07.12.2005 - 6.10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/05 (576)...

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Wortprotokoll

Herr Mosch möchte die zeitlich begrenzte Nutzungsdauer erläutert haben und wirft die Frage auf, ob dort eine mobile Anlage errichtet werden soll. Weiterhin bittet er um Auskunft ob das Vorhaben mit den anderen angedachten Projekten, wie z.B. mit dem Evolutionspark, kollidiere.

 

Herr Schumacher erläutert, dass  es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelte, dessen Konkretisierung erst in der nächsten Bearbeitungsphase vorgestellt werden könne.  Er könne nicht ausschließen, dass der Evolutionspark und ein Beachclub  nebeneinander denkbar seien und sich möglicherweise auch ergänzen könnten. Weitere Details seien vom Vorhaben des Investors abhängig.

 

Herr Daniels befürwortet im Allgemeinen  neue Ideen, spricht sich jedoch für eine Gesamtplanung aus. Eine Befristung sei bei einem erforderlichen Konzept nur schwer durchzusetzen und schränke die Realisierung des Evolutionsparks ein.

 

Herr Panzer unterstreicht die Äußerungen von Herr Daniels und macht deutlich, dass sicherzustellen sei, dass  auch verwaltungsintern eine Abstimmung der Planungen zwischen dem Evolutionspark und des Beachclubs stattfinde.

 

Herr Decker befürwortet die Idee des Investors trotz inhaltlicher Bedenken im Zusammenhang mit dem Evolutionspark.

 

Herr Hennemann macht auf das Problem des “Überschwemmungsgebietes” aufmerksam.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Dr. Siebert, Mosch und Kohaupt. Herr  Schumacher nimmt ausführlich Stellung zu den aufgeworfenen Fragen und Anregungen.

   

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebau­ungsplans Nr. 10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub Hengsteysee - gem. § 12 i.V.m. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behör­den gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Vorliegen der konkreten Planunterla­gen des Projekträgers erfolgen. Der Satzungsbeschluss soll in 2006 erfolgen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) – Lauf­treff / Beachclub Hengsteysee - umfasst Teilflächen des Grundstücks der Gemarkung Boele, Flur 2, Flurstücke 14, 15 und 420 jeweils teilweise.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zusatz:  Die Bezirksvertretung Nord beauftragt die Verwaltung das Verfahren

    weiter voranzutreiben und die Bezirksvertretung weiterhin zu beteiligen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0