinterliegenden Tennisplätzen und im Westen an Wohnbebauung der Straßen Im Langen Lohe, Krähenweg und Sperberweg.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll voraussichtlich im II. Quartal des Jahres 2020 durchgeführt werden.

 

 

Der Tagesordnungspunkte wurde als 1. Lesung behandelt!

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Abstimmungsergebnis: 1. Lesung

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

-

-

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage