Beschlussvorlage - 0246/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
VII. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung -GebietsO-) vom 24. Oktober 1985
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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18.04.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.04.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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02.05.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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03.05.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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03.05.2018
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2018
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.07.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den VII. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung – GebietsO-) vom 24.Oktober 1985, wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt zeitnah nach der Beschlussfassung des Rates.
Sachverhalt
Kurzfassung: entfällt
Begründung:
Aufgrund von Beschlüssen der Bezirksvertretung Nord vom 10.05.2017 und des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität vom 07.12.2017 wird die Hagener Gebietsordnung um eine Regelung zum Thema „Grillen im Freien“ erweitert. Diese Regelung ergibt sich fachlich aus folgenden Gründen:
In den Sommermonaten kommt es verstärkt zu Einsätzen der Außendienstmitarbeiter des Fachbereichs 32 aufgrund von Beschwerden, dass in der Öffentlichkeit gegrillt wird.
Bis heute wurde das Grillen im Freien unter das Verbot des Verbrennens sowie des Abbrennens von Gegenständen zum Zwecke der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken gefasst, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können (§ 7 Absatz 1 Landes-Immissionsschutzgesetz – LImschG -).
Durch eine Konkretisierung dieser Regelung durch die Aufnahme in die Gebietsordnung wird den Mitarbeitern die praktische Handhabung im Einzelfall erleichtert.
Daher regt die Verwaltung folgende Änderung bzw. Ergänzung der Gebietsordnung an:
§ 7 (6)Das Grillen in öffentlichen Grünanlagen ist im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren und keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind.
Es ist geeignetes Grillgerät zu verwenden und ein ausreichender Abstand zum Boden einzuhalten. Jegliche Beschädigungen wie ein Ausbreiten des Feuers, Verbrennen oder Versengen des Untergrundes sind zu verhindern. Grillfeuer sind ständig zu beaufsichtigen. Es dürfen nur die zum Grillen handelsüblichen Brennstoffe verwendet werden; Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sowie (Grill-) Feuer außerhalb einer geeigneten Feuerschale sind verboten. Beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind ist das Grillfeuer vollständig zu löschen, die Grillasche und Grillabfälle sind vollständig zu entsorgen.
§ 7 (7)Abweichend von Absatz 6 ist das Grillen in folgenden Anlagen verboten:
-Hameckepark
- Volkspark
- Volmepark
- auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen
- auf Hundefreilaufflächen
Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben die Verbotsregelungen im Landschaftsplan der Stadt Hagen zum Lagern und Feuermachen in den ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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26.04.2018 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den VII. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung – GebietsO-) vom 24.Oktober 1985, wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt zeitnah nach der Beschlussfassung des Rates.
Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten, mehrsprachige Verbotsschilder mit Piktogramm aufzustellen.
02.05.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den VII. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung – GebietsO-) vom 24.Oktober 1985, wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt zeitnah nach der Beschlussfassung des Rates.
Ergänzungsbeschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, mehrsprachige Verbotsschilder mit Piktogrammen aufzustellen.
Abstimmungsergebnis Beschluss:
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X | Einstimmig beschlossen |
Abstimmungsergebnis Ergänzungsbeschluss:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 3 | 3 |
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SPD |
| 4 |
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Bürger für Hohenlimburg |
| 2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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| |||
X | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 5 | ||
Dagegen: | 9 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
03.05.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den VII. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung – GebietsO-) vom 24.Oktober 1985, wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
2.) Unter §7 Abs. 7 (Grillverbot in folgenden Anlagen) sind zusätzlich der Ferdinand-David-Park und der Funckepark mit aufzunehmen.
3.) Die Verwaltung wird gebeten, mehrsprachige Verbotsschilder mit Piktogrammen aufzustellen.
4.) Die Umsetzung dieses Beschluss erfolgt zeitnah nach der Beschlussfassung des Rates.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 6 |
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CDU | 5 |
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|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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FDP | 1 |
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Die Linke. | - | - | - |
AfD | - | - | - |
Parteilos | - | - | - |
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt den VII. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung – GebietsO-) vom 24.Oktober 1985, wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
- Unter § 7 Abs. 7 (Grillverbot in folgenden Anlagen) sind zusätzlich der Ferdinand-David-Park und der Funckepark mit aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird gebeten, Verbotsschilder mit Piktogrammen aufzustellen.
- Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt zeitnah nach der Beschlussfassung des Rates.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
|
SPD | 16 |
|
|
CDU | 18 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 5 |
|
|
Hagen Aktiv | 4 |
|
|
Die Linke |
| 3 |
|
AfD | 2 |
|
|
FDP |
|
| 3 |
BfHo/Piraten Hagen |
| 3 |
|
Pro Deutschland | 1 |
|
|
fraktionslos |
| 1 |
|
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
Dafür: | 47 | ||
Dagegen: | 7 | ||
Enthaltungen: | 3 | ||