Beschlussvorlage - 1117/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt1. Fortschreibung und Aktionsplan Innenstadtring
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.01.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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31.01.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.02.2006
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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14.02.2006
|
Beschlussvorschlag
1.
Der
Luftreinhalteplan/Aktionsplan Hagen Innenstadt wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Graf-von-Galen-Ring
ist bei trockenem und frostfreien Wetter zu wässern. Die voraussichtlichen
HH-Mittel in Höhe von 132.000,-€ sind einzustellen. Es ist fortlaufend
die Wirksamkeit der Maßnahme zu prüfen und dem Rat zu berichten. Eine
Beteiligung an der Immissionsprognose NRW ist zu prüfen.
3.
Die
Übertragbarkeit des NO2-basierten Prognosesystems der
dynamisch-immissionsabhängigen Verkehrssteuerung des Märkischen Ringes auf die
Feinstaubproblematik am Graf-von-Galen-Ring ist zu prüfen.
4.
Die
temporäre Sperrung für LKW über 3,5 t auf dem Graf-von-Galen-Ring ist
vorzubereiten und ab dem 35. Überschreitungstag umzusetzen, damit die Gefahr
der Grenzwertüberschreitung verringert wird.
5.
Ein Konzept
für die Umsetzung einer Umweltzone in der Innenstadt ist vorzubereiten und dem
Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
6.
Die
Ergebnisse der Prüfungen und Konzepte werden dem Rat bis zum 31. Mai 2006
vorgelegt.
Sachverhalt
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 den Luftreinhalteplan Hagen
Innenstadt – 1. Fortschreibung und Aktionsplan Innenstadtring im Rahmen
eines Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion behandelt. In Zuge der Diskussion
wurde die Verwaltung beauftragt, weitergehende Informationen zu folgenden
Einzelaspekten zu Verfügung zu stellen:
·
Luftreinhalteplan/Aktionsplan
Innenstadt
·
Zusammenstellung
von Maßnahmen anderer Städte
·
zum Erfolg
des Wässerns der Städte Berlin und Düsseldorf
·
Angebote des
HEB zum Wässern am Graf-von-Galen-Ring
Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, den Generalverkehrsplan zum
Stadtring neu zu berechnen und alternative Lösungen, insbesondere eine
Einbahnstraßenregelung am Stadtring, zu untersuchen.
Mit der Vorlage werden zunächst die gewünschten Informationen zu den o.a.
Einzelaspekten zur Verfügung gestellt. Alternative Lösungsvorschläge zur
Einbahnstraßenregelung auf dem Ring werden nach Vorliegen der
Untersuchungsergebnisse im Rahmen einer eigenständigen Vorlage vorgestellt.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die immissionsseitigen
Auswirkungen eines 2. Fußgängerüberweges auf dem Graf-von-Galen-Ring zu
untersuchen. Da sich ein 2. Fußgängerüberweg auf dem Graf-von-Galen-Ring
negativ auf die Zielsetzung des Aktionsplanes (Maßnahme Nr. 3) Verflüssigung
des Verkehrsablaufs auswirken kann und andererseits bereits aus
Verkehrsicherheitsgründen ein Zaun auf dem Pflanzstreifen errichtet wurde, wird
die Verwaltung prüfen, ob ein 2.
Fußgängerüberweg auf dem Graf-von-Galen-Ring dieser Zielsetzung entgegensteht.
Die Ergebnisse werden ebenfalls in einer separaten Vorlage vorgestellt.
Im Hinblick auf die im Rat aufgeworfene Frage, inwieweit eine Versetzung
der Messstation möglich ist, hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Anfrage
beim Landesumwelt NRW gestellt. Nach Mitteilung des Landesumweltamtes entspricht
der Messstandort den EU-rechtlichen Vorgaben für innerstädtische
Verkehrsmessstationen und auch die nahgelegene Lichtzeichenanlage ist nicht als
Störquelle zu werten.
Wegen der Verschiebung der Sitzung der Bezirksvertretung Hagen-Mitte auf
den 14.02.06, kann eine Beteiligung erst nach der Ratssitzung am 02.02.06
erfolgen. Etwaige Vorschläge zur Umsetzung dieser Vorlage können jedoch auch
nachträglich berücksichtigt werden.
I. Einleitung
Feinstaubmessungen
des Landesumweltamtes NRW auf dem Graf-von-Galen-Ring im Jahre 2003 ergaben,
dass die europaweit geltenden Grenzwerte zur Luftqualität im Bereich der
Innenstadt nicht eingehalten werden. Hauptverursacher ist der Straßenverkehr.
Der bereits bestehende Luftreinhalteplan (LRP) mit längerfristig angelegten
Maßnahmen[1]
war deshalb um den Parameter Feinstaub fortzuschreiben.
Um eine drohende Überschreitung der aktuell gültigen Grenzwerte zu
verhindern, wurde der LRP durch einen kurzfristig umsetzbaren Aktionsplan (AP)
ergänzt. Dieser Aktionsplan ist Bestandteil des Luftreinhalteplanes und wurde
mit der Veröffentlichung im Regierungsamtsblatt am 29.10.2005 rechtskräftig. Er
wurde von der Bezirksregierung Arnsberg unter Beteiligung des Landesumweltamtes
Nordrhein-Westfalen, des Staatlichen Umweltamtes Hagen und der Stadt Hagen
erarbeitet.
II. Maßnahmen
Der Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplanes bezieht sich auf das gesamte
Innenstadtgebiet, die Maßnahmen des Aktionsplans auf Teilabschnitte des
Graf-von- Galen-Ringes (siehe Anlage 1). Der Aktionsplan umfasst folgende
Maßnahmen:
Stufe 1: Aktionsplan
1. Temporäres Fahrverbot am
Graf-von-Galen-Ring für Lkw
Der Graf-von-Galen-Ring soll für Lkw gesperrt werden.
Die Sperrung soll
– abhängig von der Luftbelastung – für
Fahrzeuge über 3,5 t ausgesprochen
werden. Das Fahrverbot soll durch umklappbare
Verkehrszeichen in Abhängigkeit
von einer Aktivierung der Maßnahme “Dynamische
Verkehrslenkung” am
Märkischen Ring angezeigt werden. Die Maßnahme tritt
spätestens nach der 35.
Überschreitung des Tagesmittelwertes in Kraft. Sie
erfolgt temporär an den Tagen,
an denen eine Überschreitung des gesetzlichen
Grenzwertes droht. Der
Anliegerverkehr ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Die Maßnahme ist
kurzfristig realisierbar.
2. Verlegung der Bedarfsumleitung für den
Lkw-Autobahnverkehr
Durch die Sperrung des Graf-von-Galen-Rings für den
Lkw-Verkehr ist es
erforderlich die Bedarfsumleitung für den
Lkw-Autobahnverkehr, die durch diesen
Bereich führt, zu verlegen. Für die Bedarfsumleitung ist
folgende Strecke:
U 44 von der Anschlussstelle Volmarstein nach Hagen-West
über die
L807 (Grundschötteler Straße) - B7 (Kölner Str.,
Kurt-Schumacher-Ring,
Preußenstr., Berliner Str., Wehringhauser Str.) - B54
(Bergischer Ring, Märkischer
Ring, Volmestr.) - L693 (Volme-Abstieg) - L704 (Haßleyer
Str., Feithstr.) -
Heinitzstr. (Zubringer A46) - B54 (Märkischer Ring,
Eckeseyer Str., Becheltestr.,
Herdecker Str.) - B226 (Weststr.). Gegenrichtung - U 65
a - umgekehrt. Die
Bedarfsumleitung für den übrigen Autobahnverkehr führt
nicht durch das Gebiet
der Stadt Hagen und ist deswegen nicht von dieser
Maßnahme betroffen. Diese
Maßnahme ist kurzfristig realisierbar.
Zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes
In Hinblick auf die Baumaßnahme auf der BAB A1 zwischen
Hagen-Nord und
Westhofener-Kreuz wird eine großräumige weitere
Bedarfsumleitung unter
Nutzung der BAB A45 geprüft.
3. Verflüssigung des Verkehrsablaufs am
Graf-von-Galen-Ring
Die Stadt Hagen ergreift Maßnahmen zur Verflüssigung des
Verkehrsablaufs am
Graf-von-Galen-Ring. Diese Maßnahme ist kurzfristig
realisierbar.
Stufe 2 : Aktionsplan
4. Fahrverbot am Graf-von-Galen-Ring für
Busse (außer Linienverkehr)
Der Graf-von-Galen-Ring soll für Busse (ausgenommen
Linienverkehr) gesperrt
werden. Durch diese Maßnahme sollen auch zusätzliche
Fahrten des sog.
“Gelegenheitsverkehrs” in diesem Bereich
verhindert werden. Diese Maßnahme
ist kurzfristig realisierbar.
Maßnahmen Luftreinhalteplan
5. Verlegung des Haltepunktes für Busse des
internationalen Linienverkehrs
Der Haltepunkt für Busse des internationalen
Linienverkehrs soll vom Graf-von-
Galen-Ring in die Knippschildstraße verlegt werden.
Diese Maßnahme ist mittel-
bis langfristig realisierbar.
6. Einrichtung einer Umweltzone
Unter der Voraussetzung, dass nach politischer
Diskussion in den Gremien der
Stadt Hagen einer Umweltzone zugestimmt wird, sollen im
Bereich der Innenstadt
Fahrverbote für Kfz der Klassen[2] M und N nach bestimmten EU-Schadstoffklassen
ausgesprochen werden (Umweltzone). Die Einrichtung einer
Umweltzone
ist erst nach Einführung einer Kennzeichnungsverordnung
gemäß § 40 Abs. 3
BImSchG (Entwurfsfassung liegt vor) – dann jedoch
kurzfristig - möglich. Bei
Realisierung von wirkungsgleichen Fahrverboten am
Graf-von-Galen-Ring gemäß
der geplanten Kennzeichnungsverordnung kann auf die
Maßnahmen 1 bzw. 4
verzichtet werden.
III. Umsetzung der Maßnahmen
Am 6. Dezember wurde die zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen in
Hagen erreicht. Entsprechend den Vorgaben des Aktionsplanes hat die Verwaltung
eine Sperrung am Graf-von-Galen-Ring für LKW über 3,5 t angeordnet. Der
Anliegerverkehr war hiervon ausgenommen. Der erforderliche Vorwegweiser zur
LKW-Sperrung am Graf-von-Galen-Ring/ Bergischer Ring wurde bestellt, konnte
aber vom Hersteller nicht rechtzeitig geliefert werden. Ein weiterer
Hinderungsgrund für die Sperrung des Graf-von-Galen-Ringes für LKW war die von
der Verkehrsbehörde zwar angeordnete, aber noch nicht aufgestellte Änderung der
Beschilderung für die Autobahnbedarfsumleitung für LKW. Das LKW-Fahrverbot
wurde deswegen bereits einen Tag später wieder aufgehoben.
Weiterhin wurde der HEB veranlasst, zusätzlich Bewässerungen an trockenen
und frostfreien Tagen durchzuführen. Dies konnte ein weiteres Ansteigen der
Überschreitungstage bis zum Jahresende von 35 auf 39 Tage jedoch nicht
verhindern.
Unterschiedliche Erfahrungen mit Nassreinigungen wurden zwischenzeitlich
auch in anderen Städten gemacht. Das belegen zum einen Gutachtenergebnisse zum
Luftreinhalteplan Berlin. Auch die Untersuchungsergebnisse aus Düsseldorf
rechtfertigen nach mündlicher Auskunft des Landesumweltamtes NW (das Gutachten
wird voraussichtlich im Februar 2006 veröffentlicht) nicht den finanziellen
Aufwand, den optimierte Straßenreinigungen erfordern. So belaufen sich die
Kosten nach den vorliegenden Angeboten des HEB für zusätzliche
Straßenreinigungen, einschließlich des Wässern aller 6 Spuren auf rd. 1.500,00
€ pro Tag. Angefragt wurden außerdem drei externe Firmen, die jedoch
nicht über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen bzw. kein Angebot
abgaben. Ein zweites, modifiziertes Angebot des HEB (nur Wässern), beläuft sich
auf rd. 800,00 € täglich[3].
Ein Erfolg bzgl. zusätzlicher Straßenreinigungen und Wässerungen wird aus
Dortmund vermeldet. Hier konnten die Überschreitungstage in der Steinstraße
durch intensives Reinigen und Wässern von 43 auf 37 reduziert werden, die
zulässige Anzahl der Überschreitungstage wurde aber dennoch überschritten. In
Dortmund wurde an 6 Tagen pro Woche zweimal täglich die Straße gereinigt und
gewässert. Ausgenommen davon waren lediglich Tage mit Frostgefahr. Insofern
wurde der Auftrag an HEB zur Wässerung auf dem Graf-von-Galen-Ring Anfang `06
verlängert. Es bleibt abzuwarten, ob die Wässerungen zu dem gewünschten
Ergebnis führen, und aus Sicht eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die
Bürgerinnen und Bürger zu weniger Grenzwertüberschreitungen am
Graf-von-Galen-Ring führen.
Berücksichtigt man die Witterungsverhältnisse aus dem Jahr 2003, dem
Messjahr in dem sowohl landesweit als auch in Hagen die höchste Anzahl von
Überschreitungstagen bei Feinstaub gemessen wurde, ist für Hagen von 169 Tagen
mit messbaren Niederschlag auszugehen (Quelle: Statistisches Jahrbuch Hagen
2004, Messstelle Eugen-Richter-Turm). Laut Auskunft des Deutschen
Wetterdienstes Essen ist in Hagen im langjährigen Mittel (1979 bis 2004) mit 59
Frosttagen im Jahr (Lufttemperatur < 0° Celsius) zu rechnen (Station
Hagen-Fley). Unter der Annahme, dass sich Regentage und Frosttage zum Teil
überdecken wird bei der Kostenkalkulation von insgesamt ca. 200 Regen- und
Frostagen ausgegangen. Unter Zugrundelegung des zweiten, günstigeren Angebotes
des HEB würden sich danach die jährlichen Kosten für zusätzliche Wässerungen
auf dem Graf-von-Galen-Ring auf 132.000,- € [4]
belaufen. Die notwendigen HH-Mittel in Höhe von 132.000,- € werden
vorsorglich eingestellt. Die Verwaltung wird die Wirksamkeit der Maßnahme
anhand der zur Verfügung stehenden Messdaten fortlaufend überprüfen und
weiterhin dem Rat berichten.
Die Verwaltung rechnet für 2006 bereits deutlich früher mit dem Erreichen
der zulässigen Anzahl der Grenzwertüberschreitungen am Graf-von-Galen-Ring.
Hierfür spricht, dass im Jahr 2003 an 83 Tagen und im vergangenen Jahr an 39
Tagen Überschreitungen festgestellt wurden, obwohl die Messungen durch das
Landesumweltamt erst am 6.4. 2005 aufgenommen wurden. Der aktuelle Stand in
2006 liegt bei 13 Überschreitungstagen (Stand:15.1.2006).
Die Maßnahmen des Aktionsplanes müssen deshalb schon jetzt vorbereitet
und teilweise umgesetzt werden, damit die Gefahr einer Überschreitung des
Tagesmittelwertes für PM10 an mehr als den zulässigen 35 Tagen im Jahr 2006
verringert wird und somit die rechtsverbindlichen Grenzwerte zum Schutz der
menschlichen Gesundheit sicher eingehalten werden. So werden beispielsweise in
Düsseldorf und Dortmund LKW-Fahrverbote auf den betreffenden Straßenabschnitten
auch über Jahresfrist hinaus beibehalten.
Dabei ist der Verwaltung durchaus bewusst, dass punktuelle
Verkehrssperrungen und die damit einhergehenden Verkehrsverlagerungen nicht zu
einer Verbesserung der Gesamtemissionssituation beitragen. Die Stadt Hagen
sieht sich mit dieser Problematik nicht allein, wie der Erfahrungsaustausch der
Städte bei der Umsetzung der Luftreinhaltepläne in der Praxis zeigt (siehe
Anlage 2).
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung prüfen, ob das Prognosesystem
für die immissionsabhängige Verkehrssteuerung, welches ursprünglich für die
Senkung von NO2-Spitzenbelastungen am Märkischen-Ring konzipiert und
validiert wurde, auch zur Senkung der Tagesmittelwertüberschreitungen bei
Feinstaub (PM10) am Graf-von-Galen-Ring Anwendung finden kann. Gleichzeitig
soll untersucht werden, wie sich
verkehrslenkende Maßnahmen und die damit verbundene Verlagerung der
Verkehrsströme gesamtstädtisch auswirken. Hierzu wurden beim Umweltbundesamt
Mittel für eine wissenschaftliche Begleitforschung zur dynamischen
immissionsabhängigen Verkehrslenkung beantragt. Der Bewilligungsbescheid liegt
zwischenzeitlich vor. Die Ergebnisse werden jedoch nicht vor Ende 2007
erwartet.
Das Rheinische Institut für Umweltforschung der Universität Köln hat im Auftrag des Landesumweltamtes NRW ein Prognosesystem für eine flächendeckende Immissions-simulation für NRW und für verschiedene Städte, u.a. Dortmund und Wuppertal entwickelt. Bei der räumlichen Zuordnung ist zu beachten, dass die zugrundeliegenden Modelldaten nur eine räumliche Auflösung von 5 km (Ozon, SO2, NO2 und CO) bzw. 25 km (PM10) haben. Es wird deshalb geprüft, ob und inwieweit das Modell zur Vorhersage der Wässerungstage in Hagen angewandt werden kann.
Eine weitere Maßnahme wäre die Einrichtung einer Umweltzone. Danach
könnten in der Innenstadt Fahrverbote für Kfz nach bestimmten
EU-Schadstoffklassen ausgesprochen werden. Bei der Realisierung von
wirkungsgleichen Fahrverboten am Graf-von-Galen-Ring gemäß der geplanten
Kennzeichnungsverordnung ließe sich auf die Maßnahmen 1 bzw. 4 des
Aktionsplanes (temporäres LKW-Fahrverbot und Fahrverbot für Busse (außer
Linienverkehr)) verzichten (siehe Aktionsplan).
Derzeit fehlt eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Maßnahme Umweltzone.
Da aber eine sog. Kennzeichnungsverordnung nach § 40 Abs. 3 BImSchG auf
Bundesebene derzeit vorbereitet wird, ist diese Maßnahme mit in den
rechtsverbindlichen Aktionsplan aufgenommen worden. Nach Auffassung des
Regierungspräsidenten ist eine Sperrung der hoch belasteten Innenstadtzone der
Stadt Hagen für Fahrzeuge, die einen hohen Partikelausstoß haben, zum Schutz
der menschlichen Gesundheit vor Immissionen, wie Feinstaub (PM10), auch
verhältnis-mäßig (siehe Aktionsplan S. 32). Die Städte Dortmund und Düsseldorf
arbeiten bereits an der Umsetzung entsprechender Konzepte.
Sofern der Rat einen entsprechenden Beschluss fasst, wird die Verwaltung
ein Konzept zur Umsetzung einer Umweltzone in Hagen vorbereiten und zur
weiteren Beschlussfassung vorlegen.
Des weiteren werden alternative Lösungsvorschläge zur
Einbahnstraßenregelung auf dem Ring nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse
im Rahmen einer eigenständigen Vorlage vorgestellt.
Da sich ein 2. Fußgängerüberweg auf dem Graf-von-Galen-Ring negativ auf
die Zielsetzung des Aktionsplanes (Maßnahme Nr. 3) Verflüssigung des
Verkehrsablaufs auswirken kann und andererseits bereits aus
Verkehrsicherheitsgründen ein Zaun auf dem Pflanzstreifen errichtet wurde, wird
die Verwaltung prüfen, ob ein 2.
Fußgängerüberweg auf dem Graf-von-Galen-Ring dieser Zielsetzung entgegensteht. Die
Ergebnisse werden ebenfalls in einer separaten Vorlage vorgestellt.
Im Hinblick auf die im Rat diskutierte Frage, inwieweit eine Versetzung
der Messstation am Graf-von-Galen-Ring aufgrund der räumlichen Nähe zur
Ampelanlage unter sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten möglich ist, hat die
Verwaltung zwischenzeitlich eine Anfrage beim Landesumwelt NRW gestellt. Nach
Mitteilung des Landesumweltamtes entspricht der Messstandort den Eu-rechtlichen
Vorgaben für innerstädtische Verkehrsmessstationen und auch die nahgelegene
Lichtzeichenanlage ist nicht als Störquelle zu werten. Das Antwortschreiben ist
als Anlage 3 beigefügt.
Wegen der Verschiebung der Sitzung der Bezirksvertretung Hagen-Mitte auf
den 14.02.06, kann eine Beteiligung erst nach der Ratssitzung am 2.02.06
erfolgen. Etwaige Vorschläge zur Umsetzung dieser Vorlage können jedoch auch
nachträglich berücksichtigt werden.
[1] Der Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2004 umfasst folgende Maßnahmen: Einrichtung einer dynamischen Verkehrslenkung, Umstellung der Busflotte auf höhere Abgasstandards, weiterer Ausbau der City-Logistik, Realisierung Bahnhofshinterfahrung.
[2] Klassen gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG
[3] Der Graf-von-Galen-Ring wird bereits durch die HEB-Straßenreinigung an 5 Tagen in der Woche gereinigt.
[4] 365 Tage – 200 Regen- und Frosttage = 165 Wässerungstage a‘ 800,-€ = 132.000,-€
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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X |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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X |
Neue Maßnahme |
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X |
des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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X |
Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
EUR |
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Sachkosten |
132.000,00 |
EUR (Summe inkl. Personalkosten) |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
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Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

02.02.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
betrachtet die heutige Beratung der Vorlage als 1. Lesung.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, durch ein externes Rechtsgutachten klären zu
lassen, ob die Kommune tatsächlich rechtlich verpflichtet ist, die Maßnahmen
des Aktionsplanes nach dem 35. Überschreitungstages umzusetzen. Solange ist vom
Vollzug des Aktionsplanes abzusehen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, parallel zu 1. durch ein externes Gutachten
darstellen zu lassen, welche Rolle die topografische Lage, die meteorologischen
Rahmenbedingung und die Verkehrsbelastung bei der Höhe der
Feinstaubkonzentration spielen. Dabei ist die Frage zu klären, ob die Stadt
überhaupt einen signifikanten Einfluss auf die Höhe der Feinstaubkonzentration
hat. Insbesondere ist die Geeignetheit des Standorts des Messcontainers am
Graf-von-Galen-Ring zu überprüfen. Darüber hinaus sollen zwei weitere
Referenzpunkte in der Stadt für Vergleichsmessungen heran gezogen werden, die
als repräsentativ für die Belastung der Stadt anzusehen sind. Das Gutachten
soll hilfsweise Klarheit darüber bringen, ob die im Aktionsplan aufgeführten
Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, die Feinstaubkonzentration an der Messstelle
selbst und im Stadtgebiet zu senken.
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Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |