02.02.2006 - 6.14 Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt1. Fortschrei...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Thielmann erinnert an den bestehenden Ratsbeschluss aus der Sitzung des Rates vom 15.12.2005, wonach der Stadtring hinsichtlich des Verkehrsaufkommens neu berechnet werden sollte. Herr Thielmann fragt nach dem Stand der Angelegenheit und möchte ergänzend wissen, ob vor diesem Hintergrund eine heutige Beschlussfassung möglich sei.

 

Herr Grothe erklärt, dass die Verwaltung damit begonnen hätte, den Prüfauftrag abzuarbeiten. Nach seiner Auffassung habe der Prüfauftrag mit der heute zu beratenden Vorlage nichts zu tun.

 

Herr Riechel macht darauf aufmerksam, dass der bestehender Aktionsplan, der mit dem Regierungspräsidenten und dem Rat der Stadt Hagen abgestimmt sei, ein Aktionsprogramm vorsähe. Die Verwaltung habe mit der eingereichten Vorlage einen neuen Aktionsplan auf den Weg gebracht. Der Stadtentwicklungsausschuss habe mit seiner Beschlussfassung die Umsetzung des ursprünglichen Aktionsplanes außer Kraft gesetzt und somit einen potenziellen Rechtsbruch in Auftrag gegeben. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordert, dass die Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses beanstandet und der bestehende Aktionsplan umgesetzt wird. Gegebenenfalls werde seine Fraktion den Klageweg anstreben und dies der Europäischen Union zur Kenntnis geben. Zusätzlich beantragt Herr Riechel zu dieser Vorlage eine namentliche Abstimmung.

 

Herr Hammer bezieht sich bei seiner Wortmeldung auf die vorgegebenen Richtlinien der Europäischen Union, die je nach Standortlage der Gemeinden unterschiedlich zu bewerten seien. Ergänzend geht Herr Hammer auf die topographische Lage des Standortes Hagen ein. Eine mögliche Umleitung des Schwerlastverkehrs verursache an anderer Stelle eine ähnliche Feinstaubproblematik.

 

Herr Sondermeyer bezieht sich auf das bestehende Verkehrssystem in Hagen und regt an, langfristig wieder eine Stadtbahn einzuführen.

 

Frau Priester-Büdenbender erachtet es für richtig, den Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss zu respektieren und abzuwarten welche Ergebnisse dieser hervorbringen werde.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz ist davon fest überzeugt, dass alle Ratsmitglieder verantwortlich daran arbeiten, die Bevölkerung vor äußeren negativen Einflüssen zu schützen. Herr Oberbürgermeister Demnitz kann sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht erklären, warum erhöhte Feinstaubmesswerte an Sonn- und Feiertagen gemessen werden, an denen kein Schwerlastverkehr zu verzeichnen sei. Vor diesem Hintergrund müsse eine umfassende Prüfung erfolgen. Bis dahin halte er die Umsetzung des Aktionsplanes für nicht sinnvoll. Herr Oberbürgermeister Demnitz trägt die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses mit.

 

Herr Erlmann bezieht sich auf den Modellrechnungscharakter zur Ermittlung der Feinstaubwerte und begründet die verschiedenen Werte mit der unterschiedlichen Wetterlage und den damit zusammenhängenden Temperaturen. Dies bittet er bei den Abwägungsprozess zu berücksichtigen.

Herr Thielmann hat Verständnis für die Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses, hält diese aber für untauglich. Sinnvoll sei die Einflussnahme auf die Abgeordneten in der Landesregierung, damit diese auf die Europäische Union einwirken und die Richtlinien den topographischen Verhältnissen der Gemeinden angepasst werden. Die FDP lehne aus diesem Grund den Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses ab.

 

Frau Kingreen hält die Beschlussfassung und Vorgehensweise des Stadtentwicklungsausschusses für falsch. Als familienfreundliche Stadt wäre es erforderlich, den bestehenden Luftreinhalteplan umzusetzen.

 

Herr Röspel ist der Auffassung, dass es keinen wesentlichen Zusammenhang zwischen den Verkehrsbewegungen und der Feinstaubkonzentration an den Messstationen gibt. Die Einholung von externem Sachverstand sei sinnvoll und richtig. Herr Röspel bittet, dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses zu folgen.

 

Zum wiederholten Vorwurf des Rechtsbruches bezüglich des Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von Herrn Ludwig erhebt Herr Dr. Ramrath Einspruch. Die CDU Fraktion möchte lediglich wissen, ob verschiedene Faktoren bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans berücksichtigt wurden. Aufgrund neuer Erkenntnisse sollen rechtliche Grundlagen aufgearbeitet werden.

 

Herr Weber geht kurz auf die bisherigen Maßnahmen zur Feinstaubbekämpfung ein. Aufgrund der in der Diskussion unterschiedlich dargestellten Auffassungen bittet Herr Weber, Herrn Dr. Bleicher um eine Stellungnahme.

 

Herr Dr. Bleicher führt aus, dass die Verwaltung eine Entscheidung zur Sperrung des Graf-von-Galen-Rings treffen müsse. Vor dem Hintergrund, dass an Sonn- und Feiertagen höhere Messwerte erreicht wurden, sei die Entscheidungsgrundlage sehr schwierig. Eine Entscheidung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde bis zur Überschreitung des zulässigen Grenzwertes abgewogen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses, der Grundlage der Diskussion war, namentlich abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

 

1.                  Der Rat betrachtet die heutige Beratung der Vorlage als 1. Lesung.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, durch ein externes Rechtsgutachten klären zu lassen, ob die Kommune tatsächlich rechtlich verpflichtet ist, die Maßnahmen des Aktionsplanes nach dem 35. Überschreitungstages umzusetzen. Solange ist vom Vollzug des Aktionsplanes abzusehen.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu 1. durch ein externes Gutachten darstellen zu lassen, welche Rolle die topografische Lage, die meteorologischen Rahmenbedingung und die Verkehrsbelastung bei der Höhe der Feinstaubkonzentration spielen. Dabei ist die Frage zu klären, ob die Stadt überhaupt einen signifikanten Einfluss auf die Höhe der Feinstaubkonzentration hat. Insbesondere ist die Geeignetheit des Standorts des Messcontainers am Graf-von-Galen-Ring zu überprüfen. Darüber hinaus sollen zwei weitere Referenzpunkte in der Stadt für Vergleichsmessungen heran gezogen werden, die als repräsentativ für die Belastung der Stadt anzusehen sind. Das Gutachten soll hilfsweise Klarheit darüber bringen, ob die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, die Feinstaubkonzentration an der Messstelle selbst und im Stadtgebiet zu senken.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen