08.12.2005 - 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/05 (576)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Schädel.

Herr Hilker erläutert die Gründe des Landschaftsbeirates für die Ablehnung. Frau Kuschel-Eisermann ist der Meinung, der Hengsteysee benötige Belebung, daher müsse ein solches Anliegen vorangetrieben werden. Herr Schädel erläutert, im Verfahren seien alle Belange zu prüfen, bezüglich der zusätzlichen Stellplätze wolle der Antragsteller Vorsorge treffen. Frau Priester-Büdenbender thematisiert mögliche Kollisionen mit dem Evolutionspark und fragt, weshalb die Sportler dagegen seien. Herr Schädel erläutert, nicht organisierte Personen sollen aufgefangen werden. Herr Dr. Schmidt schlägt vor, die Vorlage weiter laufen zu lassen und die Punkte des Landschaftsbeirates zu prüfen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebau­ungsplans Nr. 10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub Hengsteysee - gem. § 12 i.V.m. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behör­den gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Vorliegen der konkreten Planunterla­gen des Projekträgers erfolgen. Der Satzungsbeschluss soll in 2006 erfolgen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) – Lauf­treff / Beachclub Hengsteysee - umfasst Teilflächen des Grundstücks der Gemarkung Boele, Flur 2, Flurstücke 14, 15 und 420 jeweils teilweise.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0