Berichtsvorlage - 0814/2018

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Enfällt!

 

Begründung

 

In Reaktion auf die Urteile des BVerwG und auf eine von der DUH angedrohte Klage hat die Bezirksregierung Arnsberg die Stadt dazu aufgefordert, weitere, kurzfristig wirkende Maßnahmen zur Vermeidung eines Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt zu prüfen.

 

Zur Entlastung des Märkischen Rings auf der Höhe des Finanzamtes wurden z.B. verschiedene Varianten zur  Verkehrsentlastung geprüft, z.B. ein Abbiegeverbot für PKWs von Seiten der Heinitzstraße, Rathausstraße, Schürmannstraße und Mollstraße. Die Maßgabe war weiter, auch alternative Routen und Fragen zur Verkehrssicherheit zu klären, was die Verwaltung mit der Vorlage Holzmüllerstraße (0374/2018) getan hat, einschließlich einer Simulation der neuen Verkehrsströme und Immissionsbelastungen.

 

Obwohl dieses Szenario trotz aller nachzuvollziehenden Bedenken seitens der Verwaltung der Politik zur Vermeidung eines Dieselfahrverbots vorgeschlagen wurde, haben sich sowohl der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität sowie der Stadtentwicklungsausschuss konsequent gegen eine solche nicht nachhaltige Lösung zu Lasten des ÖPNV ausgesprochen, was anschließend der Rat am 17.5.2018 zur Kenntnis nahm. Über diese Entscheidung wurde die Bezirksregierung fristgerecht bis zum 29.05.2018 (nach Fristverlängerung) informiert.

 

Neben der Öffnung der Holzmüllerstraße und der hierdurch resultierenden Verkehrsentlastung in der Finanzamtsschlucht hat der Immissionsgutachter auch die Auswirkungen eines Tempolimits von 30 km/h mit betrachtet. Laut Gutachten  lassen sich die lufthygienischen Verbesserungen, die mit der Einführung eines Tempolimits von 30 km/h im Bereich der Finanzamtsschlucht erreichen lassen, derzeit leider nicht mit Hilfe von Emissionsberechnungen quantifizieren, da für die Kombination Hauptverkehrsstraße und Tempolimit 30 km/h im aktuellen Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA 3.3.) keine Emissionsfaktoren hinterlegt sind. Allerdings legen die Ergebnisse aus Messfahrten zur Bestimmung der Stickstoffdioxid-Emissionen (NOx) die Vermutung nahe, dass die Einführung von Tempo 30 bei sonst gleichen Randbedingungen (Verkehrsmengen, Anzahl des Anhaltens pro Fahrstrecke) einen Rückgang der NOx-Emissionen von 4-10% bewirkt. Der Gutachter verweist hier auf eine Studie von AVISO (2012) im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz des Landes Baden-Würtemberg (LUBW). Nach Rücksprache mit dem Gutachter bedeutet der Rückgang der NOx-Emissionen durch Tempo 30 für die Finanzamtsschlucht, dass sich hierdurch der aktuelle NO2-Jahresmittelwert von 48 µg/m³ um ca. 1 – 2,5 µg/m³ reduzieren ließe. Eine Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes könnte allerdings allein durch diese Maßnahme nicht sichergestellt werden.

 

Gleichwohl hat die Verwaltung die verkehrlichen Auswirkungen einer 30 km/h Geschwindigkeitsreduzierung am Märkischen Ring in der Finanzamtsschlucht geprüft. Die fallbezogenen Untersuchungsergebnisse des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung zeigen, dass sich nach der Anpassung der Höchstgeschwindigkeit, bei der visuellen Simulation zwar keine offensichtliche Veränderung des Verkehrsflusses darstellt. Allerdings werden sich bei 30 km/ h die Rückstaulängen und die Anzahl der Anfahrvorgänge im stabilen Verkehrszustand deutlich erhöhen, was letztendlich auch zu einer Erhöhung der Immissionsbelastung führen könnte (s. Anlage). Angesichts dieses Prüfungsergebnisses empfiehlt die Verwaltung auf die Anordnung einer 30 km/h Geschwindigkeitsreduzierung am Märkischen Ring zu verzichten. Die Bezirksregierung  wird ebenfalls informiert.

 

 

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.09.2018 - Umweltausschuss - vertagt

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18.09.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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30.10.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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22.11.2018 - Umweltausschuss - vertagt