Beschlussvorlage - 1127/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung einer detaillierten Sanierungsuntersuchung mit Bodenmanagementkonzept und Sanierungsplan mit nachfolgender Teilsanierung der beiden wichtigsten Entwicklungsbereiche des "SeeParks Hengsteysee" auf der Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofs am Hengsteysee.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Bernd Roß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt; VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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20.11.2018
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Erledigt
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Umweltausschuss
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22.11.2018
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11.12.2018
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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04.12.2018
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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05.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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05.12.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
1) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergabe von detaillierten Sanierungsuntersuchungen mit Bodenmanagementkonzept und Sanierungsplan für die Gesamtfläche des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey in Verbindung mit der Sanierung von zwei Teilflächen (siehe Übersichtsplan).
2) Der Rat beschließt einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg aus Mitteln des Kommunalinvestitionsfördergesetztes (KIinvFG) zu stellen. Dabei soll eine Gesamtsumme von ca. 1.300.000 €, die zu 90% aus Mitteln des KInvFG finanziert werden soll, nicht überschritten werden. Über die Bewilligung des Antrages wird der Rat unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 10.12.2015 informiert.
3) Der Rat beschließt als Eigenanteil zu 2.) die für die Entwicklung der Freizeitbereiche am Harkort- und Hengsteysee in 2018 und 2019 eingestellten städtischen Mittel von jeweils 40.000 € sowie zusätzliche 50.000 €, die in den Haushalt 2020/2021 einzuplanen sind, zu verwenden.
4) Der Rat wird nach Vorliegen der Sanierungsuntersuchungen über die Ergebnisse der detaillierten Sanierungsuntersuchungen und die ermittelten Sanierungskosten informiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 6110 und 1123 | Bezeichnung: | Allgemeine Finanzwirtschaft Verwaltung der Liegenschaften |
Finanzstelle: | 5000292 und 5000346 | Bezeichnung: | KInvFG NRW/Einzahlungen (Einzahlungen) IHK Harkort/Hengsteysee (Auszahlungen) |
| Finanzpos. | Gesamt | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Einzahlung(-) | 681100 | - 1.170.000 € | 0 € | - 351.000 € | - 819.000 € | 0 € |
Auszahlung (+) | 785200 | 1.300.000 € | 0 € | 390.000 € | 910.000 € | 0 € |
Eigenanteil |
| 130.000 € | 0 € | 39.000 € | 91.000 € | 0 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert, bzw. wird in den Haushalt 2020/2021 eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Das wirtschaftliche Eigentum des Grundstücks wird zum 01.11.2018 übertragen. Durch die Übertragung erfolgt ein Anlagenzugang in Höhe von 800.000 € (siehe Vorlage 0499/2018). Die Kosten für die Sanierungsuntersuchung in Höhe von 69.000 € stellen Anschaffungsnebenkosten dar und sind ebenfalls zu aktivieren.
Wird das Rücktrittsrecht wahrgenommen, wird das Grundstück mit einem Wert von 869.000 € in Abgang gebracht.
Wenn kein Rücktrittsrecht wahrgenommen wird, sind die Sanierungskosten in Höhe von 1.231.000 € ebenfalls zu aktivieren. Eine Abschreibung der Anschaffungskosten (insgesamt 2,1 Mio. €) erfolgt nicht, da es sich um ein unbebautes Grundstück handelt. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da es sich bei der Grundstücksübertragung um eine Sachschenkung handelt, ist in Höhe von 800.000 € ein Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden (siehe Vorlage 0499/2018). Für die Sanierungsuntersuchung wird ein weiterer Sonderposten in Höhe von 69.000 € aus der Allgemeinen Investitionspauschale gebildet.
Wird das Rücktrittsrecht wahrgenommen, wird das Grundstück mit einem Sonderposten in Höhe von 869.000 € in Abgang gebracht.
Wird kein Rücktrittsrecht wahrgenommen, sind zusätzlich ein Sonderposten aus KP III-Mitteln in Höhe von 1,17 Mio. € und ein Sonderposten aus der Allgemeinen Investitionspauschale in Höhe von 61.000 € zu bilden. Eine jährliche ertragswirksame Auflösung der Sonderposten (insgesamt 2,1 Mio. €) entfällt dann, da ein unbebautes Grundstück nicht abgeschrieben wird.
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- Folgekosten:
Keine
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
Keine
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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