29.11.2018 - 5.6 XVIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenrei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rudel möchte den Grund wissen, warum im Bereich Winterdienst die Gebühren der Stufen A und C leicht sinken, im Bereich der Stufe B jedoch deutlich steigen sollen

Herr Gerbersmann führt aus, dass der HEB den durchschnittlichen Aufwand der letzten drei Jahre in den unterschiedlichen Winterdienstklassen ermittle. Daraus werde die entsprechende Gebühr errechnet.
Er erkläre sich die Unterschiede in den unterschiedlichen Winterdienstklassen durch die abgestufte Reihenfolge bei der Anfahrt der Straßen und durch Wechselwetterlagen, bei denen sich oft eine Räumung der Straßen der Stufe C erübrige.

Herr Rudel erläutert, dass sich bei der Betrachtung eines Dreijahreszeitraumes im Hinblick auf 2018 und 2019 zwei Jahre - hier 2016 und 2017 - überlappen würden. Er möchte wissen, was im Hinblick auf 2019 im dritten Jahr - also 2018 - bei den Tätigkeiten in der Stufe B Außergewöhnliches passiert sei, das eine deutliche Gebührensteigerung hervorrufe.

Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass er vom HEB eine Begründung anfordern werde.

 

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Beschluss:

 

Der XVIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1108/2018) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2019

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

-

-

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage