Beschlussvorlage - 1064/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebau­ungsplans Nr. 10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub Hengsteysee - gem. § 12 i.V.m. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behör­den gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Vorliegen der konkreten Planunterla­gen des Projekträgers erfolgen. Der Satzungsbeschluss soll in 2006 erfolgen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) – Lauf­treff / Beachclub Hengsteysee - umfasst Teilflächen des Grundstücks der Gemarkung Boele, Flur 2, Flurstücke 14, 15 und 420 jeweils teilweise.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

Mit der Einleitung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens sollen die pla­nungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorerst temporär auf mindestens 5 Jahre an­gelegte Nutzung der beschriebenen Freizeiteinrichtungen geschaffen werden.

 

Dabei ist abzuwägen zwischen der sofort möglichen und zeitlich begrenzten Freizeitnutzung und der dauerhaft und langfristig angelegten Nutzung im Rahmen des Evolutionsparks.


Der Verwaltung liegt ein Antrag der BauTeam in Hagen GmbH, Projektentwicklung, vom 02.11.2005 zur Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Anlage eines Lauftreffs / Beachclubs am Hengsteysee vor. Gem. § 12 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung zu entscheiden.

Das Projekt stellt sich wie folgt dar:

Auf einer Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs am Hengsteysee (s. Lageplan  zum Antrag v. 02.11.2005), westlich des bestehenden Parkplatzes / Bikertreffs an der Dort­munder Straße, soll auf einer Gesamtfläche von ca. 4.500 m² eine vorerst auf mindes­tens 5 Jahre angelegte Freizeitnutzung entstehen.

Kern der geplanten Nutzung soll ein Lauf- und Scatertreffpunkt mit Biergarten sein, an den sich westlich während der Sommermonate ein Beachclub / eine Strandbar an­schließen.

Im Anschluss an den bereits bestehenden Parkplatz / Bikertreff, über den das Vorhaben erschlossen werden soll, sollen ca. 95 zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Die Anlieferung der Gastronomie soll von Südwesten über den vorhandenen Weg erfolgen.

 

Situation

Der ehemalige Verschiebebahnhof Hengstey ist seit langem nicht mehr in Betrieb. Die Gleisanlagen selbst wurden zurückgebaut.

 

Planungsrecht

Flächennutzungsplan

Das betroffene Grundstück liegt derzeit im Außenbereich. Im gültigen Flächennutzungs­plan (FNP) ist die beplante Fläche zwischen der Gleisanlage der DB und dem Hengsteysee als Grünfläche (Parkanlage) dargestellt. Sie liegt zudem im Überschwem­mungsgebiet von Ruhr/Hengsteysee.

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Stadt Hagen setzt in ummittelbarer Nachbarschaft das Land-
s­chaftsschutzgebiet Nr. 1.2.2.1 - Hengsteysee / Ruhr, Südufer
– fest.

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgte zur Erhaltung und Wiederherstel­lung des Naturhaushalts, insbesondere wegen seiner Bedeutung als Brut- und Nah­rungsbiotop sowie als Winterrastplatz für zahlreiche Wasservogelarten der Roten Liste, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes der Ruhr und des Hengsteysees und wegen seiner besonderen Bedeutung  als stadtnaher Erholungsraum für die Stadtteile Kabel und Boele.

Anzumerken ist, dass unberührt von den allgemeinen Festsetzungen (Verboten) für die­ses Landschaftsschutzgebiet alle Maßnahmen sind, die der Entwicklung der nach FNP ausgewiesenen Parkanlage dienen und landschaftsgebundene Erholungsformen an­sprechen. Dabei sind die vorhandenen Strukturen zu beachten.

Landschaftsgebundene Erholungsformen sind im Sinne des Landschaftsplans: Wan­dern, Spazierengehen, Radfahren, Spielen und Lagern unter Beachtung der vorhande­nen Gehölzstrukturen. Sie dienen zahlreichen Vogelarten als Brutplätze.

Zu beachten ist ferner folgende Festsetzung der Entwicklungsmaßnahme Nr. 4.2.1, - Die Anpflanzung eines Gehölzstreifens auf einer Länge von 400 m nördlich der DB-Trasse bei Bathey -, die unmittelbar südlich an die Planung angrenzt.

Das Vorhaben hat die vorgenannten Festsetzungen des Landschaftsplans weitestge­hend zu berücksichtigen.

Aus den vorgenannten Darstellungen zum gültigen FNP und Landschaftsplan der Stadt Hagen ist eine planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nicht abzuleiten. Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Bebauungsplan erforderlich. Die ggfs. notwendige Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem. § 69 Landschaftsge­setz (LG NRW) kann nur nach dessen Rechtskraft erfolgen.

Das Vorhaben tangiert die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme “Evoluti­onspark Hagen”. Die Zielsetzungen dieser Entwicklungsmaßnahme sind bei der Pla­nung von Vorhaben im Geltungsbereich vorrangig zu berücksichtigen.

Gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB kann im Bebauungsplan in besonderen Fällen fest­gesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nut­zungen und Anlagen nur

1.      für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder

2.      bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig

sind. Die Folgenutzung soll festgesetzt werden.

D.h., die Inhalte und der Zeitraum der geplanten Nutzung des Lauftreffs / Beachclubs Hengsteysee - müssen zwingend auf die geplante Entwicklungsmaßnahme hin abge­stimmt werden.

Die geplante Nutzung soll als Sonderbaugebiet (Freizeit und Sport) festgesetzt werden.

 
 

 

 

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Beschlüsse

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06.12.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Frau Roth vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen stellt den Bebauungsplanentwurf 10/05 (576) vor.

 

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Der Landschaftsbeirat spricht sich gegen den Bebauungsplan aus. Die Gründe sind:

 

Der Beirat spricht sich gegen eine weitere Kommerzialisierung des Gebietes für den Sport  und Touristik aus. Im Planungsgebiet befinde sich das einzige Brutgebiet der Nachtigall. Es fehlt die Lösung des Verkehrsproblems an der Dortmunder Straße für Fußgänger, Jogger, Radfahrer, Skatboader etc. Der Sport- und Freizeitausschusses sei nicht beteiligt worden. Es fehle die frühzeitige Beteiligung der Landschaftsbehörde gem. § 9 Abs. 2 LG NRW. Die zeitliche Befristung des Bebauungsplanes auf 5 Jahre könnte als Problem erwachsen, wenn beispielsweise der Investor zurücktritt. Der Bebauungsplan wird als erster Schritt zur Verwirklichung der noch in  Planung befindlichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Evolutionsparks angesehen.

 

Beschluss:

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) abzulehnen.

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

X

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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07.12.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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08.12.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen