Beschlussvorlage - 1064/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) - Lauftreff / Beachclub Hengsteyseehier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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06.12.2005
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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07.12.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub
Hengsteysee - gem. § 12 i.V.m. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
zuletzt gültigen Fassung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach
Vorliegen der konkreten Planunterlagen des Projekträgers erfolgen. Der
Satzungsbeschluss soll in 2006 erfolgen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub Hengsteysee - umfasst Teilflächen
des Grundstücks der Gemarkung Boele, Flur 2, Flurstücke 14, 15 und 420 jeweils
teilweise.
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Mit der Einleitung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorerst temporär auf mindestens 5 Jahre angelegte Nutzung der beschriebenen Freizeiteinrichtungen geschaffen werden.
Dabei ist abzuwägen zwischen der sofort möglichen und
zeitlich begrenzten Freizeitnutzung und der dauerhaft und langfristig
angelegten Nutzung im Rahmen des Evolutionsparks.
Der
Verwaltung liegt ein Antrag der BauTeam in Hagen GmbH, Projektentwicklung, vom
02.11.2005 zur Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für
die Anlage eines Lauftreffs / Beachclubs am Hengsteysee vor. Gem. § 12 Abs. 2
BauGB hat die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung zu
entscheiden.
Das
Projekt stellt sich wie folgt dar:
Auf
einer Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs am Hengsteysee (s. Lageplan zum Antrag v. 02.11.2005), westlich des
bestehenden Parkplatzes / Bikertreffs an der Dortmunder Straße, soll auf einer
Gesamtfläche von ca. 4.500 m² eine vorerst auf mindestens 5 Jahre angelegte
Freizeitnutzung entstehen.
Kern
der geplanten Nutzung soll ein Lauf- und Scatertreffpunkt mit Biergarten sein,
an den sich westlich während der Sommermonate ein Beachclub / eine Strandbar anschließen.
Im
Anschluss an den bereits bestehenden Parkplatz / Bikertreff, über den das
Vorhaben erschlossen werden soll, sollen ca. 95 zusätzliche Stellplätze
geschaffen werden. Die Anlieferung der Gastronomie soll von Südwesten über den
vorhandenen Weg erfolgen.
Situation
Der
ehemalige Verschiebebahnhof Hengstey ist seit langem nicht mehr in Betrieb. Die
Gleisanlagen selbst wurden zurückgebaut.
Planungsrecht
Flächennutzungsplan
Das
betroffene Grundstück liegt derzeit im Außenbereich. Im gültigen
Flächennutzungsplan (FNP) ist die beplante Fläche zwischen der Gleisanlage der
DB und dem Hengsteysee als Grünfläche (Parkanlage) dargestellt. Sie liegt zudem
im Überschwemmungsgebiet von Ruhr/Hengsteysee.
Landschaftsplan
Der
Landschaftsplan der Stadt Hagen setzt in ummittelbarer Nachbarschaft das Land-
schaftsschutzgebiet Nr. 1.2.2.1 - Hengsteysee / Ruhr, Südufer –
fest.
Die
Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgte zur Erhaltung und
Wiederherstellung des Naturhaushalts, insbesondere wegen seiner Bedeutung als
Brut- und Nahrungsbiotop sowie als Winterrastplatz für zahlreiche
Wasservogelarten der Roten Liste, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit
des Landschaftsbildes der Ruhr und des Hengsteysees und wegen seiner besonderen
Bedeutung als stadtnaher Erholungsraum
für die Stadtteile Kabel und Boele.
Anzumerken
ist, dass unberührt von den allgemeinen Festsetzungen (Verboten) für dieses
Landschaftsschutzgebiet alle Maßnahmen sind, die der Entwicklung der nach FNP
ausgewiesenen Parkanlage dienen und landschaftsgebundene Erholungsformen ansprechen.
Dabei sind die vorhandenen Strukturen zu beachten.
Landschaftsgebundene
Erholungsformen sind im Sinne des Landschaftsplans: Wandern, Spazierengehen,
Radfahren, Spielen und Lagern unter Beachtung der vorhandenen Gehölzstrukturen.
Sie dienen zahlreichen Vogelarten als Brutplätze.
Zu
beachten ist ferner folgende Festsetzung der Entwicklungsmaßnahme Nr. 4.2.1,
- Die Anpflanzung eines Gehölzstreifens auf einer Länge von 400 m
nördlich der DB-Trasse bei Bathey -, die unmittelbar südlich an die Planung
angrenzt.
Das
Vorhaben hat die vorgenannten Festsetzungen des Landschaftsplans weitestgehend
zu berücksichtigen.
Aus den
vorgenannten Darstellungen zum gültigen FNP und Landschaftsplan der Stadt Hagen
ist eine planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nicht abzuleiten. Für
die Realisierung des Vorhabens ist ein Bebauungsplan erforderlich. Die ggfs.
notwendige Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem. § 69
Landschaftsgesetz (LG NRW) kann nur nach dessen Rechtskraft erfolgen.
Das
Vorhaben tangiert die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
“Evolutionspark Hagen”. Die Zielsetzungen dieser
Entwicklungsmaßnahme sind bei der Planung von Vorhaben im Geltungsbereich
vorrangig zu berücksichtigen.
Gem. §
9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB kann im Bebauungsplan in besonderen Fällen festgesetzt
werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen
und Anlagen nur
1.
für einen bestimmten
Zeitraum zulässig oder
2.
bis zum Eintritt
bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig
sind.
Die Folgenutzung soll festgesetzt werden.
D.h.,
die Inhalte und der Zeitraum der geplanten Nutzung des Lauftreffs / Beachclubs
Hengsteysee - müssen zwingend auf die geplante Entwicklungsmaßnahme hin abgestimmt
werden.
Die
geplante Nutzung soll als Sonderbaugebiet (Freizeit und Sport) festgesetzt
werden.

06.12.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Frau Roth vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und
Wohnen stellt den Bebauungsplanentwurf 10/05 (576) vor.
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Der Landschaftsbeirat spricht sich gegen den
Bebauungsplan aus. Die Gründe sind:
Der Beirat spricht sich gegen eine weitere
Kommerzialisierung des Gebietes für den Sport
und Touristik aus. Im Planungsgebiet befinde sich das einzige Brutgebiet
der Nachtigall. Es fehlt die Lösung des Verkehrsproblems an der Dortmunder
Straße für Fußgänger, Jogger, Radfahrer, Skatboader etc. Der Sport- und
Freizeitausschusses sei nicht beteiligt worden. Es fehle die frühzeitige
Beteiligung der Landschaftsbehörde gem. § 9 Abs. 2 LG NRW. Die zeitliche
Befristung des Bebauungsplanes auf 5 Jahre könnte als Problem erwachsen, wenn
beispielsweise der Investor zurücktritt. Der Bebauungsplan wird als erster
Schritt zur Verwirklichung der noch in
Planung befindlichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Evolutionsparks angesehen.
Beschluss:
Der
Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
10/05 (576) abzulehnen.