Beschlussvorlage - 0861/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 30.09.2018 für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg, die als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage ist.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. beantragt mit Schreiben vom 24.07.2018 einen verkaufsoffenen Sonntag für den 30.09.2018 bis 20.00 Uhr aus Anlass des Bauernmarktes, der am 29. und 30.09.2018 in Hagen - Hohenlimburg stattfinden soll. Die nach § 6 Ladenöffnungsgesetz erforderlichen Stellungnahmen wurden unmittelbar am 25.07.2018 angefordert.

 

Die Veranstalterin hat dem Antrag eine Veranstaltungsbeschreibung und eine Teilnehmerliste des Bauernmarktes beigefügt.

 

Begründung

 

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. hat beantragt, im Stadtteil Hagen - Hohenlimburg aus Anlass des Herbstbauernmarktes in der Zeit 29.09., 10.00 Uhr  bis 30.09.2018, 20.00 Uhr am 30.09.2018 die Geschäfte öffnen zu dürfen. Nach den gesetzlichen Vorschriften dürfen Verkaufsstellen an einem Sonntag ab 13.00 Uhr für maximal 5 Stunden geöffnet werden, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen wird. Aus dem Antrag für den verkaufsoffenen Sonntag ist nicht zu entnehmen, wann die Verkaufsstellen geöffnet sein sollen.  Aus diesem Grund würde eine Öffnung der Verkaufsstellen am 30.09.2018 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr genehmigt werden, da eine längere Öffnungszeit nicht genehmigungsfähig wäre.

 

Nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) darf eine Ladenöffnung an höchstens acht, nicht aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13.00 Uhr für die Dauer von bis zu fünf Stunden erfolgen. Der Anlass für die Öffnung der Verkaufsstellen am 30.09.2018 ist die Veranstaltung „Bauernmarkt“.

 

Der Bauernmarkt in Hohenlimburg findet in dieser Form seit mehreren Jahren  regelmäßig, teilweise zweimal jährlich statt.

 

Eine Besucherbefragung der Firma CIMA im Mai des Vorjahres hat ergeben, dass die Veranstaltungen im Stadtteil Hagen – Hohenlimburg ein überregionales Besucheraufkommen haben. Die außergewöhnliche Zusammensetzung des Bauernmarktes aus regionalen Landwirtschaftsbetrieben und Kunsthandwerkern sowie die Ergänzung durch ein vielfältiges Rahmenprogramm mit kulinarischen Angeboten und außerdem einen Kindertrödelmarkt zieht Besucher aus einem weiten Umkreis der Stadt an. Eine ähnliche Besucherverteilung wie bei der Veranstaltung „Zeigt`s uns“ lässt sich auch für den Bauernmarkt prognostizieren.

 

Für den Besuch der Hohenlimburger Innenstadt wird die Veranstaltung als Hauptmotiv angesehen. Dies wurde durch die Besucherbefragung deutlich. An Veranstaltungstagen werden in Hohenlimburg insbesondere das Programm der Veranstaltung, Präsenz der Teilnehmer sowie die Atmosphäre für den Besuch angeführt.

 

 

 

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass zu den Veranstaltungen mehr Besucher als Kunden erwartet werden konnten. Diese Erwartungen werden in Hohenlimburg regelmäßig erfüllt.

 

Der hohe Besucherstrom wäre ohne die Ladenöffnung auch gegeben. Die hohe Anzahl der Marktbesucher zeigt, dass die Ladenöffnung am Sonntag nicht im Vordergrund steht. Die Besucher kommen in erster Linie wegen des Bauernmarktes nach Hohenlimburg. Diese Besucher würden für einen normalen Einkauf wahrscheinlich nicht an einem Sonntag nach Hohenlimburg fahren. Auch dies zeigt, dass sich die sonntägliche Ladenöffnung von der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung abgrenzt und in den Hintergrund tritt. Der Bauernmarkt findet auf dem Marktplatz und Brucker Platz sowie in der Gaußstraße (gestichelte Fläche auf der Anlage 2.3) statt. Diese Standorte liegen in unmittelbarer Anbindung an die Straßen, in denen sich die beteiligten Geschäfte, die am verkaufsoffenen Sonntag teilnehmen wollen, befinden. Somit stehen der Bauernmarkt und die teilnehmenden Geschäfte räumlich in engem Bezug, da nur die Geschäfte der Fußgängerzone bzw. im Bereich der Zuwegung zur Veranstaltung (gepunktete Fläche auf der Anlage 2.3.) öffnen dürfen. Die Parkplätze, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie der Bahnhof liegen entlang der Fußgängerzone und führen die Besucher des Bauernmarktes aus südlicher Richtung zur Veranstaltung.

 

Die durch einen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie. Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Eckpunkte als regelmäßige Voraussetzungen für eine zulässige Sonntagsöffnung sind erfüllt.

 

In den mittelständischen Betrieben wird die Sonntagsöffnungszeit durch die Inhaber und Familienangehörige aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme i. d. R. auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen entsprechende Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

 

Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hohenlimburg Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.

 

Die Industrie- und Handelskammer zu Hagen, die Handwerkskammer Dortmund, der Einzelhandelsverband, Gemeindeverband Katholischer Kirchen, der Kirchenkreis des Märkischen Kreises, der Märkische Arbeitgeberverband und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurden gemäß § 6 Abs. 4 Satz 7 LÖG um Stellungnahme gebeten. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, die Handwerkskammer Dortmund und der Märkische Arbeitgeberverband und der Kirchenkreis des Märkischen Kreises haben keine Bedenken gegen die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages aus Anlass des Bauernmarktes.

 

Der Gemeindeverband Katholischer Kirchen, vertreten durch die Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius in Hohenlimburg lehnt den verkaufsoffenen Sonntag mit der Begründung ab, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe gelten und den Menschen nicht als Humankapital und zur Gewinnmaximierung zur Verfügung stehen soll. Die Veranstaltung des Bauernmarktes wird aber ausdrücklich begrüßt.

 

Der Einzelhandelsverband sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben trotz Aufforderung mit Fristsetzung bis 30.08.2018 bisher keine Stellungnahme abgegeben.

 

Die Beweggründe und Abwägungen, die zu der Entscheidung geführt haben, dass der verkaufsoffene Sonntag genehmigt werden kann, ist wie der Antrag, die Veranstaltungsbeschreibung, der Lageplan und die Stellungnahmen der zu beteiligten Stellen und Verbände als Anlage beigefügt.

 

Aus dem als Anlage 1 beigefügten Abwägungsmaterial ergibt sich, dass sich die Verwaltung über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung Klarheit verschafft hat und als Ergebnis der Ermessensentscheidung der ausnahmsweisen  Verkaufsöffnung Vorrang vor der im Grundgesetz verankerten Sonntagsruhe eingeräumt hat.

 

Es wird gebeten, die als Anlage 5 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

Sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.09.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 30.09.2018 für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg, die als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

2

 

2

Bürger für Hohenlimburg

2

 

1

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

3

 

 

Erweitern

20.09.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen