Beschlussvorlage - 0095/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Rheinstraße zwischen Ahrstraße und Zehlendorfer Straße wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

Die Rheinstraße im Bereich zwischen Ahrstraße und Zehlendorfer Straße ist nach Ablauf der Nutzungszeit erneuerungsbedürftig. Bei einer Erneuerung ist eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG und der dazu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zwingend geboten (Beitragserhebungspflicht). In diesem Abschnitt soll auch die Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung teilweise erneuert werden.

 

Die Ausbaulänge beträgt ca. 480 m bei Verkehrsflächenbreiten von ca. 8,00 m. Die Gesamtausbaufläche beträgt somit ca. 2.900 m².

 

Im angesprochenen Bereich wird die Fahrbahn im Vollausbau erneuert. Der neue Aufbau wird entsprechend der Einstufung als Anliegerstraße nach Belastungsklasse 1,0 gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) erfolgen.

Im Einzelnen stellt sich der Aufbau damit wie folgt dar:

  4 cm Asphaltdeckschicht

14 cm Asphalttragschicht

42 cm Schottertragschicht (Frostschutzschicht)

In Summe entspricht das einem Gesamtaufbau von 60 cm.

 

Da ca. 60 m der Rheinstraße vor der Einmündung in die Zehlendorfer Straße noch durchaus technisch in Ordnung sind, wird hier nur die Fahrbahnoberfläche abgefräst und durch eine neue 4 cm starke Deckschicht ersetzt.

 

Eine Gehwegerneuerung erfolgt nur auf der Nordseite, da die südliche Seite technisch nicht zu beanstanden ist. Der Gehweg wird plattiert, die Einfahrtsbereiche gepflastert.

Auch hier bleiben die letzten ca. 60 m beidseitig unberührt.

 

Außerdem wird die Beleuchtungsanlage (Masten und Kabel) in den Bereichen angepasst, wo ein Tiefbau stattfindet.

 

Außerdem wird der vorhandene Mischwasserkanal auf einer Länge von ca. 692 m ausgetauscht. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 590.000,00 €. Davon entfallen auf die Erneuerung und Verbesserung der Straßenentwässerung 28 % (165.200,00 €).

Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hagen beträgt der Anliegeranteil hierfür 60 % (99.120,00 €).

 

Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung entstehen Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 €, wovon 60 % (9.000,00 €) auf die Anlieger entfallen.

 

 

Der Aufwand für die Fahrbahn beläuft sich auf ca. 356.500,00 €. Davon entfällt ein Anteil von 60 % (213.900,00 €) auf die Anlieger.

 

Für den Gehwegausbau werden Kosten in Höhe von 79.300,00 € veranschlagt. Auf die Anlieger werden 70 % (55.510,00 €) umgelegt.

 

Die gesamten Anliegeranteile in Höhe von 377.530,00 € werden auf die Eigentümer/-innen der erschlossenen Grundstücke verteilt. Die Baumaßnahme sowie die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für die Eigentümer/-innen der betroffenen Grundstücke sind in einer Anliegerinformationsveranstaltung am 15.01.2019 vorgestellt worden.

 

Das Protokoll dieser Informationsveranstaltung ist dieser Anlage beigefügt.

 

Die anteiligen Straßenentwässerungskosten in Höhe von 99.120,00 € werden dem WBH erstattet.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1541043

Bezeichnung:

Öffentliche Beleuchtung

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

Ertrag (-)

414130

-9.000,00

Aufwand (+)

527530

15.000,00

Eigenanteil

 

15.000,00

-9.000,00

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000209

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Rheinstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

2021

2022

Einzahlung(-)

688200

-377.530,00 €

-377.530,00

Auszahlung (+)

785200

435.800,00 €

435.800,00

Auszahlung (+)

781500

99.120,00 €

99.120,00 €

Eigenanteil

 

157.390,00 €

435.800,00

99.120,00

-377.530,00

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

Die Erneuerung der Rheinstraße auf einer Länge von rd. 480 m führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwertes der Fahrbahn- und Gehwegabschnitte in Höhe von 11.500 € (Stichtag: 31.12.2019)

Die im Zuge der Erneuerung anfallenden investiven Ausgaben in Gesamthöhe von 435.800,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 356.500,00 € auf die Fahrbahn und 79.300,00 € auf den Gehweg. Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Fahrbahn ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 7.130,00 € (356.500,00 / 50 Jahre) und für den Gehweg von 1.983,00 € (79.300,00 / 40 Jahre). Der jährliche Aufwand aus Abschreibungen beträgt für die Gesamtmaßnahme 9.113,00 €.

Die öffentliche Beleuchtungsanlage der Stadt Hagen ist als Festwert bilanziert. Die Herstellungskosten werden konsumtiv gebucht, Abschreibungen werden nicht dargestellt.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

Die Erneuerung der Rheinstraße auf einer Länge von rd. 480 m führt zu einer außerplanmäßigen Auflösung des im Anlagenbestand bilanzierten Sonderpostens der Fahrbahn- und Gehwegabschnitte in Höhe von 7.300(Stichtag: 31.12.2019)

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 377.530,00 € zu erzielen. Hiervon entfallen 213.900,00 € auf die Fahrbahn (356.500,00 x 60%) und 55.510,00 € auf den Gehweg (79.300,00 x 70%). Die Beleuchtungsanlage wird ebenfalls nach KAG abgerechnet. Hier beträgt der Beitragsanteil 9.000,00 € (15.000,00 x 60%), der jedoch nicht als Sonderposten passiviert wird.

Für die Straßenoberflächenentwässerung wird der Beitragsanteil in Höhe von 99.120,00 € (165.200,00 x 60%) an den WBH weitergeleitet, der auch die Kanalherstellungskosten trägt.

Die bei der Stadt Hagen zu bilanzierende Beitragssumme reduziert sich somit auf einen Betrag von 269.410,00 €, für den ein Sonderposten zu bilden ist.

Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zu den Abschreibungen auf der Aktivseite und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von gesamt 5.666,00 € (Fahrbahn 213.900,00 € / 50 Jahre, Gehweg 55.510,00 / 40 Jahre).

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

2.361,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

6.537,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.113,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

18.011,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

-5.666,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

12.345,00 €

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.06.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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10.09.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Erneuerung der Rheinstraße zwischen Ahrstraße und Zehlendorfer Straße wird zugestimmt.
  2. gliche, von der Landesregierung angekündigte Fördermittel sind zu beantragen und bei der Beitragserhebung zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

-

-

-

AfD

-

-

-

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0