Beschlussvorlage - 0327/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
  2. Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
  4. Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Mit Datum vom 08.01.2018 hat das Land NRW das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit wurde die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Kapitels II des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen in finanzschwachen Kommunen zwischen der Bundesregierung und den Ländern umgesetzt.

 

Für dieses Förderprogramm gelten u. a. folgende wesentliche Kriterien:

 

-          Investitionen für Schulgebäude einschl. Schulsporthallen, Außenanlage und Arbeits-/Werkstätten.

-          Investitionsvolumen von mindestens 40.000 €.

-          Es dürfen nur Maßnahmen ohne Kapazitätserweiterungen durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur unter stringenten Bedingungen zulässig.

-          Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind im Rahmen einer Sanierung förderfähig.

-          Der Förderzeitraum geht bis einschließlich 2022.

-          Doppelförderungen sind nicht zulässig.

-          Eine Nachhaltigkeit der Maßnahme muss gewährleistet sein.

-          Die Einzelmaßnahmen sind zur Prüfung und Zustimmung der Bewilligungsbehörde vorzulegen.

-          Der Eigenanteil der Stadt im Rahmen der Förderung beträgt 10 %.

 

Die Stadt Hagen erhält aus diesem Förderprogramm Gesamtzuschussmittel in Höhe von 18.021.139 €; mit Eigenanteil entspricht dies einem Gesamtvolumen in Höhe von 20.023.488 €. Der Eigenanteil von 10 % wird aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert. Daneben kann der Eigenanteil durch Mehreinzahlungen bzw. Minderauszahlungen, die sich in der laufenden Bewirtschaftung ergeben, bereitgestellt werden.

 

Um die Fördermöglichkeit schon frühzeitig für 2018 beginnend in Anspruch zu nehmen und um die Vorbereitung der größeren Maßnahmen zu starten, wurde zwischen dem Vorstandsbereich VB 5 und den Fachbereichen 48 und 65 ein erstes Maßnahmenpaket nach Prioritäten aufgestellt. Weitere Maßnahmen für die Folgejahre werden sukzessiv vorgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die personelle Situation bei den durchführenden Bereichen verbessert.

 

Ein Teil der Maßnahmen wurden aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 2. Abschnitt übernommen (siehe Vorlage 0057/2018) und, so weit möglich, mit einer aktuellen Kostenschätzung hinterlegt (siehe Anlage).

 

Vorrangig wird jedoch das Maßnahmenpaket „Gute Schule 2020“ abgearbeitet, da hier eine hundertprozentige Förderung vorliegt.

 

Folgende Erläuterungen zu den Maßnahmen der ersten Tranche:

 

Objekt

Maßnahme

Grundschule Kuhlerkamp *

Sanierung der Fassade einschl. 2 Vordächer

Grundschule Emil Schumacher **

Sanierung der Fassade einschl. Fensterlaibungen, da mittlerweile einzelnen Mauerteile abgängig sind

Realschule Hohenlimburg *

energetische Dachsanierung in Ergänzung zu den Brandschutzmaßnahmen

Gesamtschule Fritz Steinhoff **

Sanierung des Treppenhauses bereits abgeschlossen, Fortführung der Sanierung des Parkdecks, zurzeit wird ein Sanierungskonzept erarbeitet

notwendige Brandschutzmaßnahmen im Obergeschoss

Grundschule Friedr.-Harkort

Komplette energetische Sanierung von Fenstern, Fassade und Dach

Grundschule Boloh

Komplette Fassadensanierung, Problem bei der Aufhängung der Fassadenplatten

Berufskolleg Kaufm. Schule I

energetische Fenstersanierung

Berufskolleg Kaufm. Schule II (Teilstandort Gasstr.)

energetische Fenster- und Fassadensanierung einschl. Sonnen-, Hitze und Blendschutz

Sekundarschule L. Funcke

Sanierung von verschiedene Stützmauer und Treppen im Bereich der Filiale der Sekundarschule L. Funcke und der Öwen-Witt-Halle

Rundturnhalle Otto Densch

Sanierung des Parkplatzes

Sporthalle Mittelstadt

Ersatz der Halogen-Metalldampfstrahler (45 Stück) durch LED-Beleuchtung (tageslichtgesteuert mit Präsenzerfassung, ballwurfsicher)

 

*Diese beiden Maßnahmen werden in diesem Jahr begonnen und teilweise fertig gestellt.

**Diese Maßnahmen werden der bisherigen Planung im laufenden Jahr abgeschlossen.

Für die übrigen Maßnahmen sind im laufenden Jahr Mittelbereitstellungen erforderlich, damit die Planung beauftragt werden kann bzw. damit die Ausschreibungen durchgeführt werden können.

 

Einzelne Maßnahmen, welche gemäß Vorlage 0057/2018 aus Gute Schule 2020 in das KInvFG 2. Abschnitt verlagert wurden, werden erst zu einem späteren Zeitpunkt in einer weiteren Tranche über das KInvFG 2. Abschnitt abgewickelt.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

Diverse

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2018

2019

2020

2021

Ertrag (-)

414102

-2.655.000

-3.456.000

-2.250.000

-1.710.000

Ertrag (-)

414120

-295.000 €

-384.000 €

-250.000 €

-190.000 €

Aufwand (+)

521502

2.950.000

3.840.000

2.500.000

1.900.000

Eigenanteil

 

0

0

0

0

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter

 

 

gez. Margarita Kaufmann, Beigeordnete

 

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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18.04.2018 - Sport- und Freizeitausschuss

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19.04.2018 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Fachausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
  2. Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
  4. Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.
  5. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zur Realisierung des Programms die erforderliche Personalkapazität zur Verfügung zu stellen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung von Dachbegrünungen im Rahmen der Maßnahmenumsetzungen zu prüfen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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26.04.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
  2. Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
  4. Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung von Dachbegrünungen im Rahmen der Maßnahmenumsetzungen zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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26.04.2018 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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02.05.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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03.05.2018 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss mit ihrer Ergänzung zu fassen:

1.        Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.

2.        Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.

4.        Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.

5.        Die Bezirksvertretung Haspe bittet die Verwaltung und den Schulausschuss zu prüfen, den älteren der Pavillons der Grundschule Hestert im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

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03.05.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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09.05.2018 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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17.05.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
  2. Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
  4. Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.
  5. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen zukünftiger weiterer Maßnahmen, die Ausstattung der städtischen zum Schulsport verwendeten Sportstätten mit Defibrillatoren zu berücksichtigen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung von Dachbegrünungen im Rahmen der Maßnahmenumsetzungen zu prüfen.
  7. Die Verwaltung und der Schulausschuss werden gebeten zu prüfen, den älteren der Pavillons der Grundschule Hestert im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu ersetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen