Beschlussvorlage - 1255-1/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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31.01.2019
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|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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|
|
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31.01.2019
| |||
|
●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.02.2019
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.02.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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20.02.2019
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.02.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung und Beratung der Regionalplanstellungnahme der Stadt Hagen wurde ein weiterer Aspekt erkannt, der dem RVR zur Korrektur übermittelt werden soll. Dabei handelt es sich um einen Nachtrag zu den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen:
Der Bereich der Verzinkerei in Westerbauer (nordwestlich Brandt) ist im Regionalplanentwurf als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Mit dieser Änderung zeigt sich die Stadt Hagen nicht einverstanden. An dieser Stelle muss die Darstellung Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) bestehen bleiben, um Konflikte mit benachbarter Nutzung bzw. Einschränkungen für die Verzinkerei zu vermeiden. Dies ist der Verzinkerei im Rahmen des 11. Regionalplanänderungs-verfahrens für den Bereich des Brandt- Geländes zugesagt worden.
Dieser Absatz ist auf Seite 2 der Anlage 1_Stellungnahme der Stadt Hagen eingefügt worden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
| |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Grothe |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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262,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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169,3 kB
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4
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5
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31.01.2019 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme mit Ausnahme des Bereichs Grundschötteler Straße zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 7 |
|
|
CDU | 3 |
|
|
Hagen Aktiv | 2 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Die Linke | - |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Beschluss der Bezirksvertretung Haspe für den Bereich Grundschötteler Straße:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat, in der Stellungnahme zum Regionalplanentwurf lediglich die linke, nördliche Seite der Schülinghauser Straße so zu berücksichtigen, wie der Eigentümer es vorgeschlagen hat. Die Verwaltung wird gebeten zu klären, ob bei dem Eigentümer überhaupt Verhandlungsbereitschaft für die erweiterte Fläche vorhanden ist. Sollte die Verhandlungsbereitschaft nicht bestehen, müsste dies in der Vorlage entsprechend geändert werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 6 |
| 1 |
CDU | 3 |
|
|
Hagen Aktiv |
| 2 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
| 1 |
|
Die Linke | - |
|
|
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
31.01.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die Vorlage 1255/2018 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
X | Zur Kenntnis genommen |
2.Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme, mit Ausnahme folgender Bereiche:
a) Nicht ausgewiesen als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich wird der Flächenvorschlag Haßley.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
| 1 |
CDU |
| 5 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
FDP |
| 1 |
|
Die Linke. | 1 |
|
|
AfD | - | - | - |
Parteilos | - | - | - |
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 8 | ||
Dagegen: | 6 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
b) Nicht ausgewiesen als Allgemeiner Siedlungsbereich wird der Flächenvorschlag Emst IV.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD |
| 4 | 1 |
CDU |
| 5 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
FDP |
| 1 |
|
Die Linke. | 1 |
|
|
AfD | - | - | - |
Parteilos | - | - | - |
X | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 4 | ||
Dagegen: | 10 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
c) Nicht ausgewiesen als Allgemeiner Siedlungsbereich wird der Flächenvorschlag Dünningsbruch.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD |
| 5 |
|
CDU |
| 5 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
FDP |
| 1 |
|
Die Linke. | 1 |
|
|
AfD | - | - | - |
Parteilos | - | - | - |
X | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 4 | ||
Dagegen: | 11 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
12.02.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Textbaustein
Der Bereich der Verzinkerei in Westerbauer (nordwestlich Brandt) ist im Regionalplanentwurf als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Mit dieser Änderung zeigt sich die Stadt Hagen nicht einverstanden. An dieser Stelle muss die Darstellung Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) bestehen bleiben, um Konflikte mit benachbarter Nutzung bzw. Einschränkungen für die Verzinkerei zu vermeiden. Dies ist der Verzinkerei im Rahmen des 11. Regionalplanänderungs- verfahrens für den Bereich des Brandt- Geländes zugesagt worden.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm, mit dem in der Anlage 1 integrierten Textbaustein.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | - |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
21.02.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Zusammenfassung des Beschlussvorschlages zu 1255-1 und 1255/2018 „Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm“ für die Ratssitzung am 21.02.2019
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm, mit den vorher vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen und ergänzten Änderungen, die auch in die Anlage 1 aufgenommen wurden:
Vorlage, Seite 12 und Anlage 1, Seite 4
(Der auf Seite 12 der Beschlussvorlage unter der Zwischenüberschrift „Einzelhandel“ verfasste Teil der Stellungnahme wird wie folgt geändert:
In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Flächen unterschied-licher Nutzungen entwickelt werden. Dazu gehört auch der großflächige Einzelhandel. Das grundsätzliche Ziel, dass diese Betriebe nur in ASB angesiedelt werden dürfen, ist die Grundlage für sinnvolle Versorgungs-strukturen in der Stadt und der Region. Der Regionalplan übernimmt weitgehend die Ziele und Grundsätze aus dem LEP NRW. Die im „Fachdialog Einzelhandel“ geforderten Konkretisierungen der Ziele und Grundsätze des LEP im Regionalplan erfolgen jedoch nur in den Erläuterungen, die allerdings keine Bindewirkung haben. Der Regionalplan belässt den Kommunen somit angemessene Entscheidungsspielräume im Rahmen der Kommunalen Gestaltungshoheit. Dies wird von der Stadt Hagen begrüßt.)
Dem Antrag der CDU-Fraktion wird nicht gefolgt. Das komplette Kapitel zum „Einzelhandel“ in der Verwaltungsvorlage und Anlage 1 wird gestrichen.
Vorlage, Seite 13 und Anlage 1, Seite 5
Steinbruch Donnerkuhle südlicher Bereich / Steinbruch Oege süd-östlicher Bereich: Den Darstellungen im Entwurf des Regionalplanes wird vollumfäng-lich zugestimmt.
Vorlage, Seite 16
Zum Thema „Windenergiebereiche, Vorrangzone 5“, Seite 16 der Vorlage, wird so verfahren wie der Rat der Stadt Hagen am 13.12.2018 unter „ I.5.48. „Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie (DS 1007/2018)“ beschlossen hat.
Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzung für den Bereich HarkortseelWerdringen/Geopfad/Geotop Vorhaller Steinbruch
Diese Region wird in der Stellungnahme zum Regionalplan nicht berücksichtigt. Der Naturschutzbeirat findet es als erforderlich, für diesen Bereich Entwicklungsvorschläge zu erarbeiten und gemäß der Stellungnahme des Naturschutzbeirates in den Entwurf zum Regionalplan aufzunehmen.
Ergänzende Stellungnahme der SPD-Fraktion zur den Vorlagen der Verwaltung 1255/2019 und 1255-1/2019 zum Entwurf des Regionalplanes Ruhr
- Anmerkungen zu den im Regionalplanentwurf definierten Zielen
1.1-9 Ziel: Isoliert liegende Bauflächen zurücknehmen
Die Wiedernutzung siedlungsräumlich integrierter Brachflächen soll gegenüber der Inanspruchnahme von Freiflächen vorrangig angestrebt werden. In Flächennutzungsplänen gesicherte Bauflächen, die sich aufgrund ihrer isolierten Lage weder in einem regionalplanerisch festgelegten Ortsteil noch in einer Eigenentwicklungsortslage befinden und die noch nicht in verbindliche Bauleitpläne umgesetzt sind, sind durch entsprechende Flächennutzungsplanänderungen zurückzunehmen und damit einer Freiraumnutzung zuzuführen. Um eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung zu gewährleisten, können die zurückzunehmenden Bauflächen in ein Flächentauschverfahren gemäß Ziel 12-3 eingebracht werden.
Hier sollte ergänzt werden, dass es besonders dort, wo Kommunen ihre Bedarfe für zusätzliche Flächen nicht darstellen können bzw. aufgrund von Nutzungsrestriktionen nicht nachfragegerecht entwickeln können, Ausnahmen von diesem Ziel geben muss. Soll diesem Ziel konsequent gefolgt werden, wird eine Rücknahme von Flächen in solchen Kommunen das Delta zwischen dem anerkannten Bedarf und der möglichen Ausweisung weiter vergrößern. Damit einhergehend bedeutet dies gleichzeitig eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Basis solcher Kommunen. Daher sollten solche Brachflächen, wenn keine zwingenden naturschutz- oder umweltschutzrechtlichen Rahmenbedingungen entgegenstehen, auch gewerblich-industriell nachgenutzt werden.
1.2-2 Ziel „Gewerblich-industrielle Bauflächen bedarfsgerecht entwickeln"
Die bauleitplanerische Sicherung von Bauflächen und Baugebieten die sich für gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen eignen, hat bedarfsgerecht auf Basis der ruhrFiS-Siedlungsflächenbedarfsberechnung zu erfolgen.
Derzeitige Grundlage der Bedarfsberechnung für Gewerbe- und Industrieflächen sind die Ergebnisse des Siedlungsflächenmonitorings ruhrFIS von 2014 mit Daten aus dem Jahr 2013. Der Stützzeitraum für die Ermittlung der Bedarfe für alle Gewerbe- und Industrieflächen sind die Jahre 2005 bis 2010. Damit sind die Zahlen, zum Ende des aktuell laufenden Beteiligungsverfahrens im März 2019 bereits fünf Jahre alt, der Stützzeitraum liegt dann bereits acht Jahre zurück.
Zum Ende des Jahres 2017 lagen bereits aktuelle Daten des Jahres 2016 auf Basis von ruhrFIS sowie über ruhrAGIS und das Projekt Gewerbliches Flächenmanagement Ruhr. Phase IV (GFM IV) vor. Auch sind hier Analysen über den Zeitraum 2005 bis 2015 möglich und damit fünf Jahre länger, als der bisher angesetzte Stützzeitraum.
Die aktuellen Analysen im Rahmen des Projekts GFM IV der BMR zeigen, dass zum Jahresende 2017 in Hagen rund 38,5 ha netto an verfügbaren Gewerbe-, Industrie- und Sonderbauflächen ausgewiesen waren. Die Gesamtgröße der planerisch gesicherten Flächenpotenziale in GE-, Gl- und SO-Gebieten hat sich allerdings seit Beginn der Analysen im Rahmen des Projekts GFM IV von rund 55,3 ha im Jahr 2012 um rund 30% im Jahr 2017 verringert.
Bereits heute können in vielen Kommunen Ansiedlungs- und Verlagerungsvorhaben deshalb nicht mehr adäquat bedient werden. Um die gute wirtschaftliche Entwicklung der Region in den letzten Jahren zu berücksichtigen und den Regionalplan Ruhr nicht auf Basis veralteter Daten aufzustellen, wird gefordert, die Bedarfsberechnungsgrundlage auf der Basis der aktuellsten Zahlen vorzunehmen.
Im Sinne der Rechtssicherheit und der Praktikabilität des Regionalplans Ruhr sollte im weiteren Verfahren dringend sichergestellt werden, dass bei der Festlegung von Bedarfen für Gewerbe und Industrie die tatsächliche Situation zugrunde gelegt und nicht mit, die Realität nicht mehr hinreichend abbildenden Datengrundlagen operiert wird.
Im Hinblick auf die in der Region nicht zu realisierenden Flächenanfragen ist es zudem geboten, im Rahmen der Weiterentwicklung des Flächenmonitorings ruhrFIS der Regionalplanung im Verfahren einen Ansatz zu entwickeln, der auch die tatsächliche Nachfrage bei der Berechnung von Bedarfen berücksichtigt und nicht nur, wie bisher, die tatsächlichen Inanspruchnahmen. So können Flächenengpässe frühzeitig erkannt und flexibel darauf reagiert werden. Für ein solches System bedarf es Eingangsgrößen, Kennzahlen sowie klare „Spielregeln", die gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen der Region definiert werden sollten.
1.2-3 Ziel „Flächentauschverfahren durchführen"
„Sofern aus Gründen der bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung bzw. der städtebaulichen Ordnung im Rahmen der Bauleitplanung Flächentauschverfahren durchgeführt werden, ist die Flächenrücknahme und -neudarstellung in einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchzuführen. Dabei muss die zurückzunehmende Baufläche gegenüber der neu darzustellenden Baufläche mindestens gleichwertig sein.“
Das Flächentauschverfahren sollte ein Instrument für Kommunen sein, die aufgrund von Nutzungsrestriktionen nicht ausreichende Gewerbeflächen in qualitativer und quantitativer Hinsicht haben und die vorhandenen planerisch gesicherten Potenziale nicht mobilisieren können. Die entsprechenden Erläuterungen zu diesem Ziel greifen diesen Ansatz auf ([...] „Ein Flächentauschverfahren kommt überwiegend dann in Betracht, wenn in einer Kommune kein Neudarstellungsbedarf besteht oder sich die zeitliche Verfügbarkeit bzw. die Mobilisierbarkeit der Sjedlungsflächenreserven als unzureichend erweist.“)
Jedoch wird in den Erläuterungen auch beschrieben, dass bei einem Flächentausch nur Flächen desselben Nutzungstyps getauscht werden können, also eine bedarfsgerechte Ausweisung neuer lokaler Gewerbeflächen nicht durch eine Rücknahme von Wohnbauflächen begründet werden sowie ein Flächentausch nur innerhalb der gleichen Bedarfskategorie erfolgen kann.
Es sollte auch ein Flächentausch zwischen Nutzungstypen möglich sein. In Hagen betrug im Jahr 2015 der Anteil der verfügbaren Flächen mit Nutzungsrestriktionen 55,6 %. Zwischenzeitlich liegt dieser Anteil sogar noch höher, da weitere restriktionsfreie Flächen einer Nutzung zugeführt wurden.
Hinzu kommt, dass 670 ha an errechneten Bedarfen in der Metropole Ruhr derzeit nicht verortet werden können, also auch keine Tauschpotenziale gefunden werden können. Auf die Stadt Hagen bezogen bedeutet dies, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbst bei Reaktivierung der Flächen mit Nutzungsrestriktionen und der Neuausweisung im Regionalplanentwurf ein Flächendefizit von 71,5 ha (bezogen auf die Bedarfsberechnung des RVR von 128,9 ha) besteht.
Um diese Fehlbedarfe decken zu können gibt es neben der weiteren Ausweisung von Gewerbeflächen nur die Möglichkeit des Flächentausches zwischen Nutzungstypen und dafür klare Verfahrensregeln, wie zum Beispiel eine Festlegung des Tauschverhältnisses.
Hierfür gibt es gleich mehrere Gründe:
- Ein Fortfall von gewerblich genutzten Flächen durch Brachfallen kommt weitaus häufiger vor als bei anderen Flächenarten. Häufig wird dies gerade bei Altstandorten durch heranrückende Wohnbebauungen ausgelöst. Wenn aber eine Fläche nicht mehr gewerblich genutzt werden kann, muss es zumindest eine Kompensationsmöglichkeit durch einen Flächentausch in anderen Nutzungstypen geben, da ansonsten die Flächenbilanz hinsichtlich der Flächennutzungen zu Ungunsten der Gewerbeflächen verschoben wird.
- Laut einer Untersuchung des DiFu wird sich die wachsende Flächennachfrage produzierender Betriebe auch auf innerstädtische Flächen ausweiten. Deshalb werden in der Zukunft Konzepte für eine verträgliche Flächennutzung in integrierten Lagen eine besondere Herausforderung für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung bedeuten. Eine restriktive Tauschregelung, wie sie der Regionalplanentwurf vorsieht, würde solchen Entwicklungen bzw. Konzepten entgegenstehen.
1.8-1 Ziel „Regionale Kooperationsstandorte sichern"
Die im Regionalplan festgelegten GIBz „Regionaler Kooperationsstandort" sind der Ansiedlung flächenintensiver Industrie- bzw. Gewerbebetriebe mit einer Mindestgröße von 8 ha betrieblicher Netto-Grundstücksfläche vorbehalten. Diese Größenordnung bezieht sich auf die geplante Endausbaustufe des Vorhabens.
Planungen und Maßnahmen, die mit dem angestrebten Nutzungszweck der GIBz „Regionaler Kooperationsstandort" nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.
Die Regionalen Kooperationsstandorte stellen neben den örtlichen Bedarfen ein weiteres Flächenkontingent für die gewerbliche Nutzung von Flächen im RVR-Gebiet dar, die nicht auf die örtlichen Bedarfe angerechnet worden sind. Die Verortung dieser Standorte erfolgte seitens des RVR auf der Grundlage von Anmeldungen der Kommunen, die über entsprechend große Flächen verfügen.
Bei einer Kommune wie der Stadt Hagen, die aufgrund ihrer Topographie und ihrer Siedlungsstruktur nicht in der Lage ist einen oder gar mehrere solcher „Kooperationsstandorte“ auszuweisen, gibt es zwei wesentliche Anmerkungen.
Zunächst muss man feststellen, dass die Verortung der Kooperationsstandorte in unterschiedlichen Kommunen eine Ungleichbehandlung der nicht berücksichtigten Kommunen darstellt. Die Kriterien der Verortung bezogen sich im Wesentlichen auf die Darstellung ausreichender Flächengrößen für die damit verbundenen inhaltlichen Vorgaben des Regionalplans. Die Ansiedlung von Unternehmen auf den Kooperationsstandorten wird, unabhängig von der Diskussion über die Ansiedlungsgröße der Unternehmen, eine lokal wirksame Ansiedlung darstellen. Soll heißen, die dadurch entstehenden Arbeitsmarkt- und Finanzeffekte werden bei den Kommunen entstehen, in deren Gebiet die Standorte verortet sind. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die örtlichen Bedarfe in diesen Kommunen um weitere Gewerbeflächen „ergänzt“ werden und somit eine Stärkung der Wirtschaftskraft in diesen Städten und Gemeinden erfolgt. Die Kommunen ohne Kooperationsstandorte dagegen partizipieren an keiner Stelle von dieser Flächenausweisung und müssen darüber hinaus noch Sorge haben, dass aufgrund der Flächenangebote in den Kooperationsstandorten expandierende Bestandsunternehmen in diese abwandern, da der Flächenbedarf örtlich nicht darstellbar ist.
Dies führt direkt zur zweiten Anmerkung. Die Kooperationsstandorte erwecken durch ihre Bezeichnung den Eindruck, dass hier ein Miteinander der Kommunen im RVR-Gebiet erreicht wird. Genau das Gegenteil wird aber der Fall sein.
Auch die im Ziel 1.8-2 Grundsatz „Interkommunale Kooperation stärken“ geforderte interkommunale Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Vermarktung und Betrieb der Standorte durch mindestens zwei Kommunen greift nur in 4 der 23 Gebiete, da nur diese sich auf mehr als eine Kommune erstrecken.
Der RVR wäre gut beraten gewesen, die Kooperationsstandorte mit der Thematik „interkommunale Zusammenarbeit“ gemeinsam zu betrachten und sinnvolle Regularien zur interkommunalen Zusammenarbeit auf die Kooperationsstandorte anzuwenden. Vorrangig wäre insbesondere die Frage zu klären, welche Kommunen bei den Kooperationsstandorten konkret als Kooperationspartner für die 19 isolierten Standorte in Frage kommen. In der jetzigen Form hat das Ziel 1.8-2 mit seinen Anregungen lediglich deklaratorischen Charakter.
Alle Bausteine unter Teil A sind in die Stellungnahme der Verwaltung übernommen worden.
Antrag der Fraktion Hagen Aktiv
Mobilität
In den zeichnerischen Festlegungen sind unter Bestand/Bedarfsplanmaßnahmen vier Bahnhöfe enthalten, die nicht dem Bestand zuzuordnen sind (Fuhrparkbrücke, Eckesey Schwerter Str., Hengstey, Halden), davon sind die ersten 3 genannten bereits im noch gültigen GEP vorhanden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese begrenzte Auswahl nicht zwingend komplett aktuelleren bzw. kommenden Planungen, und den aus aktuellerer Sicht ggf. auch priorisiert sinnvolleren Bahnhöfen, die nicht u. a. im bisherigen GEP oder im aktuellen Regionalplanentwurf enthalten sind, entspricht.
Wie die aktuell im Regionalplanentwurf stehende Auswahl zustande kam, ist unklar, und die begrenzte bzw. sehr spezifische Auswahl ist nicht komplett nachvollziehbar.
Ein potenzieller Haltepunkt in Eilpe wurde von der Stadt Hagen bereits dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr genannt und ist in der Auflistung im VRR-Nahverkehrsplan 2017 (Tabelle 2-14) enthalten.
Darüber hinaus gibt es einige Standorte, die bereits in der vergangenen Zeit genannt wurden oder in anderen Dokumenten wie dem ÖPNV-Bedarfsplan vorkamen, darauf folgend aber nicht genauer analysiert/umgesetzt wurden, daher werden eventuell weitere Standorte nach näherer Betrachtung und Konkretisierung in der Zukunft in Dokumente wie den in den folgenden Jahren neu aufzustellenden ÖPNV-Bedarfsplan und in die Nahverkehrspläne vom VRR und von der Stadt Hagen, aufgenommen/eingereicht werden.
Zu diesen weiteren nicht im GEP, im Regionalplanentwurf, oder im VRR-NVP genannten Bahnhöfen sowie weiterer Infrastruktur gehören unter anderem:
Bahnhöfe Hagen-Bathey, -Kabel, -Oege, -Delstern, -Ambrock, -Priorei, -Haspe; Tunnel Delstern-Hohenlimburg; [Wiederaufnahme der Planungen zur] Regionalstadtbahn -2-
(Quellen: bisherige Dokumente u. a. ÖPNV-Bedarfsplan/IGVP-Maßnahmendossiers sowie angemeldete Maßnahmen (frühzeitiger Stand) zum geplanten neuen ÖPNVBedarfsplan).
Die Stadt Hagen regt an, über die bereits im Entwurf enthaltenen Bahnhöfe hinaus die weiteren Bahnhöfe Hagen-Haspe (Standort näher an der Voerder Str.), -Bathey (ehem. Hohensyburg), -Kabel, -Eilpe, -Delstern zeichnerisch festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
|
SPD | 15 |
|
|
CDU | 18 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
| 6 |
|
Hagen Aktiv |
|
| 4 |
Die Linke |
| 3 |
|
AfD |
| 2 |
|
FDP | 2 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 3 |
|
|
Pro Deutschland |
|
|
|
fraktionslos |
|
|
|
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 39 | ||
Dagegen: | 11 | ||
Enthaltungen: | 4 | ||
Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Stellung zu der am 8. Februar 2019 in WP/WR veröffentlichen Aussage der Bezirksregierung Arnsberg abzugeben. Darin kritisiert die Aufsichtsbehörde die Brachflächenpolitik der Hagener Verwaltung.
In ihrer Stellungnahme zum Regionalplan behauptet die Bezirksregierung, dass in Hagen mehr als 800 Altlastenverdachtsflächen teils brachliegen und entwickelt werden könnten.
Der Oberbürgermeister wird zudem aufgefordert, diese Aussagen in den kommenden Wochen zu überprüfen und dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 26. März 2019 darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Flächen einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden können.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |