Beschlussvorlage - 0683/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 100 - Im Deerth - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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07.11.2017
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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08.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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08.11.2017
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.11.2017
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.11.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.11.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth -zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 30.08.2017 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 30.08.2017 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich der Fachklinik „Im Deerth“ und wird im Westen, Norden und Osten durch den Elsa-Brandström-Weg und den gegenüberliegend verlaufenden Forstweg begrenzt. Die südliche Begrenzung bildet das Gelände der Fachklinik.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2018 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird die Planung zur Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth - des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Die Arbeiterwohlfahrt - Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis beabsichtigt, die bestehende Fachklinik Deerth um eine Therapieeinrichtung für 42 Patienten/innen im geschlossenen Maßregelvollzug zu erweitern. Bisher können aufgrund fehlender hoch gesicherter Bereiche keine Erstaufnahmen von Patienten durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer Eingangseinrichtung neben der vorhandenen Klinik Deerth beabsichtigt.
Das Neubauprojekt umfasst eine umzäunte „Eingangseinrichtung“ bestehend aus Räumen für Patienten/-innen, für Sport und Ergotherapie sowie Arbeitstherapie und für Erwachsenenbildung. Die Eingangseinrichtung im Maßregelvollzug ist Teil einer Kette von Einrichtungen im Therapieablauf für Suchtpatienten, die aufeinander aufbauen. Nach der stationären Entgiftung in der „Eingangseinrichtung“ folgt der nächste Therapieschritt in der bestehenden Fachklinik. Darauf folgt die weiterführende Therapie in der Volmeklinik und zuletzt der Wiedereinstieg in Arbeit und ggf. Ausbildung in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
Ziel der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Therapieeinrichtung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplans von Fläche für Gemeinbedarf, Fläche für die Landwirtschaft und Wald in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „sonstige soziale Einrichtung“ erforderlich. Im nördlichsten Bereich des Plangebietes bleibt es bei der Darstellung als Wald.
2. Vorlauf
2.1. Einleitungsbeschluss
Der Rat der Stadt Hagen hat am 13.11.2014 den Aufstellungsbeschluss für die o. g. FNP-Teiländerung gefasst.
2.2. Bürgeranhörung
Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB fand für die Flächennutzungsplanteiländerung am 24.01.2017 statt.
2.3. Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3, Abs. 1 BauGB fand für den Bereich Im Deerth in der Zeit vom 21.03.2017 bis einschließlich 21.04.2017 statt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 30.08.2017 sowie dem Protokoll der Bürgeranhörung vom 24.01.2017.
Bestandteile der Vorlage
- Begründung zur FNP-Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth – vom 30.08.2017
- Teil A – Begründung -
- Teil B – Umweltbericht -
- Protokoll über die Bürgeranhörung am 24.01.2017
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich der FNP-Teiländerung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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508,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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257,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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338 kB
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07.11.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth -zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 30.08.2017 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 30.08.2017 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich der Fachklinik „Im Deerth“ und wird im Westen, Norden und Osten durch den Elsa-Brandström-Weg und den gegenüberliegend verlaufenden Forstweg begrenzt. Die südliche Begrenzung bildet das Gelände der Fachklinik.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2018 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
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CDU |
| 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
| 1 |
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Hagen Aktiv |
| 1 |
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FDP | - | - | - |
Die Linke. |
| 1 |
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AfD | - | - | - |
Parteilos |
| 1 |
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X | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
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Dafür: | 5 | ||
Dagegen: | 9 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Frau Buchholz hat sich gem. § 43 i.V.m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.
30.11.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Antrag der CDU-Fraktion:
Der Aufstellungsbeschluss vom 26.02.2015 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB |
| 1 |
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SPD |
| 16 |
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CDU | 19 | 1 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 4 | 1 |
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Hagen Aktiv | 4 |
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Die Linke | 1 | 2 |
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AfD | 3 |
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FDP |
| 3 |
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BfHo/Piraten Hagen | 2 | 1 |
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Pro Deutschland | - | - | - |
fraktionslos |
| 2 |
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| |||
x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 33 | ||
Dagegen: | 27 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||