Beschlussvorlage - 1083/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.11.2018
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Anhörung
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04.12.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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05.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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05.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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06.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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12.12.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2019/2020.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2019 umgesetzt..
Sachverhalt
Kurzfassung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Trotz der dargestellten Ausbauprojekte kann die U3-Ausbauquote aufgrund der seit 2014 weiterhin anwachsenden Anzahl der Kinder in den relevanten Altersgruppen nicht erreicht werden und liegt für das nächste Kindergartenjahr bei 31,1 % (inklusive Kindertagespflege). Die von den Trägern der Kindertageseinrichtungen beantragten Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile bewegen sich aufgrund neuer U3-Gruppen in Kindertageseinrichtungen und der gesetzlich festgelegten prozentualen Steigerung der Betriebskosten über den Aufwendungen des Vorjahres. Die Aufwendungen für 2020 werden bei der neuen Haushaltsplanung für den Haushalt 2020/2021 im Teilplan 3650 Berücksichtigung finden. Bei der mittelfristigen Finanzplanung wurden bereits 1,4 Mio. € berücksichtigt, sodass noch rund 200.000 € zusätzlich eingeplant werden müssen.
Die Zuschüsse werden im Haushaltsjahr 2020 kassenwirksam.
Begründung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen.
Der Anteil der Betreuung durch Tagespflege im U3-Bereich hat sich durch die Einrichtung der Großtagespflegestellen auf nunmehr 22 % erhöht. (von 38 % Betreuungsquote).
U3- Ausbau Projekte
Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Fertigstellung nachfolgender Ausbauprojekte vorgesehen:
Kindertageseinrichtungen | U3- Plätze | maximale Ü3- Plätze |
Martin-Luther | 20 | 80 |
Dahmsheide | 20 | 110 |
Elseyer Straße | 6 | 14 |
Somit werden in den Hagener Sozialräumen nach derzeitigem Stand insgesamt nachfolgende Platzzahlen für das Kindergartenjahr 2019/2020 in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:
Sozialraum | Plätze < 3 | Plätze 3 bis 6 |
Quambusch/ Baukloh/ Westerbauer/ Hasper- Bachtal | 85 | 313 |
Spielbrink/ Geweke/ Tücking | 49 | 156 |
Haspe-Mitte/ Kückelhausen- Nord | 86 | 365 |
Hestert/ Kückelhausen- Süd | 0 | 0 |
Haspe | 220 | 834 |
Kuhlerkamp/ Philippshöhe | 33 | 78 |
Wehringhausen | 77 | 371 |
Altenhagen/ Eckesey- Süd | 165 | 690 |
Emst/ Eppenhausen | 69 | 271 |
Fleyerviertel/ Klosterviertel/ Tondernsiedlung | 34 | 160 |
Stadtmitte/ Oberhagen/ Remberg | 201 | 752 |
Mitte | 579 | 2322 |
Vorhalle | 53 | 185 |
Eckesey- Nord | 28 | 136 |
Boelerheide | 36 | 154 |
Boele/ Kabel/ Bathey | 64 | 322 |
Helfe/ Fley | 48 | 178 |
Garenfeld | 0 | 0 |
Nord | 229 | 975 |
Halden/ Herbeck | 16 | 61 |
Berchum | 5 | 40 |
Henkhausen/ Reh | 50 | 134 |
Elsey | 46 | 203 |
Holthausen/ Wesselbach/ Hohenlimburg- Mitte/ Oege/ Nahmer | 60 | 238 |
Hohenlimburg | 177 | 676 |
Eilpe/ Delstern/ Selbecke | 85 | 302 |
Dahl/ Priorei/ Rummenohl | 32 | 101 |
Eilpe | 117 | 403 |
Gesamt | 1322 | 5210 |
Im Vergleich zur Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 vergrößert sich das Angebot um insgesamt 219 Kinderbetreuungsplätze, davon 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren.
Die Übersicht enthält bereits die Überbelegungen, die seit 2016 von den Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrplätze wurden der Jugendhilfeplanung zuvor von den Trägern gemeldet. Da die Sitzung der AG 3 nach § 78 SGB VIII (Kindertagesbetreuung) erst am 22.11.2018 stattfindet, lag die formale Zustimmung der Träger zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor.
Vor dem Hintergrund der Überbelegungen in den letzten drei Jahren sind viele Kindertageseinrichtungen aufgrund der sich daraus ergebenden Anzahl der Bestandskinder in Verbindung mit den KiBiz-Gruppenstrukturen im kommenden Jahr gezwungen, von vornherein in die Überbelegung zu gehen. Weitere Zusatzplätze können dann nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Daher ist die Anzahl der Zusatzplätze jährlich auf nunmehr 112 Plätze für das kommende Kindergartenjahr (Kindergartenjahr 2018/2019 = 170 Plätze) gesunken. Ein weiterer Aspekt, der die Anzahl der möglichen Zusatzplätze zukünftig extrem verringern wird, ist der Ausbau der inklusiven Betreuung in den Kindertageseinrichtungen. Gruppen mit inklusiv betreuten Kindern dürfen grundsätzlich nicht überbelegt werden. Da der Anteil der Kinder mit besonderem Förderbedarf jährlich ansteigt, werden zukünftig immer weniger Zusatzplätze von den Trägern gemeldet werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass der Status des besonderen Förderbedarfs in den seltensten Fällen bereits vor der Aufnahme des Kindes bekannt ist. Meistens wird dies erst nach einigen Betreuungsmonaten in den Kindertageseinrichtungen festgestellt. Sind diese Gruppen dann im Vorfeld bereits überbelegt worden, müssen Kinder zwangsläufig die Gruppe oder im schlimmsten Fall die Einrichtung wechseln.
Der Zuzug von Flüchtlingen ist weiter zurückgegangen. Der Anstieg der Kinderzahlen beruht in erster Linie auf Geburten bei bereits in Hagen lebenden Familien. Auch bei den EU-Zuwandererfamilien ist weiterhin eine hohe Geburtenrate festzustellen. Um die Vorgabe einer Betreuungsquote im U3-Bereich in Höhe von 38 % realisieren zu können, wären bei ausschließlichem Bezug auf die institutionelle Betreuung in Einrichtungen weitere 640 Plätze erforderlich. Durch den erfolgreichen Ausbau der Kindertagespflege hat sich die Versorgungslücke auf 220 Plätze deutlich minimiert. Im Bereich der U3-Betreuung ist die Tagespflege ein flexibles Betreuungsangebot, das von den Familien immer besser angenommen wird. Dieses Angebot beinhaltet aber auch die Gewährleistung, dass die Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Platz in einer benachbarten Kindertageseinrichtung bekommen. Folglich muss mit dem Ausbau der Kindertagespflege auch ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahre einhergehen. Denn durch die Betreuung der U3-Kinder in der Kindertagespflege erhöht sich zwangsläufig auch der Bedarf an Betreuungsplätzen ab dem dritten Lebensjahr, da diese Kinder nicht im Vorfeld bereits als U3-Kinder in den Kindertageseinrichtungen berücksichtigt werden können. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 fehlen für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen insgesamt 230 Plätze.
Ungeachtet dessen hat sich bei den Tagen der offenen Tür in den Kindertageseinrichtungen aber auch ein Anstieg bei der Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen in Einrichtungen gezeigt. Hintergrund ist u.a., dass Eltern mittlerweile befürchten, für ihr dreijähriges Kind keinen Betreuungsplatz mehr zu bekommen. Die Träger haben auf die geschilderten Sachverhalte reagiert und für das kommende Kindergartenjahr U3-Betreuungsplätze in Plätze für Kinder ab drei Jahren umgewandelt, wodurch sich die U3-Betreuung folglich weiter auf die Kindertagespflege verlagern wird.
Die dargestellte Vorgehensweise ist kurzfristig bei der Bewältigung der Betreuungsproblematik im U3-Bereich sicherlich sehr hilfreich, bedingt jedoch in der Konsequenz einen zügigeren Ausbau der Betreuungsplätze insbesondere auch im Bereich der Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen. Daher wird bei den oben genannten und in der Planung befindlichen Ausbauprojekten verstärkt auf die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren geachtet.
Versorgungsquoten 2019/2020
Die U3-Versorgungsquote liegt im Kindergartenjahr 2019/2020 bei 31,1 % inklusive Tagespflege. Grundlage der Berechnung sind aktuelle Stichtagsdaten zum 15.10. 2018.
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| nur Kindertageseinrichtungen | mit Tagespflege |
U 3 | Anzahl Kinder | 5.648 | 5.648 |
Anzahl Plätze | 1.322 | 1.755 | |
Quote | 23,4 % | 31,1 % | |
3 – 6 | Anzahl Kinder | 5.436 | 5.436 |
Anzahl Plätze | 5.210 | 5.248 | |
Quote | 95,8 % | 96,5 % |
Bei den in dieser Vorlage dargestellten Platzzahlen handelt es sich auch in Bezug auf die abschließende Anzahl der zur Verfügung stehenden Zusatzplätze um erste Planzahlen, die im Anmeldeverfahren im Januar dem Bedarf der Eltern entsprechend noch veränderbar sind.
Die Versorgungsquote im U3-Bereich ist durch den Ausbau der Kindertagespflege gegenüber dem Vorjahr um 2,6 % gestiegen. Gleichzeitig ist die Versorgungsquote bei den Kindern über drei Jahre aufgrund der Jahrgangsstärken trotz des Ausbaus an Plätzen in den neuen Einrichtungen um 0,9 % gesunken. Beim Vergleich der in der Tabelle dargestellten Kinderzahlen wird deutlich, dass die nachwachsenden Jahrgänge noch stärker sind. Die Versorgungslücke bei den drei- bis sechsjährigen Kindern wird sich ohne einen massiven Ausbau an Plätzen weiter eklatant erhöhen.
Um die für das Kindergartenjahr 2019/2020 geplante Versorgung sicherstellen zu können, sind die genannten Ausbauprojekte fristgerecht umzusetzen. Eine zeitliche Verzögerung ist vor dem Hintergrund der Versorgung insbesondere der Kinder mit besonderem Förderbedarf zu verhindern.
Da die nachfolgenden Jahrgänge noch stärker sind und sich die Geburtenrate derzeit unverändert darstellt, muss rasch gehandelt werden. Weitere Neubauten, speziell in den Zuzugsgebieten, sind dringend notwendig. Es mangelt nicht an Investoren, die bereit sind, in den Neubau von Kindertageseinrichtungen zu investieren. Ebenso würden Grundstücke in den unterversorgten Sozialräumen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung arbeitet intensiv daran, Lösungen zu finden, die das strukturelle Defizit in diesen Bereichen ausgleicht.
Anbauten an bestehende Kindertageseinrichtungen sind nicht mehr möglich.
Die abschließende Belegung für das Kindergartenjahr 2019/2020 wird im Vorfeld des Meldestichtages (15.03.2019) im JHA dargestellt.
Freiwillige Leistungen
Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“
Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für das Anmeldeverfahren 2019/2020 sind, wurden die Träger im August gebeten, verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen. Insgesamt wurden Anträge in Höhe von 1.597.944 € gestellt (siehe Anlage).
Damit liegen die Förderanträge rd. 128.000 € über denen des vergangenen Jahres. Hintergrund sind neue U3-Gruppen in Kindertageseinrichtungen und die gesetzlich festgelegte prozentuale Steigerung der Betriebskosten. Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsehen, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2020 kassenwirksam.
Die Aufwendungen für 2020 werden bei der neuen Haushaltsplanung für den Haushalt 2020/2021 im Teilplan 3650 Berücksichtigung finden. Bei der mittelfristigen Finanzplanung wurden bereits 1,4 Mio. € berücksichtigt, sodass noch rund 200.000 € zusätzlich eingeplant werden müssen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind betroffen) |
Kurzerläuterung:
Alle Hagener Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.50 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Produkt: | 855436504101 | Bezeichnung: | Kindertageseinrichtung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | 2019 | 2020 | 2021 |
Ertrag (-) | 414200 | € | € | 0 € | € |
Aufwand (+) | 531800 | € | € | 1.597.944 € | € |
Eigenanteil |
| € | € | 1.597.944 € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Die Finanzierung wird bei der Haushaltsplanung für den Haushalt 2020/2021 berücksichtigt. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister) | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,6 kB
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