13.12.2018 - 5.18 XVIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenrei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rudel bittet erneut um eine Erklärung, weshalb die Gebühren in den Kategorien A und C sinken und in Kategorie B steigen.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass die Gebührenkalkulation in der Stellungnahme dargelegt wurde. Hintergrund ist, dass der Hagener Entsorgungsbetrieb mitteilt, wie hoch die Aufwände im Schnitt der vergangenen drei Jahre sind. Die jeweiligen aufgebrachten Stunden werden addiert und in ein Verhältnis gegeneinander gesetzt. Die Verschiebung bei den untereinander abhängigen Werten führt dann letztendlich zu einer prozentualen Steigerung oder Senkung.

 

Herr Dr. Preuß merkt an, dass die Steigerung von 0,06 Euro pro Meter für die Bürger erträglich ist. Diese Berechnung zeigt aber, wie komplex die Thematik Gebührenkalkulation ist. Er sieht es als dringend geboten an, dass die Landesregierung eine rechtliche Grundlage schafft, um eine ganzheitliche Kalkulation zu schaffen, die für alle Beteiligten transparenter wird.

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Beschluss:

 

Der XVIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1108/2018) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2019

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage