Beschlussvorlage - 1085/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung des touristischen Eisenbahnverkehrs im Ruhrtal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Ralf Lellek
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.02.2019
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.02.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.02.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Fortsetzung der finanziellen Unterstützung des touristischen Eisenbahnverkehrs im Ruhrtal durch die Stadt Hagen gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr Kreis zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr Kreis ein Ausschreibungsverfahren für den Betrieb eines touristischen Eisenbahnverkehrs im Ruhrtal für die Jahre 2019 – 2021 durchzuführen.
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Finanzierungskonzept für die Jahre 2019 – 2021 zu.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen hat die Ruhrtalbahn Betriebsgesellschaft mbH auf der Grundlage einer Zuwendungsvereinbarung für das Jahr 2018 mit der Fortsetzung des nostalgischen Eisenbahnverkehrs auf der Ruhrtalstrecke finanziell unterstützt, um nach der Aufgabe der langjährigen Zusammenarbeit zwischen Ruhrtalbahn GmbH und der DGEG Bahnen und Reisen AG (DGEG = Deutsche Gesellschaft für Eisenbahngeschichte) ein adäquates Angebot insbesondere zwischen Hattingen und Hagen aufrecht zu erhalten. Für die Fortsetzung und Etablierung eines touristisch attraktiven Angebots plant die Stadt Hagen den Betrieb eines nostalgischen Eisenbahnverkehrs gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr Kreis auf der Relation Bochum-Dahlhausen – Hattingen – Witten – Hagen und auch Hagen – Ennepetal-Kluterthöhle fortzusetzen.
Zur rechtssicheren Finanzierung eines solchen Eisenbahnverkehrs sollen die damit verbundenen Leistungen auf der Basis der DAWI-Kriterien ausgeschrieben werden (DAWI = Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse). Somit ist ein maximales Fördervolumen von € 500 000,- über drei Steuerjahre möglich, die gemeinsam von der Stadt Hagen und dem Ennepe-Ruhr Kreis aufzubringen sind. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, der im Rahmen der Ausschreibungsvorgaben das beste Angebot vorlegt.
Der Finanzierungsanteil der Stadt Hagen erfolgt über einen städtischen Fördertopf, der aus Mitteln an die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH gespeist und von dem kommunalen Anteil (10%) der ÖPNV-Pauschale um diesen Betrag gegenfinanziert wird. Die genaue Höhe dieses Betrags wird sich im Zuge der Vereinbarung mit dem Ennepe-Ruhr Kreis bezüglich eines einvernehmlichen Aufteilungsschlüssels ergeben.
Begründung
- Ausgangslage
Seit 2005 unterstützten die Stadt Hagen, die Stadt Bochum sowie der Ennepe-Ruhr Kreis den Betrieb der RuhrtalBahn Betriebsgesellschaft mbH als herausragendes Projekt der Ruhrtal-Initiative. An Ostern 2005 startete der regelmäßige touristische Eisenbahnbetrieb der RuhrtalBahn auf der Ruhrtalstrecke zwischen dem Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen und Hagen Hbf. Für den Betrieb stand eine dreiteilige Schienenbuseinheit mit ca. 136 Sitzplätzen zur Verfügung, die im Jahr 2017 an 42 Fahrtagen insgesamt 16 000 Fahrgäste befördert hat. Zu dem steuerte das Eisenbahnmuseum über die DGEG Bahnen und Reisen AG eine Dampfzuggarnitur bei, die im Jahr 2017 an 11 Fahrtagen 8 000 Fahrgäste beförderte.
Im Zuge der Verhandlungen für eine Fortführung des Eisenbahnbetriebs über das Jahr 2017 hinaus wurde deutlich, dass eine Zusammenarbeit der DGEG Bahnen und Reisen AG mit der Ruhrtalbahn GmbH nicht mehr möglich sein würde. Daraufhin trennten sich beide Gesellschaften. Für das Eisenbahnmuseum Bochum führt die DGEG Bahnen und Reisen AG Fahrten mit betriebsfähigen Fahrzeugen des Eisenbahnmuseums durch (die Dampflokomotive P8 steht aufgrund der anstehenden Revision in diesem Jahr nicht zur Verfügung). Die Ruhrtalbahn GmbH befährt 2018 mit ihrem Schienenbus die Relation Hattingen(Ruhr) – Hagen Hbf, sowie die Relation Herdecke – Ennepetal-Kluterthöhle. Nicht nur der Betrieb, sondern auch dessen Finanzierung seitens der bisherigen Zuschussgeber verlief im Jahre 2018 getrennt. Die Stadt Bochum unterstützt über das Eisenbahnmuseum die DGEG Bahnen und Reisen AG, der Ennepe-Ruhr Kreis fördert auf Basis einer Betrauung die Ruhrtalbahn GmbH und die Stadt Hagen bezuschusst die Ruhrtalbahn GmbH über eine Zuwendungsvereinbarung im Jahr 2018.
- Integriertes touristisches Leistungsangebot ab 2019
Sowohl der Ennepe-Ruhr Kreis als auch die Stadt Hagen betrachten das Projekt „Ruhrtalbahn“ als einen elementaren Baustein innerhalb eines gemeinsamen regionalen Touristikangebots, so wie den Ruhrtalradweg als verbindendes Element zwischen den Sehenswürdigkeiten entlang der Ruhr. Eine Sichtweise, die grundsätzlich auch von der Stadt Bochum mitgetragen wird, jedoch in Folge der Trennung der Betreiber nachvollziehbarerweise dazu führt, dass die Stadt Bochum ihr Engagement weiterhin auf das ortsansässige Eisenbahnmuseum und dessen Eisenbahnbetrieb konzentrieren wird. Dieser umfasst die Museumszugfahrten jeweils am ersten Sonntag in den Sommermonaten zwischen Eisenbahnmuseum und Wengern-Ost. Der Abschnitt über die DB-Gleise von Wengern-Ost zum Hagener Hbf werden von diesem Zug nicht befahren.
Aus Sicht des Ennepe-Ruhr Kreises und der Stadt Hagen ist es sinnvoll, hierzu ein ergänzendes Angebot zu entwickeln, das einerseits wieder die Möglichkeit bietet mit historischen Zügen wieder das Eisenbahnmuseum Bochum von Hagen aus zu erreichen, andererseits aber auch – wie bisher – von Hagen aus an allen Wochenenden im Sommer ins Ruhrtal fahren zu können. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anliegen der Anrainerkommunen, dass trotz unterschiedlicher Betreiber des Eisenbahnverkehrs ein gemeinsames Marketing betrieben wird. Dies sollte in einer abgestimmten Fahrplanerstellung und in einem gemeinsamen Vertrieb der Fahr- und Eintrittskarten zum Ausdruck kommen.
- Rechtssichere Umsetzung
Der Ennepe-Ruhr Kreis und die Stadt Hagen haben durch eine externe Rechtsberatung untersuchen lassen, in welcher Form eine weitere Förderung des nostalgischen Eisenbahnverkehrs im Ruhrtal und auch auf der Strecke des „Teckel“ (Hagen – Ennepetal-Kluterthöhle) möglich ist. Da dieser Verkehr als „Dienstleistung von allgemeinem Interesse“ (DAWI) betrachtet werden kann, ist eine Betrauung auf Basis des sog. Freistellungsbeschlusses der europäischen Union möglich. Die De-minimis-Verordnung für DAWI begrenzt Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen in allgemeinem wirtschaftlichem Interesse auf € 500.000,- über drei Steuerjahre, im Mittel also auf etwa € 167.000,- jährlich.
Um eine rechtssichere Umsetzung einer weiteren Gewährung von Ausgleichszahlungen sicherzustellen, bieten sich aus der Sicht des Gutachtens zwei Varianten an:
- Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens und Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrags mit dem ausgewählten Bieter. Dieser Vorschlag stellt die Vorzugsvariante dar, birgt jedoch steuerliche Risiken (z. B. Umsatzsteuerpflicht).
- Erlass eines Förderbescheides ggfs. nach interkommunaler Vereinbarung zwischen Ennepe-Ruhr Kreis und Stadt Hagen. Hierzu führt der Gutachter weiter aus: „Um bei dem Erlass eines Förderbescheides jedoch auch vergaberechtlich vollkommene Rechtssicherheit zu erlangen und auch den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu genügen, empfehlen wir im Vorfeld des Erlasses des Förderbescheides ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen … . Nach Zuschlagerteilung, der auf den Abschluss eines verwaltungsaktvorbereitenden Vertrags gerichtet wäre, könnten sich die Parteien darauf verständigen (jeweils durch die eigene Gebietskörperschaft), einen Förderbescheid zugunsten des Ausschreibungsgewinners zu erlassen.“
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, zur mittelfristigen Sicherstellung des historischen Eisenbahnverkehrs auf der Ruhrtalstrecke wie folgt zu verfahren:
- Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr Kreis und der Stadt Bochum über das zukünftige Leistungsangebot und seine Finanzierung sowie Vorgaben im Hinblick auf die Ausschreibung zur Zusammenarbeit des zukünftigen Betreibers mit der DGEG Bahnen und Reisen AG im Bereich Betrieb und Marketing.
- Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr Kreis im Hinblick auf die Förderung eines ergänzenden Verkehrsangebots zum Betrieb der DGEG.
- Öffentliche Ausschreibung der abgestimmten Leistungen für einen Zeitraum von drei Jahren (2019 – 2021) bei jährlich zu gewährenden Ausgleichs- leistungen von maximal € 167 000,- (beide Kommunen insgesamt).
- Auswahl eines geeigneten Bieters.
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags oder Erlass eines Förderbescheids abhängig von einer näheren steuerrechtlichen Betrachtung.
- Möglichkeiten zur Finanzierung
Wie bereits im Beschlussvorschlag zur Zuwendungsvereinbarung für 2018 erläutert, sind die Voraussetzungen für die Finanzierung der Förderung des Ruhrtalbahnverkehrs aus der ÖPNV – Pauschale nicht mehr gegeben.
Der kommunale Anteil der ÖPNV-Pauschale wird daher um die € 55.000,- für die Ruhrtalbahn entlastet. Die freigewordenen Mittel werden stattdessen für die Finanzierung der öffentlichen Personenverkehrsleistungen im Zusammenhang mit der Direktvergabe an die Hagener Straßenbahn AG verwendet. Parallel dazu wird in gleicher Höhe der Zuschuss an die HVG angepasst. Aus dem um diesen Betrag zunächst entlasteten städtischen Haushalt, wird dann ein Fördertopf in gleicher Höhe gespeist, der für den touristischen Eisenbahnverkehr auf der Ruhrtalbahn zur Verfügung gestellt wird. So wird es derzeit auch vom Ennepe-Ruhr Kreis gehandhabt. Die Aufteilung der jährlichen Förderung nach den DAWI-Kriterien muss im Detail zwischen der Stadt Hagen und dem Ennepe-Ruhr Kreis auf der Basis einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung noch ausgehandelt werden. Die Maßnahme wird umgesetzt, sobald die vom Ennepe-Ruhr-Kreis initiierte Ausschreibung erfolgreich abgeschlossen ist.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5470/5731 | Bezeichnung: | Öffentlicher Personennahverkehr/ Wirtschaftliche Betätigung |
Produkt: | 1547040/ | Bezeichnung: | ÖPNV/ Abwicklung HVG-Konzern |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414300 | +55.000 € | +55.000 € | +55.000 € | € |
Aufwand (+) | 531800 | 55.000 € | 55.000 € | 55.000 € | € |
Aufwand (+) | 531500 | -55.000 € | -55.000 € | -55.000 € |
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Eigenanteil |
| 55.000 € | 55.000 € | 55.000 € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Grothe |
Oberbürgermeister
| Technischer Beigeordneter |
| gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

06.02.2019 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Fortsetzung der finanziellen Unterstützung des touristischen Eisenbahnverkehrs im Ruhrtal durch die Stadt Hagen gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr Kreis zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr Kreis ein Ausschreibungsverfahren für den Betrieb eines touristischen Eisenbahnverkehrs im Ruhrtal für die Jahre 2019 – 2021 durchzuführen.
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Finanzierungskonzept für die Jahre 2019 – 2021 zu.
Zusatz:
Die Verwaltung wird spätestens bis zur Sitzung des Rates am 21.02.2018 um Klärung gebeten, ob eine Finanzierung der Ruhrtalbahn aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale rechtlich überhaupt zulässig ist.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | 1 |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 17 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||