20.09.2018 - 5.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Huyeng erläutert den Vorlauf hinsichtlich der einzuholenden Stellungnahmen. In den Anhörungsschreiben vom 25.07.2018 sei die übliche Frist von einem Monat gesetzt worden, die am 30.08.2018 geendet habe. Aus diesem Grund habe die Angelegenheit nicht in der Ratssitzung am 30.08.2018 behandelt werden können, zumal auch eine Beteiligung der Bezirksvertretung Hohenlimburg erforderlich gewesen sei. Die Stellungnahme der ver.di sei bis zum 30.08.2018 nicht eingegangen, liege aber nun vor. Darin werde der verkaufsoffene Sonntag aus generellen Gründen abgelehnt. Die Verwaltung habe dagegen in der Vorlage ausführlich dargelegt, weshalb der verkaufsoffene Sonntag genehmigt werden sollte.
Eine Befassung in der Ratssitzung am 27.09.2018 wäre aufgrund der einwöchigen Veröffentlichungsfrist für den entsprechenden Beschluss zu spät, weshalb die Sondersitzung einberufen worden sei.

Herr Dr. Geiersbach weist darauf hin, dass die Stellungnahme der ver.di auf den 08.08.2018 datiert sei. Auf ihr sei vermerkt, dass sie bei 32/02 am 17.09.2018 eingegangen sei. Er bittet, die zeitliche Differenz zu erläutern.

Herr Lichtenberg teilt dazu mit, dass man sich aufgrund der fehlenden Stellungnahme mit ver.d“ in Verbindung gesetzt habe. Dort habe man mitgeteilt, dass die Stellungnahme im August abgesandt worden sei. Der Verbleib des Schreibens konnte nicht geklärt werden. Von der Gewerkschaft sei daher eine neue Stellungnahme zugesandt worden, die am 17.09.2018 eingegangen sei.

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass diese Stellungnahme im Büro des Oberbürgermeisters eingegangen sei. Vorher sei dort keine Stellungnahme eingetroffen.

Herr Sondermeyer erklärt, dass seine Fraktion Verständnis für die inhabergeführten Einzelhandelsgeschäfte habe. Man habe dort auch zahlreiche Gespräche geführt. Auch aufgrund der grundsätzlichen Ablehnung verkaufsoffener Sonntage werde man der Vorlage jedoch nicht zustimmen.
Die Sondersitzung halte er aus Gründen der Rechtssicherheit für gerechtfertigt.

Frau Hanning teilt mit, dass sich ihre Wortmeldung durch den Wortbeitrag von Herrn Dr. Geiersbach erledigt hätte.

Herr Schmidt vertritt die Auffassung, dass die einmonatige Frist am 30.08.2018 schon abgelaufen gewesen sei, da die Stellungnahmen bereits am 25.07.2018 erbeten worden seien. Man hätte das Thema daher in der Ratssitzung am 30.08.2018 behandeln können.
An die Fraktion Die Linke gewandt führt er aus, dass es in Hagen-Hohenlimburg fast ausschließlich inhabergeführte Geschäfte gebe. Es gebe nicht einmal zehn Angestellte und diese seien oft mit den Inhabern befreundet. Es müssten daher nur wenige abhängig Beschäftigte geschützt werden und zum Bauernmarkt sowie zum Lichtermarkt gebe es viele Kunden. Er bitte die Fraktion daher, nicht dogmatisch, sondern situationsbezogen zu entscheiden.

Herr Dr. Ramrath möchte für den Fall eines zustimmenden Beschlusses des Rates und sich anschließende, durch ver.di eingelegte Rechtsmittel dokumentiert wissen, dass man aktiv und intensiv am Abwägungsprozess teilgenommen habe.
Für seine Fraktion könne er sagen, dass sie sich mit den bedeutenden Gesichtspunkten auseinandergesetzt habe und aus der Abwägung heraus den Verwaltungsvorschlag unterstütze.
Hinsichtlich der Stellungnahme von ver.di vertritt er die Auffassung, dass diese nur generelle Argumente gegen verkaufsoffene Sonntage aufgreife, ohne auf den konkreten Anlass einzugehen. 
Die in der Verwaltungsvorlage für einen verkaufsoffenen Sonntag sprechenden Argumente seien plausibel und überzeugend. Der Bauernmarkt sei eine prägende Veranstaltung für den Stadtteil Hohenlimburg. Es gebe etliche Beteiligte auch aus der näheren Umgebung. Die Einbringung von Produkten aus Natur und Landwirtschaft sei in besonderer Weise zeit- und saisonbezogen. Die Veranstaltung sei Brauchtum und diene auch der seelischen Erbauung, die der Verfassungsgeber hinsichtlich der Sonntagsruhe im Sinn habe. 

Herr Strüwer erinnert, dass man sich im Rat darauf verständigt habe, dass Anträge auf verkaufsoffene Sonntage mit großem zeitlichen Vorlauf eingebracht werden sollen, damit das Antragsverfahren geordneter ablaufen kann.
Die Gewerkschaft habe signalisiert, im Falle eines zustimmenden Ratsbeschlusses keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Dies geschehe seiner Auffassung nach vermutlich vor dem Gesichtspunkt der inhabergeführten Geschäfte, des Engagements der Inhaber für die Organisation, Finanzierung und Durchführung von Veranstaltungen sowie der zahlreichen Leerstände.

Herr Eiche informiert darüber, dass seine Fraktion die rechtliche Würdigung der Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Alleinbeständigkeit des Bauernmarktes, nachvollziehen kann und der Vorlage zustimmen wird.

Herr Röspel berichtet, dass laut Presse die Stadt Dortmund in Absprache mit dem Einzelhandel, den Kirchen und den Gewerkschaften für das Jahr 2019 neun verkaufsoffene Sonntage geplant habe.
In Hagen würde es statt Absprachen schriftliche Anhörungen geben.
In der Ratssitzung am 17.05.2018 sei darüber diskutiert worden, wie man mit ver.di besser ins Gespräch kommen könne. Dabei sei ein gemeinsames Gespräch und ein Gespräch auf überregionaler Ebene mit dem Bezirksvorstand angeregt worden.
Er halte die generelle Ablehnung verkaufsoffener Sonntage durch die ver.di-Geschäftsstelle in Hagen für einen Einzelfall.
Er bitte daher, den Beteiligten ein Gesprächsangebot zu unterbreiten, damit es für das Jahr 2019 Planungssicherheit hinsichtlich der verkaufsoffenen Sonntage geben könne.

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass dies wie beschlossen vorgesehen sei. Im vorliegenden Fall habe es jedoch eine spezifische Situation gegeben.

Herr Klinkert äußert Respekt für die Rechte der Arbeitnehmer und die Ablehnung verkaufsoffener Sonntage aus religiösen Gründen.
Unter Bezugnahme auf den von Herrn Röspel erwähnten Presseartikel teilt er mit, dass die Thematik der genannten neun Märkte dem entspreche, was in Hagen-Hohenlimburg beabsichtigt sei.
Er vertritt die Auffassung, dass ver.di von der schematischen Beurteilung abrücken und Ablehnungen fallbezogen begründen sollte.
Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Herr Hentschel weist darauf hin, dass die Regelungen aus Dortmund im Detail nicht bekannt seien. In Hagen sollte man die gemeinsamen Gespräche abwarten.
Die Stellungnahme der ver.di müsse respektiert werden.

Herr Huyeng erläutert Herrn Schmidt die Fristenberechnung und die dadurch am 30.07.2018 beginnende Monatsfrist.
 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 30.09.2018 für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg, die als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

12

1

1

CDU

16

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

4

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

1

 

 

FDP

2

 

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

43

Dagegen:

5

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage