Beschlussvorlage - 1108/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
XVIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Der XVIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1108/2018) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2019
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2018
| 2019
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Wohnstraßen (W) | 4,79 € | 4,81 € |
Innerörtliche Straßen (I) | 4,33 € | 4,30 € |
Überörtliche Straßen (U) | 3,87 € | 3,80 € |
Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2018
| 2019
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Stufe A | 0,22 € | 0,19 € |
Stufe B | 0,07 € | 0,13 € |
Stufe C | 0,06 € | 0,05 € |
Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung der öffentlichen Straßen und für den Winterdienst werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2019 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Anteile Stadt/ Gebührenzahler
Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.
Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr und überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.
2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Bruttoaufwand HEB GmbH | Straßenreinigung | Winterdienst |
2018 | 4.954.513 € | 2.027.696 € |
2019 | 5.489.875 € | 1.615.682 € |
Zeile | 25 in Anlage 1 | Zeile 21 in Anlage 3 |
2.2.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation beschäftigt sind.
Städtische Aufwendungen | Straßenreinigung | Winterdienst |
2018 | 201.648 € | 113.471 € |
2019 | 205.691 € | 112.418 € |
Zeile | 26 in Anlage 1 | Zeile 22 in Anlage 3 |
2.3. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aus der Plan-Ist-Entwicklung der vergangenen Jahre folgt, dass sich durch die milden Winter die Kosten der Straßenreinigung im Vergleich zum Plan erhöht haben. Gleichzeitig haben sich die Kosten für den Winterdienst verringert. Zum Ausgleich der Vorjahresdefizite und zur Erhaltung einer Gebührenstabilität auf dem Vorjahresniveau wurde im Bereich Straßenreinigung eine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 580.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1). Im Bereich des Winterdienstes wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich aufgrund der vorhandenen Überdeckung und zur Erhaltung einer Gebührenstabilität auf dem Vorjahresniveau in Höhe von 1.195.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 3).
Im Ergebnis bleibt der Gebührenbedarf in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst je Veranlagungsmeter auf dem Vorjahresniveau bestehen. Durch die Zuordnung zu den drei Straßenklassen bei der Straßenreinigung und den drei Winterdienststufen ergeben sich mathematisch bedingt leichte Verschiebungen im Vergleich zu der Höhe der Vorjahresgebühren.
3. Gebührenmaßstab
3.1. Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation 2019 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.
Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:
Veranlagungsmeter | 2018 | 2019 |
Wohnstraßen (W) | 781.000 | 783.500 |
Innerörtliche Straßen (I) | 252.000 | 252.000 |
Überörtliche Straßen (U) | 91.500 | 92.000 |
Summe | 1.124.500 | 1.127.500 |
3.2. Winterdienst
Die Gebührenkalkulation 2019 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:
Veranlagungsmeter | 2018 | 2019 |
Winterdienststufe A | 367.000 | 367.000 |
Winterdienststufe B | 136.500 | 136.000 |
Winterdienststufe C | 281.000 | 282.000 |
Summe | 784.500 | 785.000 |
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen
Nachfolgend werden wesentliche Abweichungen zwischen dem Plan 2018 und dem Plan 2019 erläutert:
Zu Zeile 12 (Bezogene Leistungen) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
Der Verbrennungspreis steigt von 182 €/t auf 185 €/t.
Zu Zeile 13 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
Der Personalaufwand steigt durch die Tariferhöhung in 2019 leicht an.
Anlagen:
1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2019
2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter
3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2019
4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2019
5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5450 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Auftrag: | 1.54.50.40 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Auftrag: | 1.54.50.41 | Bezeichnung: | Winterdienst |
| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2019 |
Ertrag (-) | 432102 | Straßenreinigungsgebühr |
| 5.200.986 € |
Ertrag (-) | 432105 | Winterdienstgebühr |
| 101.075 € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 1.195.000 € |
Summe Erträge (-) |
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| 6.497.061 € |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst – öffentliches Interesse) |
| 7.105.557 € |
Aufwand (+) | 547500 | Zuführung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 580.000 € |
Abzgl. nachrichtlich |
| Allgemeininteressenanteil |
| 1.506.605 € |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 318.109 € |
Summe Aufwand (+) |
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| 6.497.061 € |
Kurzbegründung: | |
x | Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2019 gesichert. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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