31.01.2006 - 14 Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt1. Fortschrei...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath stellt heraus, dass den jüngsten Überschreitungswerten kaum oder kein Verkehr zu Grunde gelegen habe. Sogar Samstags Nachts seien Überschreitungen gemessen worden. Dies spräche alles nicht für die Messmethode an dieser Stelle. Auch bezweifele er die Tauglichkeit der Methode, Lage der Station und nur einen Messstandort. Auch sei verwunderlich, dass höhere Werte insbesondere bei Nässe fest gestellt wurden. Daher kritisiere er die Beurteilung der Messwerte. Mit diesem Hintergrund stelle er folgenden Antrag:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, durch ein externes Rechtsgutachten klären zu lassen, ob die Kommune tatsächlich rechtlich verpflichtet ist, die Maßnahme des Aktionsplanes nach dem 35. Überschreitungstages umzusetzen. Solange ist vom Vollzug des Aktionsplanes abzusehen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu 1. Durch ein externes Gutachten darstellen zu lassen, welche Rolle die topografische Lage, die meteorologischen Rahmenbedingung und die Verkehrsbelastung bei der Höhe der Feinstaubkonzentration spielen. Dabei ist die Frage zu klären, ob die Stadt überhaupt einen signifikanten Einfluss auf die Höhe der Feinstaubkonzentration hat. Insbesondere ist die Geeignetheit des Standorts des Messcontainers am Graf-von-Galen-Ring zu überprüfen. Darüber hinaus sollen zwei weitere Referenzpunkte in der Stadt für Vergleichsmessungen heran gezogen werden, die las repräsentativ für die Belastung der Stadt anzusehen sind. Das Gutachten soll hilfsweise Klarheit darüber bringen, ob die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, die Feinstaubkonzentration an der Messstelle selbst und im Stadtgebiet zu senken.

 

Herr Oberste Berghaus macht deutlich, dass schon im Umweltausschuss klar geworden sei, dass in Hagen bestimmte Maßnahmen kaum etwas brächten. Es müsse möglich sein,  in Brüssel oder Düsseldorf über die Hagener Gegebenheiten zu reden. Evtl. müssten in Hagen andere Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.

 

Herr Meier betont, dass dem Antrag gefolgt werden könne. Es bestände ein doppeltes Dilemma. Zum einen müsse die Stadt immer erreichbar sein, es könne nicht einfach die Innenstadt gesperrt werden. Zum anderen bestände aber auch Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Es gebe  jetzt eine verschärfte Gesetzgebung und Rahmenbedingungen, mit denen die Stadt fertig werden müsse. Er weise aber darauf hin, dass keine Panikstimmung verbreitet werden solle. Mit einer gewissen Angemessenheit sollten Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.

 

Herr Ludwig findet es ganz toll, dass Hagen jetzt nach Alleinstellungsmerkmalen suche. Es gebe kein “Lex Hagen”.  Er befürchte, dass der politische Blick jetzt verloren gehe und er warne davor, den jetzigen Weg zu gehen. Der beste Weg wäre die Sperrung. Es gebe auch die politische Verantwortung gegenüber dem Bürger. Sollte Hagen nicht in der Lage sein, diesen Weg um zu setzen, würden sie die EU-Behörden informieren.

 

Herr Grzeschista bemerkt, dass es wirksame Maßnahmen sein müssten, die die Situation auch insgesamt verbessern. Auch die Bahnhofshinterfahrung werde sich nicht als Allheilmittel heraus stellen. Es müssten vernünftige tragbare Lösungen gefunden werden.

 

Herr Dr. Bleicher betont, dass es Verantwortung gegenüber den Bürgern am Graf-von-Galen-Ring gebe. Aber auch gegenüber den Bürgern an den Umleitungsstrecken. Er finde es seltsam, dass die Überschreitungen auch an Samstagen und insbesondere Nachts aufträten.  Die gesamte Materie stelle ein kompliziertes Rechtsgebiet dar, welches einer Begleitung durch Spezialisten bedürfe. Die Ansprache in Düsseldorf und Brüssel würde durchgeführt, da seiner Ansicht nach die Hagener Situation eine Besondere sei.    

 

Herr Asbeck weist darauf hin, dass die Beratung der Vorlage in erster Lesung erfolge und lässt anschließend über den Antrag des Herrn Dr. Ramrath abstimmen.

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Beschluss:

1.      Der Stadtentwicklungsausschuss betrachtet die heutige Beratung der Vorlage als    1. Lesung.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, durch ein externes Rechtsgutachten klären zu lassen, ob die Kommune tatsächlich rechtlich verpflichtet ist, die Maßnahme des Aktionsplanes nach dem 35. Überschreitungstages umzusetzen. Solange ist vom Vollzug des Aktionsplanes abzusehen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu 1. Durch ein externes Gutachten darstellen zu lassen, welche Rolle die topografische Lage, die meteorologischen Rahmenbedingung und die Verkehrsbelastung bei der Höhe der Feinstaubkonzentration spielen. Dabei ist die Frage zu klären, ob die Stadt überhaupt einen signifikanten Einfluss auf die Höhe der Feinstaubkonzentration hat. Insbesondere ist die Geeignetheit des Standorts des Messcontainers am Graf-von-Galen-Ring zu überprüfen. Darüber hinaus sollen zwei weitere Referenzpunkte in der Stadt für Vergleichsmessungen heran gezogen werden, die las repräsentativ für die Belastung der Stadt anzusehen sind. Das Gutachten soll hilfsweise Klarheit darüber bringen, ob die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, die Feinstaubkonzentration an der Messstelle selbst und im Stadtgebiet zu senken.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen