07.11.2017 - 7.7 Teiländerung Nr. 100 - Im Deerth - zum Flächenn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schuchardt erklärt, dass sie diesen und den nächsten Beschlussvorschlag ablehnen werde, da die Hagener und Hagenerinnen ihr auf eindrucksvolle Weise gezeigt haben, wie wichtig ihnen der Wald und das Naherholungsgebiet dort sind und sie dort weder eine erweitertes Gebäude noch eine Zaunanlage haben möchten.

 

Ohne weitere Diskussion stellt Herr Quardt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 100 Im Deerth -zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 30.08.2017 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 100 Im Deerth - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 30.08.2017 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich der Fachklinik „Im Deerth“ und wird im Westen, Norden und Osten durch den Elsa-Brandström-Weg und den gegenüberliegend verlaufenden Forstweg begrenzt. Die südliche Begrenzung bildet das Gelände der Fachklinik.

 

chster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2018 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

-

-

-

Die Linke.

 

1

 

AfD

-

-

-

Parteilos

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

5

Dagegen:

9

Enthaltungen:

0

 

Frau Buchholz hat sich gem. § 43 i.V.m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage