02.02.2006 - 6.14 Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt1. Fortschrei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.14
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 02.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thielmann erinnert an den bestehenden Ratsbeschluss aus der Sitzung des Rates vom
15.12.2005, wonach der Stadtring hinsichtlich des Verkehrsaufkommens neu berechnet
werden sollte. Herr Thielmann fragt nach dem Stand der Angelegenheit und
möchte ergänzend wissen, ob vor diesem Hintergrund eine heutige
Beschlussfassung möglich sei.
Herr Grothe erklärt, dass die Verwaltung damit begonnen hätte, den Prüfauftrag abzuarbeiten.
Nach seiner Auffassung habe der Prüfauftrag mit der heute zu beratenden Vorlage
nichts zu tun.
Herr Riechel macht darauf aufmerksam, dass der bestehender Aktionsplan, der mit dem
Regierungspräsidenten und dem Rat der Stadt Hagen abgestimmt sei, ein Aktionsprogramm
vorsähe. Die Verwaltung habe mit der eingereichten Vorlage einen neuen Aktionsplan
auf den Weg gebracht. Der Stadtentwicklungsausschuss habe mit seiner Beschlussfassung
die Umsetzung des ursprünglichen Aktionsplanes außer Kraft gesetzt und somit
einen potenziellen Rechtsbruch in Auftrag gegeben. Die Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen fordert, dass die Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses beanstandet
und der bestehende Aktionsplan umgesetzt wird. Gegebenenfalls werde seine
Fraktion den Klageweg anstreben und dies der Europäischen Union zur Kenntnis
geben. Zusätzlich beantragt Herr Riechel zu dieser Vorlage eine
namentliche Abstimmung.
Herr Hammer bezieht sich bei seiner Wortmeldung auf die vorgegebenen Richtlinien der
Europäischen Union, die je nach Standortlage der Gemeinden unterschiedlich zu
bewerten seien. Ergänzend geht Herr Hammer auf die topographische Lage
des Standortes Hagen ein. Eine mögliche Umleitung des Schwerlastverkehrs
verursache an anderer Stelle eine ähnliche Feinstaubproblematik.
Herr Sondermeyer bezieht sich auf das bestehende Verkehrssystem
in Hagen und regt an, langfristig wieder eine Stadtbahn einzuführen.
Frau Priester-Büdenbender erachtet es für richtig, den Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss
zu respektieren und abzuwarten welche Ergebnisse dieser hervorbringen werde.
Herr Oberbürgermeister Demnitz ist davon fest überzeugt, dass alle
Ratsmitglieder verantwortlich daran arbeiten, die Bevölkerung vor äußeren
negativen Einflüssen zu schützen. Herr Oberbürgermeister Demnitz kann
sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht erklären, warum erhöhte
Feinstaubmesswerte an Sonn- und Feiertagen gemessen werden, an denen kein
Schwerlastverkehr zu verzeichnen sei. Vor diesem Hintergrund müsse eine
umfassende Prüfung erfolgen. Bis dahin halte er die Umsetzung des Aktionsplanes
für nicht sinnvoll. Herr Oberbürgermeister Demnitz trägt die
Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses mit.
Herr Erlmann bezieht sich auf den Modellrechnungscharakter zur Ermittlung der Feinstaubwerte
und begründet die verschiedenen Werte mit der unterschiedlichen Wetterlage und
den damit zusammenhängenden Temperaturen. Dies bittet er bei den Abwägungsprozess
zu berücksichtigen.
Herr Thielmann hat Verständnis für die Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses,
hält diese aber für untauglich. Sinnvoll sei die Einflussnahme auf die Abgeordneten
in der Landesregierung, damit diese auf die Europäische Union einwirken und die
Richtlinien den topographischen Verhältnissen der Gemeinden angepasst werden.
Die FDP lehne aus diesem Grund den Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses
ab.
Frau Kingreen hält die Beschlussfassung und Vorgehensweise des Stadtentwicklungsausschusses
für falsch. Als familienfreundliche Stadt wäre es erforderlich, den bestehenden
Luftreinhalteplan umzusetzen.
Herr Röspel ist der Auffassung, dass es keinen wesentlichen Zusammenhang zwischen
den Verkehrsbewegungen und der Feinstaubkonzentration an den Messstationen
gibt. Die Einholung von externem Sachverstand sei sinnvoll und richtig. Herr
Röspel bittet, dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses zu
folgen.
Zum wiederholten Vorwurf des Rechtsbruches
bezüglich des Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von Herrn Ludwig
erhebt Herr Dr. Ramrath Einspruch. Die CDU Fraktion möchte lediglich
wissen, ob verschiedene Faktoren bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans
berücksichtigt wurden. Aufgrund neuer Erkenntnisse sollen rechtliche Grundlagen
aufgearbeitet werden.
Herr Weber geht kurz auf die bisherigen Maßnahmen zur Feinstaubbekämpfung ein.
Aufgrund der in der Diskussion unterschiedlich dargestellten Auffassungen
bittet Herr Weber, Herrn Dr. Bleicher um eine Stellungnahme.
Herr Dr. Bleicher führt aus, dass die Verwaltung eine Entscheidung
zur Sperrung des Graf-von-Galen-Rings treffen müsse. Vor dem Hintergrund, dass
an Sonn- und Feiertagen höhere Messwerte erreicht wurden, sei die
Entscheidungsgrundlage sehr schwierig. Eine Entscheidung nach dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit werde bis zur Überschreitung des zulässigen Grenzwertes
abgewogen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses,
der Grundlage der Diskussion war, namentlich abstimmen.
Beschluss:
1.
Der Rat
betrachtet die heutige Beratung der Vorlage als 1. Lesung.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, durch ein externes Rechtsgutachten klären zu
lassen, ob die Kommune tatsächlich rechtlich verpflichtet ist, die Maßnahmen
des Aktionsplanes nach dem 35. Überschreitungstages umzusetzen. Solange ist vom
Vollzug des Aktionsplanes abzusehen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, parallel zu 1. durch ein externes Gutachten
darstellen zu lassen, welche Rolle die topografische Lage, die meteorologischen
Rahmenbedingung und die Verkehrsbelastung bei der Höhe der
Feinstaubkonzentration spielen. Dabei ist die Frage zu klären, ob die Stadt
überhaupt einen signifikanten Einfluss auf die Höhe der Feinstaubkonzentration
hat. Insbesondere ist die Geeignetheit des Standorts des Messcontainers am
Graf-von-Galen-Ring zu überprüfen. Darüber hinaus sollen zwei weitere
Referenzpunkte in der Stadt für Vergleichsmessungen heran gezogen werden, die
als repräsentativ für die Belastung der Stadt anzusehen sind. Das Gutachten
soll hilfsweise Klarheit darüber bringen, ob die im Aktionsplan aufgeführten
Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, die Feinstaubkonzentration an der Messstelle
selbst und im Stadtgebiet zu senken.
