05.12.2018 - 4.6 Erstellung einer detaillierten Sanierungsunters...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 05.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Bernd Roß
Wortprotokoll
Herr Hoffmann teilt mit, dass selbst das Fernsehen darüber berichtet, dass dort eine sehr hohe Belastung sein könnte. Es wird die Frage gestellt, inwiefern diese Vermutung gerechtfertigt ist.
Frau Neuhaus gibt hierzu an, dass sie und Herr Grothe im Regionalrat bei der Bezirksregierung dieses Thema besprochen haben. Die Fläche wurde als Holzlager genutzt und über Monate beregnet. Es kann daher keine große Belastung mehr vorhanden sein.
Herr Grothe erklärt, dass es sich hier um eine alte Bahnfläche handelt. Durch den früheren Betrieb sind bekannte Belastungen im Boden vorhanden, die auch untersucht werden. Die Belastungen werden derzeit als normal eingestuft.
Beschluss:
Der Sport- und Freizeitausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergabe von detaillierten Sanierungs-
untersuchungen mit Bodenmanagementkonzept und Sanierungsplan für die
Gesamtfläche des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey in Verbindung mit
der Sanierung von zwei Teilflächen (siehe Übersichtsplan).
2) Der Rat beschließt einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg aus
Mitteln des Kommunalinvestitionsfördergesetztes (KIinvFG) zu stellen. Dabei
soll eine Gesamtsumme von ca. 1.300.000 €, die zu 90% aus Mitteln des
KInvFG finanziert werden soll, nicht überschritten werden. Über die
Bewilligung des Antrages wird der Rat unter Bezugnahme auf den Beschluss
vom 10.12.2015 informiert.
3) Der Rat beschließt als Eigenanteil zu 2.) die für die Entwicklung der
Freizeitbereiche am Harkort- und Hengsteysee in 2018 und 2019 eingestellten
städtischen Mittel von jeweils 40.000 € sowie zusätzliche 50.000 €, die in den
Haushalt 2020/2021 einzuplanen sind, zu verwenden.
4) Der Rat wird nach Vorliegen der Sanierungsuntersuchungen über die Ergebnisse
der detaillierten Sanierungsuntersuchungen und die ermittelten Sanierungskosten
informiert.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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