24.01.2006 - 6 Teiländerung Nr. 65 - Gräweken - zum FNP der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 24.01.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Berichterstatterin Frau
Roth. An der anschließenden Diskussion beteiligen sich Herr Thiel, Herr
Hilker, Herr Seidel, Herr Berger und Herr Meilwes
sowie Frau Roth und Herr Wiemann. Die Anregungen des
Landschaftsbeirates zum B-Plan wurden im Verfahren nicht übernommen. Im
Plangebiet wurden in der Vergangenheit u.a. für den Bau einer Reithalle
Kompensationsmaßnahmen (Pflanzung von Obstbäumen und Heckengehölzen)
festgesetzt. Diese Maßnahmen wurden zum Teil realisiert, jedoch nicht gepflegt
und im Folgenden einer anderweitigen Nutzung zugeführt. Unabhängig von der
Tatsache ob die Maßnahmen realisiert wurden, ergibt sich aus den Festsetzungen
der ehemaligen Baugenehmigungen, dass im Rahmen des B-Planverfahrens doppelter
Ausgleichsbedarf besteht. Die ehemaligen Kompensationsmaßnahmen sollten
dementsprechend in die Bestandspläne zum B-Plan aufgenommen werden. Es wird
angeregt, auf den Beschluss zum B-Plan hinzuweisen.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat Hagen
verweist auf seinen Beschluss vom 06.12.2005 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00
(523) Garenfeld Gräweken .
Der Landschaftsbeirat empfiehlt
dem Rat der Stadt Hagen, die Teiländerung zum FNP der Stadt Hagen abzulehnen,
weil
1. keine
Kompensation im Bereich des o.g. B-Plangebietes vorgesehen ist, obgleich dies
möglich wäre (siehe den parallel beratenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) Gewerbliche
Baufläche Villigster Straße/ Steinbergweg) und
2. im
Rahmen des o.g. B-Plans kein gleichartiger Ausgleich vorgenommen wurde.
Der Landschaftsbeirat bittet
die Verwaltung zu überprüfen, ob von der Planung eine Kompensationsfläche im
Bereich der Hofesstelle Lobbe (Obstwiese) betroffen ist und damit doppelt zu
kompensieren wäre.
