31.01.2006 - 14 Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt1. Fortschrei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 31.01.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath stellt heraus, dass den jüngsten Überschreitungswerten kaum oder kein Verkehr zu Grunde gelegen habe. Sogar Samstags Nachts seien Überschreitungen gemessen worden. Dies spräche alles nicht für die Messmethode an dieser Stelle. Auch bezweifele er die Tauglichkeit der Methode, Lage der Station und nur einen Messstandort. Auch sei verwunderlich, dass höhere Werte insbesondere bei Nässe fest gestellt wurden. Daher kritisiere er die Beurteilung der Messwerte. Mit diesem Hintergrund stelle er folgenden Antrag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, durch ein externes Rechtsgutachten klären zu lassen,
ob die Kommune tatsächlich rechtlich verpflichtet ist, die Maßnahme des Aktionsplanes
nach dem 35. Überschreitungstages umzusetzen. Solange ist vom Vollzug des
Aktionsplanes abzusehen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, parallel zu 1. Durch ein externes Gutachten darstellen
zu lassen, welche Rolle die topografische Lage, die meteorologischen Rahmenbedingung
und die Verkehrsbelastung bei der Höhe der Feinstaubkonzentration spielen.
Dabei ist die Frage zu klären, ob die Stadt überhaupt einen signifikanten Einfluss
auf die Höhe der Feinstaubkonzentration hat. Insbesondere ist die Geeignetheit
des Standorts des Messcontainers am Graf-von-Galen-Ring zu überprüfen. Darüber
hinaus sollen zwei weitere Referenzpunkte in der Stadt für Vergleichsmessungen
heran gezogen werden, die las repräsentativ für die Belastung der Stadt anzusehen
sind. Das Gutachten soll hilfsweise Klarheit darüber bringen, ob die im Aktionsplan
aufgeführten Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, die Feinstaubkonzentration an
der Messstelle selbst und im Stadtgebiet zu senken.
Herr Oberste Berghaus macht deutlich, dass schon
im Umweltausschuss klar geworden sei, dass in Hagen bestimmte Maßnahmen kaum
etwas brächten. Es müsse möglich sein,
in Brüssel oder Düsseldorf über die Hagener Gegebenheiten zu reden.
Evtl. müssten in Hagen andere Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.
Herr Meier betont, dass dem Antrag gefolgt werden
könne. Es bestände ein doppeltes Dilemma. Zum einen müsse die Stadt immer
erreichbar sein, es könne nicht einfach die Innenstadt gesperrt werden. Zum
anderen bestände aber auch Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Es
gebe jetzt eine verschärfte Gesetzgebung
und Rahmenbedingungen, mit denen die Stadt fertig werden müsse. Er weise aber
darauf hin, dass keine Panikstimmung verbreitet werden solle. Mit einer
gewissen Angemessenheit sollten Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.
Herr Ludwig findet es ganz toll, dass Hagen jetzt
nach Alleinstellungsmerkmalen suche. Es gebe kein “Lex Hagen”. Er befürchte, dass der politische Blick jetzt
verloren gehe und er warne davor, den jetzigen Weg zu gehen. Der beste Weg wäre
die Sperrung. Es gebe auch die politische Verantwortung gegenüber dem Bürger.
Sollte Hagen nicht in der Lage sein, diesen Weg um zu setzen, würden sie die
EU-Behörden informieren.
Herr Grzeschista bemerkt, dass es wirksame
Maßnahmen sein müssten, die die Situation auch insgesamt verbessern. Auch die
Bahnhofshinterfahrung werde sich nicht als Allheilmittel heraus stellen. Es
müssten vernünftige tragbare Lösungen gefunden werden.
Herr Dr. Bleicher betont, dass es Verantwortung
gegenüber den Bürgern am Graf-von-Galen-Ring gebe. Aber auch gegenüber den
Bürgern an den Umleitungsstrecken. Er finde es seltsam, dass die Überschreitungen
auch an Samstagen und insbesondere Nachts aufträten. Die gesamte Materie stelle ein kompliziertes
Rechtsgebiet dar, welches einer Begleitung durch Spezialisten bedürfe. Die
Ansprache in Düsseldorf und Brüssel würde durchgeführt, da seiner Ansicht nach
die Hagener Situation eine Besondere sei.
Herr Asbeck weist darauf hin, dass die Beratung
der Vorlage in erster Lesung erfolge und lässt anschließend über den Antrag des
Herrn Dr. Ramrath abstimmen.
Beschluss:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss betrachtet die heutige Beratung der Vorlage als 1. Lesung.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, durch ein externes Rechtsgutachten klären zu
lassen, ob die Kommune tatsächlich rechtlich verpflichtet ist, die Maßnahme des
Aktionsplanes nach dem 35. Überschreitungstages umzusetzen. Solange ist vom
Vollzug des Aktionsplanes abzusehen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, parallel zu 1. Durch ein externes Gutachten
darstellen zu lassen, welche Rolle die topografische Lage, die meteorologischen
Rahmenbedingung und die Verkehrsbelastung bei der Höhe der
Feinstaubkonzentration spielen. Dabei ist die Frage zu klären, ob die Stadt
überhaupt einen signifikanten Einfluss auf die Höhe der Feinstaubkonzentration
hat. Insbesondere ist die Geeignetheit des Standorts des Messcontainers am
Graf-von-Galen-Ring zu überprüfen. Darüber hinaus sollen zwei weitere
Referenzpunkte in der Stadt für Vergleichsmessungen heran gezogen werden, die
las repräsentativ für die Belastung der Stadt anzusehen sind. Das Gutachten
soll hilfsweise Klarheit darüber bringen, ob die im Aktionsplan aufgeführten
Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, die Feinstaubkonzentration an der Messstelle
selbst und im Stadtgebiet zu senken.
