Beschlussvorlage - 0327/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen der Stadt Hagen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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18.04.2018
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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18.04.2018
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●
Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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19.04.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.04.2018
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.04.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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02.05.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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03.05.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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03.05.2018
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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09.05.2018
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.05.2018
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Beschlussvorschlag
- Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
- Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
- Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit Datum vom 08.01.2018 hat das Land NRW das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit wurde die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Kapitels II des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen in finanzschwachen Kommunen zwischen der Bundesregierung und den Ländern umgesetzt.
Für dieses Förderprogramm gelten u. a. folgende wesentliche Kriterien:
- Investitionen für Schulgebäude einschl. Schulsporthallen, Außenanlage und Arbeits-/Werkstätten.
- Investitionsvolumen von mindestens 40.000 €.
- Es dürfen nur Maßnahmen ohne Kapazitätserweiterungen durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur unter stringenten Bedingungen zulässig.
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind im Rahmen einer Sanierung förderfähig.
- Der Förderzeitraum geht bis einschließlich 2022.
- Doppelförderungen sind nicht zulässig.
- Eine Nachhaltigkeit der Maßnahme muss gewährleistet sein.
- Die Einzelmaßnahmen sind zur Prüfung und Zustimmung der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
- Der Eigenanteil der Stadt im Rahmen der Förderung beträgt 10 %.
Die Stadt Hagen erhält aus diesem Förderprogramm Gesamtzuschussmittel in Höhe von 18.021.139 €; mit Eigenanteil entspricht dies einem Gesamtvolumen in Höhe von 20.023.488 €. Der Eigenanteil von 10 % wird aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert. Daneben kann der Eigenanteil durch Mehreinzahlungen bzw. Minderauszahlungen, die sich in der laufenden Bewirtschaftung ergeben, bereitgestellt werden.
Um die Fördermöglichkeit schon frühzeitig für 2018 beginnend in Anspruch zu nehmen und um die Vorbereitung der größeren Maßnahmen zu starten, wurde zwischen dem Vorstandsbereich VB 5 und den Fachbereichen 48 und 65 ein erstes Maßnahmenpaket nach Prioritäten aufgestellt. Weitere Maßnahmen für die Folgejahre werden sukzessiv vorgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die personelle Situation bei den durchführenden Bereichen verbessert.
Ein Teil der Maßnahmen wurden aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 2. Abschnitt übernommen (siehe Vorlage 0057/2018) und, so weit möglich, mit einer aktuellen Kostenschätzung hinterlegt (siehe Anlage).
Vorrangig wird jedoch das Maßnahmenpaket „Gute Schule 2020“ abgearbeitet, da hier eine hundertprozentige Förderung vorliegt.
Folgende Erläuterungen zu den Maßnahmen der ersten Tranche:
Objekt | Maßnahme |
Grundschule Kuhlerkamp * | Sanierung der Fassade einschl. 2 Vordächer |
Grundschule Emil Schumacher ** | Sanierung der Fassade einschl. Fensterlaibungen, da mittlerweile einzelnen Mauerteile abgängig sind |
Realschule Hohenlimburg * | energetische Dachsanierung in Ergänzung zu den Brandschutzmaßnahmen |
Gesamtschule Fritz Steinhoff ** | Sanierung des Treppenhauses bereits abgeschlossen, Fortführung der Sanierung des Parkdecks, zurzeit wird ein Sanierungskonzept erarbeitet |
notwendige Brandschutzmaßnahmen im Obergeschoss | |
Grundschule Friedr.-Harkort | Komplette energetische Sanierung von Fenstern, Fassade und Dach |
Grundschule Boloh | Komplette Fassadensanierung, Problem bei der Aufhängung der Fassadenplatten |
Berufskolleg Kaufm. Schule I | energetische Fenstersanierung |
Berufskolleg Kaufm. Schule II (Teilstandort Gasstr.) | energetische Fenster- und Fassadensanierung einschl. Sonnen-, Hitze und Blendschutz |
Sekundarschule L. Funcke | Sanierung von verschiedene Stützmauer und Treppen im Bereich der Filiale der Sekundarschule L. Funcke und der Öwen-Witt-Halle |
Rundturnhalle Otto Densch | Sanierung des Parkplatzes |
Sporthalle Mittelstadt | Ersatz der Halogen-Metalldampfstrahler (45 Stück) durch LED-Beleuchtung (tageslichtgesteuert mit Präsenzerfassung, ballwurfsicher) |
*Diese beiden Maßnahmen werden in diesem Jahr begonnen und teilweise fertig gestellt.
**Diese Maßnahmen werden der bisherigen Planung im laufenden Jahr abgeschlossen.
Für die übrigen Maßnahmen sind im laufenden Jahr Mittelbereitstellungen erforderlich, damit die Planung beauftragt werden kann bzw. damit die Ausschreibungen durchgeführt werden können.
Einzelne Maßnahmen, welche gemäß Vorlage 0057/2018 aus Gute Schule 2020 in das KInvFG 2. Abschnitt verlagert wurden, werden erst zu einem späteren Zeitpunkt in einer weiteren Tranche über das KInvFG 2. Abschnitt abgewickelt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschaft |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | Diverse | Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Ertrag (-) | 414102 | -2.655.000 € | -3.456.000 € | -2.250.000 € | -1.710.000 € |
Ertrag (-) | 414120 | -295.000 € | -384.000 € | -250.000 € | -190.000 € |
Aufwand (+) | 521502 | 2.950.000 € | 3.840.000 € | 2.500.000 € | 1.900.000 € |
Eigenanteil |
| 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter |
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gez. Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,7 kB
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19.04.2018 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Fachausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
- Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
- Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
- Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.
- Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zur Realisierung des Programms die erforderliche Personalkapazität zur Verfügung zu stellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung von Dachbegrünungen im Rahmen der Maßnahmenumsetzungen zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 6 |
|
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
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Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
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AfD | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 17 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
26.04.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
- Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
- Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung von Dachbegrünungen im Rahmen der Maßnahmenumsetzungen zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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|
SPD | 6 |
|
|
CDU | 6 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 20 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
03.05.2018 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss mit ihrer Ergänzung zu fassen:
1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
2. Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
4. Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.
5. Die Bezirksvertretung Haspe bittet die Verwaltung und den Schulausschuss zu prüfen, den älteren der Pavillons der Grundschule Hestert im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 7 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Hagen Aktiv | 2 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
17.05.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
- Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
- Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.
- Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen zukünftiger weiterer Maßnahmen, die Ausstattung der städtischen zum Schulsport verwendeten Sportstätten mit Defibrillatoren zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung von Dachbegrünungen im Rahmen der Maßnahmenumsetzungen zu prüfen.
- Die Verwaltung und der Schulausschuss werden gebeten zu prüfen, den älteren der Pavillons der Grundschule Hestert im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |