Beschlussvorlage - 1117/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Luftreinhalteplan/Aktionsplan Hagen Innenstadt wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Graf-von-Galen-Ring ist bei trockenem und frostfreien Wetter zu wässern. Die voraussichtlichen HH-Mittel in Höhe von 132.000,-€ sind einzustellen. Es ist fortlaufend die Wirksamkeit der Maßnahme zu prüfen und dem Rat zu berichten. Eine Beteiligung an der Immissionsprognose NRW ist zu prüfen.

3.      Die Übertragbarkeit des NO2-basierten Prognosesystems der dynamisch-immissionsabhängigen Verkehrssteuerung des Märkischen Ringes auf die Feinstaubproblematik am Graf-von-Galen-Ring ist zu prüfen.

4.      Die temporäre Sperrung für LKW über 3,5 t auf dem Graf-von-Galen-Ring ist vorzubereiten und ab dem 35. Überschreitungstag umzusetzen, damit die Gefahr der Grenzwertüberschreitung verringert wird.

5.      Ein Konzept für die Umsetzung einer Umweltzone in der Innenstadt ist vorzubereiten und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

6.      Die Ergebnisse der Prüfungen und Konzepte werden dem Rat bis zum 31. Mai 2006 vorgelegt.

 

 

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Sachverhalt

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 den Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt – 1. Fortschreibung und Aktionsplan Innenstadtring im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion behandelt. In Zuge der Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt, weitergehende Informationen zu folgenden Einzelaspekten zu Verfügung zu stellen:

 

·        Luftreinhalteplan/Aktionsplan Innenstadt

·        Zusammenstellung von Maßnahmen anderer Städte

·        zum Erfolg des Wässerns der Städte Berlin und Düsseldorf

·        Angebote des HEB zum Wässern am Graf-von-Galen-Ring

 

Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, den Generalverkehrsplan zum Stadtring neu zu berechnen und alternative Lösungen, insbesondere eine Einbahnstraßenregelung am Stadtring, zu untersuchen.

 

Mit der Vorlage werden zunächst die gewünschten Informationen zu den o.a. Einzelaspekten zur Verfügung gestellt. Alternative Lösungsvorschläge zur Einbahnstraßenregelung auf dem Ring werden nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse im Rahmen einer eigenständigen Vorlage vorgestellt.

 

Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die immissionsseitigen Auswirkungen eines 2. Fußgängerüberweges auf dem Graf-von-Galen-Ring zu untersuchen. Da sich ein 2. Fußgängerüberweg auf dem Graf-von-Galen-Ring negativ auf die Zielsetzung des Aktionsplanes (Maßnahme Nr. 3) Verflüssigung des Verkehrsablaufs auswirken kann und andererseits bereits aus Verkehrsicherheitsgründen ein Zaun auf dem Pflanzstreifen errichtet wurde, wird die Verwaltung prüfen,  ob ein 2. Fußgängerüberweg auf dem Graf-von-Galen-Ring dieser Zielsetzung entgegensteht. Die Ergebnisse werden ebenfalls in einer separaten Vorlage vorgestellt.

 

Im Hinblick auf die im Rat aufgeworfene Frage, inwieweit eine Versetzung der Messstation möglich ist, hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Anfrage beim Landesumwelt NRW gestellt. Nach Mitteilung des Landesumweltamtes entspricht der Messstandort den EU-rechtlichen Vorgaben für innerstädtische Verkehrsmessstationen und auch die nahgelegene Lichtzeichenanlage ist nicht als Störquelle zu werten.

 

Wegen der Verschiebung der Sitzung der Bezirksvertretung Hagen-Mitte auf den 14.02.06, kann eine Beteiligung erst nach der Ratssitzung am 02.02.06 erfolgen. Etwaige Vorschläge zur Umsetzung dieser Vorlage können jedoch auch nachträglich berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 


I. Einleitung

 
Feinstaubmessungen des Landesumweltamtes NRW auf dem Graf-von-Galen-Ring im Jahre 2003 ergaben, dass die europaweit geltenden Grenzwerte zur Luftqualität im Bereich der Innenstadt nicht eingehalten werden. Hauptverursacher ist der Straßenverkehr. Der bereits bestehende Luftreinhalteplan (LRP) mit längerfristig angelegten Maßnahmen[1] war deshalb um den Parameter Feinstaub fortzuschreiben.

 

Um eine drohende Überschreitung der aktuell gültigen Grenzwerte zu verhindern, wurde der LRP durch einen kurzfristig umsetzbaren Aktionsplan (AP) ergänzt. Dieser Aktionsplan ist Bestandteil des Luftreinhalteplanes und wurde mit der Veröffentlichung im Regierungsamtsblatt am 29.10.2005 rechtskräftig. Er wurde von der Bezirksregierung Arnsberg unter Beteiligung des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen, des Staatlichen Umweltamtes Hagen und der Stadt Hagen erarbeitet.

 

 

II. Maßnahmen

Der Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplanes bezieht sich auf das gesamte Innenstadtgebiet, die Maßnahmen des Aktionsplans auf Teilabschnitte des Graf-von- Galen-Ringes (siehe Anlage 1). Der Aktionsplan umfasst folgende Maßnahmen:

 

Stufe 1: Aktionsplan

 

1. Temporäres Fahrverbot am Graf-von-Galen-Ring für Lkw

Der Graf-von-Galen-Ring soll für Lkw gesperrt werden. Die Sperrung soll

– abhängig von der Luftbelastung – für Fahrzeuge über 3,5 t ausgesprochen

werden. Das Fahrverbot soll durch umklappbare Verkehrszeichen in Abhängigkeit

von einer Aktivierung der Maßnahme “Dynamische Verkehrslenkung” am

Märkischen Ring angezeigt werden. Die Maßnahme tritt spätestens nach der 35.

Überschreitung des Tagesmittelwertes in Kraft. Sie erfolgt temporär an den Tagen,

an denen eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes droht. Der

Anliegerverkehr ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Die Maßnahme ist

kurzfristig realisierbar.

 

2. Verlegung der Bedarfsumleitung für den Lkw-Autobahnverkehr

Durch die Sperrung des Graf-von-Galen-Rings für den Lkw-Verkehr ist es

erforderlich die Bedarfsumleitung für den Lkw-Autobahnverkehr, die durch diesen

Bereich führt, zu verlegen. Für die Bedarfsumleitung ist folgende Strecke:

U 44 von der Anschlussstelle Volmarstein nach Hagen-West über die

L807 (Grundschötteler Straße) - B7 (Kölner Str., Kurt-Schumacher-Ring,

Preußenstr., Berliner Str., Wehringhauser Str.) - B54 (Bergischer Ring, Märkischer

Ring, Volmestr.) - L693 (Volme-Abstieg) - L704 (Haßleyer Str., Feithstr.) -

Heinitzstr. (Zubringer A46) - B54 (Märkischer Ring, Eckeseyer Str., Becheltestr.,

Herdecker Str.) - B226 (Weststr.). Gegenrichtung - U 65 a - umgekehrt. Die

Bedarfsumleitung für den übrigen Autobahnverkehr führt nicht durch das Gebiet

der Stadt Hagen und ist deswegen nicht von dieser Maßnahme betroffen. Diese

Maßnahme ist kurzfristig realisierbar.

Zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes

In Hinblick auf die Baumaßnahme auf der BAB A1 zwischen Hagen-Nord und

Westhofener-Kreuz wird eine großräumige weitere Bedarfsumleitung unter

Nutzung der BAB A45 geprüft.

 

3. Verflüssigung des Verkehrsablaufs am Graf-von-Galen-Ring

Die Stadt Hagen ergreift Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrsablaufs am

Graf-von-Galen-Ring. Diese Maßnahme ist kurzfristig realisierbar.

 

 

Stufe 2 : Aktionsplan

 

4. Fahrverbot am Graf-von-Galen-Ring für Busse (außer Linienverkehr)

Der Graf-von-Galen-Ring soll für Busse (ausgenommen Linienverkehr) gesperrt

werden. Durch diese Maßnahme sollen auch zusätzliche Fahrten des sog.

“Gelegenheitsverkehrs” in diesem Bereich verhindert werden. Diese Maßnahme

ist kurzfristig realisierbar.

 

Maßnahmen Luftreinhalteplan

 

5. Verlegung des Haltepunktes für Busse des internationalen Linienverkehrs

Der Haltepunkt für Busse des internationalen Linienverkehrs soll vom Graf-von-

Galen-Ring in die Knippschildstraße verlegt werden. Diese Maßnahme ist mittel-

bis langfristig realisierbar.

 

6. Einrichtung einer Umweltzone

Unter der Voraussetzung, dass nach politischer Diskussion in den Gremien der

Stadt Hagen einer Umweltzone zugestimmt wird, sollen im Bereich der Innenstadt

Fahrverbote für Kfz der Klassen[2] M und N nach bestimmten EU-Schadstoffklassen

ausgesprochen werden (Umweltzone). Die Einrichtung einer Umweltzone

ist erst nach Einführung einer Kennzeichnungsverordnung gemäß § 40 Abs. 3

BImSchG (Entwurfsfassung liegt vor) – dann jedoch kurzfristig - möglich. Bei

Realisierung von wirkungsgleichen Fahrverboten am Graf-von-Galen-Ring gemäß

der geplanten Kennzeichnungsverordnung kann auf die Maßnahmen 1 bzw. 4

verzichtet werden.

 

 

III. Umsetzung der Maßnahmen

Am 6. Dezember wurde die zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen in Hagen erreicht. Entsprechend den Vorgaben des Aktionsplanes hat die Verwaltung eine Sperrung am Graf-von-Galen-Ring für LKW über 3,5 t angeordnet. Der Anliegerverkehr war hiervon ausgenommen. Der erforderliche Vorwegweiser zur LKW-Sperrung am Graf-von-Galen-Ring/ Bergischer Ring wurde bestellt, konnte aber vom Hersteller nicht rechtzeitig geliefert werden. Ein weiterer Hinderungsgrund für die Sperrung des Graf-von-Galen-Ringes für LKW war die von der Verkehrsbehörde zwar angeordnete, aber noch nicht aufgestellte Änderung der Beschilderung für die Autobahnbedarfsumleitung für LKW. Das LKW-Fahrverbot wurde deswegen bereits einen Tag später wieder aufgehoben.

 

Weiterhin wurde der HEB veranlasst, zusätzlich Bewässerungen an trockenen und frostfreien Tagen durchzuführen. Dies konnte ein weiteres Ansteigen der Überschreitungstage bis zum Jahresende von 35 auf 39 Tage jedoch nicht verhindern.

Unterschiedliche Erfahrungen mit Nassreinigungen wurden zwischenzeitlich auch in anderen Städten gemacht. Das belegen zum einen Gutachtenergebnisse zum Luftreinhalteplan Berlin. Auch die Untersuchungsergebnisse aus Düsseldorf rechtfertigen nach mündlicher Auskunft des Landesumweltamtes NW (das Gutachten wird voraussichtlich im Februar 2006 veröffentlicht) nicht den finanziellen Aufwand, den optimierte Straßenreinigungen erfordern. So belaufen sich die Kosten nach den vorliegenden Angeboten des HEB für zusätzliche Straßenreinigungen, einschließlich des Wässern aller 6 Spuren auf rd. 1.500,00 € pro Tag. Angefragt wurden außerdem drei externe Firmen, die jedoch nicht über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen bzw. kein Angebot abgaben. Ein zweites, modifiziertes Angebot des HEB (nur Wässern), beläuft sich auf rd. 800,00 € täglich[3].

 

Ein Erfolg bzgl. zusätzlicher Straßenreinigungen und Wässerungen wird aus Dortmund vermeldet. Hier konnten die Überschreitungstage in der Steinstraße durch intensives Reinigen und Wässern von 43 auf 37 reduziert werden, die zulässige Anzahl der Überschreitungstage wurde aber dennoch überschritten. In Dortmund wurde an 6 Tagen pro Woche zweimal täglich die Straße gereinigt und gewässert. Ausgenommen davon waren lediglich Tage mit Frostgefahr. Insofern wurde der Auftrag an HEB zur Wässerung auf dem Graf-von-Galen-Ring Anfang `06 verlängert. Es bleibt abzuwarten, ob die Wässerungen zu dem gewünschten Ergebnis führen, und aus Sicht eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger zu weniger Grenzwertüberschreitungen am Graf-von-Galen-Ring führen.

 

Berücksichtigt man die Witterungsverhältnisse aus dem Jahr 2003, dem Messjahr in dem sowohl landesweit als auch in Hagen die höchste Anzahl von Überschreitungstagen bei Feinstaub gemessen wurde, ist für Hagen von 169 Tagen mit messbaren Niederschlag auszugehen (Quelle: Statistisches Jahrbuch Hagen 2004, Messstelle Eugen-Richter-Turm). Laut Auskunft des Deutschen Wetterdienstes Essen ist in Hagen im langjährigen Mittel (1979 bis 2004) mit 59 Frosttagen im Jahr (Lufttemperatur < 0° Celsius) zu rechnen (Station Hagen-Fley). Unter der Annahme, dass sich Regentage und Frosttage zum Teil überdecken wird bei der Kostenkalkulation von insgesamt ca. 200 Regen- und Frostagen ausgegangen. Unter Zugrundelegung des zweiten, günstigeren Angebotes des HEB würden sich danach die jährlichen Kosten für zusätzliche Wässerungen auf dem Graf-von-Galen-Ring auf 132.000,- € [4] belaufen. Die notwendigen HH-Mittel in Höhe von 132.000,- € werden vorsorglich eingestellt. Die Verwaltung wird die Wirksamkeit der Maßnahme anhand der zur Verfügung stehenden Messdaten fortlaufend überprüfen und weiterhin dem Rat berichten.

 

Die Verwaltung rechnet für 2006 bereits deutlich früher mit dem Erreichen der zulässigen Anzahl der Grenzwertüberschreitungen am Graf-von-Galen-Ring. Hierfür spricht, dass im Jahr 2003 an 83 Tagen und im vergangenen Jahr an 39 Tagen Überschreitungen festgestellt wurden, obwohl die Messungen durch das Landesumweltamt erst am 6.4. 2005 aufgenommen wurden. Der aktuelle Stand in 2006 liegt bei 13 Überschreitungstagen (Stand:15.1.2006).

 

Die Maßnahmen des Aktionsplanes müssen deshalb schon jetzt vorbereitet und teilweise umgesetzt werden, damit die Gefahr einer Überschreitung des Tagesmittelwertes für PM10 an mehr als den zulässigen 35 Tagen im Jahr 2006 verringert wird und somit die rechtsverbindlichen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sicher eingehalten werden. So werden beispielsweise in Düsseldorf und Dortmund LKW-Fahrverbote auf den betreffenden Straßenabschnitten auch über Jahresfrist hinaus beibehalten.

 

Dabei ist der Verwaltung durchaus bewusst, dass punktuelle Verkehrssperrungen und die damit einhergehenden Verkehrsverlagerungen nicht zu einer Verbesserung der Gesamtemissionssituation beitragen. Die Stadt Hagen sieht sich mit dieser Problematik nicht allein, wie der Erfahrungsaustausch der Städte bei der Umsetzung der Luftreinhaltepläne in der Praxis zeigt (siehe Anlage 2).

 

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung prüfen, ob das Prognosesystem für die immissionsabhängige Verkehrssteuerung, welches ursprünglich für die Senkung von NO2-Spitzenbelastungen am Märkischen-Ring konzipiert und validiert wurde, auch zur Senkung der Tagesmittelwertüberschreitungen bei Feinstaub (PM10) am Graf-von-Galen-Ring Anwendung finden kann. Gleichzeitig soll untersucht werden, wie sich  verkehrslenkende Maßnahmen und die damit verbundene Verlagerung der Verkehrsströme gesamtstädtisch auswirken. Hierzu wurden beim Umweltbundesamt Mittel für eine wissenschaftliche Begleitforschung zur dynamischen immissionsabhängigen Verkehrslenkung beantragt. Der Bewilligungsbescheid liegt zwischenzeitlich vor. Die Ergebnisse werden jedoch nicht vor Ende 2007 erwartet.

 

Das Rheinische Institut für Umweltforschung der Universität Köln hat im Auftrag des Landesumweltamtes NRW ein Prognosesystem für eine flächendeckende Immissions-simulation für NRW und für verschiedene Städte, u.a. Dortmund und Wuppertal entwickelt. Bei der räumlichen Zuordnung ist zu beachten, dass die zugrundeliegenden Modelldaten nur eine räumliche Auflösung von 5 km (Ozon, SO2, NO2 und CO) bzw. 25 km (PM10) haben. Es wird deshalb geprüft, ob und inwieweit das Modell zur Vorhersage der Wässerungstage in Hagen angewandt werden kann.

 

Eine weitere Maßnahme wäre die Einrichtung einer Umweltzone. Danach könnten in der Innenstadt Fahrverbote für Kfz nach bestimmten EU-Schadstoffklassen ausgesprochen werden. Bei der Realisierung von wirkungsgleichen Fahrverboten am Graf-von-Galen-Ring gemäß der geplanten Kennzeichnungsverordnung ließe sich auf die Maßnahmen 1 bzw. 4 des Aktionsplanes (temporäres LKW-Fahrverbot und Fahrverbot für Busse (außer Linienverkehr)) verzichten (siehe Aktionsplan).

Derzeit fehlt eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Maßnahme Umweltzone. Da aber eine sog. Kennzeichnungsverordnung nach § 40 Abs. 3 BImSchG auf Bundesebene derzeit vorbereitet wird, ist diese Maßnahme mit in den rechtsverbindlichen Aktionsplan aufgenommen worden. Nach Auffassung des Regierungspräsidenten ist eine Sperrung der hoch belasteten Innenstadtzone der Stadt Hagen für Fahrzeuge, die einen hohen Partikelausstoß haben, zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Immissionen, wie Feinstaub (PM10), auch verhältnis-mäßig (siehe Aktionsplan S. 32). Die Städte Dortmund und Düsseldorf arbeiten bereits an der Umsetzung entsprechender Konzepte.

 

Sofern der Rat einen entsprechenden Beschluss fasst, wird die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung einer Umweltzone in Hagen vorbereiten und zur weiteren Beschlussfassung vorlegen. 

 

Des weiteren werden alternative Lösungsvorschläge zur Einbahnstraßenregelung auf dem Ring nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse im Rahmen einer eigenständigen Vorlage vorgestellt.

 

Da sich ein 2. Fußgängerüberweg auf dem Graf-von-Galen-Ring negativ auf die Zielsetzung des Aktionsplanes (Maßnahme Nr. 3) Verflüssigung des Verkehrsablaufs auswirken kann und andererseits bereits aus Verkehrsicherheitsgründen ein Zaun auf dem Pflanzstreifen errichtet wurde, wird die Verwaltung prüfen,  ob ein 2. Fußgängerüberweg auf dem Graf-von-Galen-Ring dieser Zielsetzung entgegensteht. Die Ergebnisse werden ebenfalls in einer separaten Vorlage vorgestellt.

 

Im Hinblick auf die im Rat diskutierte Frage, inwieweit eine Versetzung der Messstation am Graf-von-Galen-Ring aufgrund der räumlichen Nähe zur Ampelanlage unter sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten möglich ist, hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Anfrage beim Landesumwelt NRW gestellt. Nach Mitteilung des Landesumweltamtes entspricht der Messstandort den Eu-rechtlichen Vorgaben für innerstädtische Verkehrsmessstationen und auch die nahgelegene Lichtzeichenanlage ist nicht als Störquelle zu werten. Das Antwortschreiben ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Wegen der Verschiebung der Sitzung der Bezirksvertretung Hagen-Mitte auf den 14.02.06, kann eine Beteiligung erst nach der Ratssitzung am 2.02.06 erfolgen. Etwaige Vorschläge zur Umsetzung dieser Vorlage können jedoch auch nachträglich berücksichtigt werden.

 



[1] Der Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2004 umfasst folgende Maßnahmen: Einrichtung einer dynamischen Verkehrslenkung, Umstellung der Busflotte auf höhere Abgasstandards, weiterer Ausbau der City-Logistik, Realisierung Bahnhofshinterfahrung.

[2] Klassen gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG

[3] Der Graf-von-Galen-Ring wird bereits durch die HEB-Straßenreinigung an 5 Tagen in der Woche gereinigt.

[4] 365 Tage – 200 Regen- und Frosttage = 165 Wässerungstage a‘  800,-€  =  132.000,-€

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

X

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Neue Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

132.000,00

 EUR (Summe inkl. Personalkosten)

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

26.01.2006 - Umweltausschuss - vertagt

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31.01.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

Reduzieren

02.02.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.                  Der Rat betrachtet die heutige Beratung der Vorlage als 1. Lesung.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, durch ein externes Rechtsgutachten klären zu lassen, ob die Kommune tatsächlich rechtlich verpflichtet ist, die Maßnahmen des Aktionsplanes nach dem 35. Überschreitungstages umzusetzen. Solange ist vom Vollzug des Aktionsplanes abzusehen.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu 1. durch ein externes Gutachten darstellen zu lassen, welche Rolle die topografische Lage, die meteorologischen Rahmenbedingung und die Verkehrsbelastung bei der Höhe der Feinstaubkonzentration spielen. Dabei ist die Frage zu klären, ob die Stadt überhaupt einen signifikanten Einfluss auf die Höhe der Feinstaubkonzentration hat. Insbesondere ist die Geeignetheit des Standorts des Messcontainers am Graf-von-Galen-Ring zu überprüfen. Darüber hinaus sollen zwei weitere Referenzpunkte in der Stadt für Vergleichsmessungen heran gezogen werden, die als repräsentativ für die Belastung der Stadt anzusehen sind. Das Gutachten soll hilfsweise Klarheit darüber bringen, ob die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, die Feinstaubkonzentration an der Messstelle selbst und im Stadtgebiet zu senken.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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14.02.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt