02.05.2018 - 4.6 Maßnahmen der Stadt Hagen nach dem Kommunalinve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 02.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reiß ergänzt zu der Vorlage, dass der Schwerpunkt des zweiten Abschnitts auf den Schulen und auf Sportanlagen, die überwiegend schulisch genutzt werden, liegt.
Die bisherigen Vorschläge werden noch ergänzt und weiter ausgearbeitet. Anregungen aus der Bezirksvertretung für weitere Vorschläge nimmt Herr Plewe gerne zur weiteren Prüfung entgegen.
Herr Voss fragt nach dem Stand der energetischen Fenstersanierung in der Wesselbachschule.
Herr Reiß antwortet, dass aufgrund von nach und nach eindringendem Wasser in den unteren Etagen, ausgelöst durch die Hanglage, vor der Sanierung der Fenster mit Bauphysikern geklärt werden muss, wie die Belüftung weiterhin gewährleistet wird, um Schimmelbildung im Gebäude zu vermeiden.
Frau Kaufmann ergänzt, dass durch die von Herrn Reiß angesprochene Problematik eine Sanierung im laufenden Jahr nicht mehr zu erwarten ist.
Frau Nigbur-Martini möchte wissen, ob auch die Anschaffung von Defibrillatoren in das Förderprogramm fällt.
Herr Reiß antwortet, dass Defibrillatoren in diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt werden.
Frau Kaufmann bestätigt diese Aussage. Wer zukünftig für die Instandhaltung, Instandsetzung und Wartung von vorhandenen Defibrillatoren zuständig ist, ist weiterhin ungeklärt.
Herr Strüwer stellt die Frage, ob Kunstrasenplätze, die schulisch genutzt werden, als Projekte mit in das Programm einbezogen werden können.
Herr Reiß kann die Frage aktuell nicht beantworten, wird aber zu einem späteren Zeitpunkt eine Antwort liefern.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
- Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
- Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
- Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,7 kB
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