Beschlussvorlage - 1108/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XVIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1108/2018) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2019

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:

 

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2018

 

2019

 

Wohnstraßen (W)

4,79 €

4,81

Innerörtliche Straßen (I)

4,33

4,30

Überörtliche Straßen (U)

3,87

3,80

 

 

 

Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2018

 

2019

 

Stufe A

0,22

0,19

Stufe B

0,07

0,13

Stufe C

0,06

0,05

 

Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung der öffentlichen Straßen und für den Winterdienst werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2019 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Anteile Stadt/ Gebührenzahler

 

Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.

 

Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für  überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr und überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.

 

 

2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

 

 

Bruttoaufwand HEB GmbH

Straßenreinigung

Winterdienst

2018

4.954.513 €

2.027.696 €

2019

5.489.875 €

1.615.682 €

Zeile

25 in Anlage 1

Zeile 21 in Anlage 3

 

 

2.2.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation beschäftigt sind.

 

 

Städtische Aufwendungen

Straßenreinigung

Winterdienst

2018

201.648 €

113.471 €

2019

205.691 €

112.418 €

Zeile

26 in Anlage 1

Zeile 22 in Anlage 3

 

 

 

2.3. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Aus der Plan-Ist-Entwicklung der vergangenen Jahre folgt, dass sich durch die milden Winter die Kosten der Straßenreinigung im Vergleich zum Plan erhöht haben. Gleichzeitig haben sich die Kosten für den Winterdienst verringert. Zum Ausgleich der Vorjahresdefizite und zur Erhaltung einer Gebührenstabilität auf dem Vorjahresniveau wurde im Bereich Straßenreinigung eine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 580.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1). Im Bereich des Winterdienstes wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich aufgrund der vorhandenen Überdeckung und zur Erhaltung einer Gebührenstabilität auf dem Vorjahresniveau in Höhe von 1.195.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 3).

 

Im Ergebnis bleibt der Gebührenbedarf in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst je Veranlagungsmeter auf dem Vorjahresniveau bestehen. Durch die Zuordnung zu den drei Straßenklassen bei der Straßenreinigung und den drei Winterdienststufen ergeben sich mathematisch bedingt leichte Verschiebungen im Vergleich zu der Höhe der Vorjahresgebühren.

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

3.1. Straßenreinigung

 

Die Gebührenkalkulation 2019 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.

 

Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:

 

Veranlagungsmeter

2018

2019

Wohnstraßen (W)

  781.000

783.500

Innerörtliche Straßen (I)

  252.000

252.000

Überörtliche Straßen (U)

     91.500

  92.000

Summe

1.124.500

           1.127.500

 

 

3.2. Winterdienst

 

Die Gebührenkalkulation 2019 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:

 

 

 

Veranlagungsmeter

2018

2019

Winterdienststufe A

367.000

367.000

Winterdienststufe B

136.500

136.000

Winterdienststufe C

281.000

282.000

Summe

784.500

785.000

 

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen

 

Nachfolgend werden wesentliche Abweichungen zwischen dem Plan 2018 und dem Plan 2019 erläutert:

 

Zu Zeile 12 (Bezogene Leistungen) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):

Der Verbrennungspreis steigt von 182 €/t auf 185 €/t.

 

Zu Zeile 13 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):

Der Personalaufwand steigt durch die Tariferhöhung in 2019 leicht an.

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2019

2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter

3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2019

4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2019

5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5450

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Auftrag:

1.54.50.40

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Auftrag:

1.54.50.41

Bezeichnung:

Winterdienst

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2019

Ertrag (-)

432102

Straßenreinigungsgebühr

 

5.200.986

Ertrag (-)

432105

Winterdienstgebühr

 

101.075

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten

für den Gebührenausgleich

 

1.195.000 €

Summe Erträge (-)

 

 

 

6.497.061

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst – öffentliches Interesse)

 

7.105.557

Aufwand (+)

547500

Zuführung Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

580.000

Abzgl. nachrichtlich

 

Allgemeininteressenanteil

 

    1.506.605

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

318.109

Summe Aufwand (+)

 

 

 

6.497.061

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2019 gesichert.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen