Beschlussvorlage - 1104/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 65 - Gräweken - zum FNP der Stadt Hagenhier: Beschluss gem. § 3(2) BauGB in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwurfs-/Offenlegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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18.01.2006
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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24.01.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.01.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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31.01.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.02.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 65 – Gräweken
– des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen nebst Erläuterungsbericht
vom 22.12.2005 nach § 3, Abs.2 BauGB in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften des § 244, Abs.2, Satz 1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 65 – Gräweken
– des FNP der Stadt Hagen mit dem Erläuterungsbericht öffentlich
auszulegen.
Weiteres Verfahren:
Die Planoffenlage ist im Februar 2006 vorgesehen. Der Verfahrensabschluss
wird bis April 2006 angestrebt.
Sachverhalt
Erweiterung der FNP -
Wohnbauflächendarstellung im Bereich Garenfeld – Gräweken.
Lt. Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom
28.02.2001 soll der hohen Nachfrage nach Bauland für Eigenheime durch die
Ausweisung dafür geeigneter Flächen Rechnung getragen werden, damit den zu
beobachtenden Abwanderungstendenzen entgegengesteuert wird. Im Sinne der o.g.
Zielsetzung erscheint eine maßvolle Bebauung im Anschluss an den bebauten
Bereich südlich des Steinbergweges im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung
östlich der Neisenstraße als Abrundung des Wohnsiedlungsbereiches vertretbar.
Diese moderate Erweiterung der Wohnbauflächendarstellung steht auch im Einklang mit dem seinerzeit von der Stadt Hagen in Auftrag gegebenen Gutachten zur Ermittlung von Gewerbe-, Industrie- und Wohnbauflächenpotentialen aus der Sicht der Umwelt.
Parallel zu dem FNP -
Änderungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung
das B -Planverfahren Nr. 5/00 – Garenfeld – Gräweken - mit
entsprechender Zielsetzung betrieben.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Erläuterungsbericht vom 22.12.2005 sowie dem Protokoll zur Bürgeranhörung vom 14.07.2003.

24.01.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat Hagen
verweist auf seinen Beschluss vom 06.12.2005 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00
(523) Garenfeld Gräweken .
Der Landschaftsbeirat empfiehlt
dem Rat der Stadt Hagen, die Teiländerung zum FNP der Stadt Hagen abzulehnen,
weil
1. keine
Kompensation im Bereich des o.g. B-Plangebietes vorgesehen ist, obgleich dies
möglich wäre (siehe den parallel beratenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) Gewerbliche
Baufläche Villigster Straße/ Steinbergweg) und
2. im
Rahmen des o.g. B-Plans kein gleichartiger Ausgleich vorgenommen wurde.
Der Landschaftsbeirat bittet
die Verwaltung zu überprüfen, ob von der Planung eine Kompensationsfläche im
Bereich der Hofesstelle Lobbe (Obstwiese) betroffen ist und damit doppelt zu
kompensieren wäre.