30.11.2017 - 5.3 Teiländerung Nr. 100 - Im Deerth - zum Flächenn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe erläutert, dass die beiden Bauleitplanverfahren, die zum Thema „Deerth“ auf der Tagesordnung stehen, die Politik und die Verwaltung sehr beschäftigt haben. Anfang 2015 hat der Rat die Verfahren nach intensiver Vorberatung in verschiedenen politischen Gremien eingeleitet. In der heutigen Sitzung gehe es um den Beschluss zur Offenlage. Die Offenlage ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die zweite Ebene der Bürgerbeteiligung. Sie dient einer erneuten Beschäftigung mit diesem Vorhaben. Danach folge die Abwägung. Im Jahr 2015 wurde dieses Verfahren eingeleitet, da es eine Mehrheit für dieses gesellschaftspolitische Vorhaben an diesem Standort gab. Die Bedenken bezüglich Wald und Landschaft gab es damals auch schon. In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung die weitere Prüfung dieses Vorhabens durch Fachgutachter fortgeführt. Es bestehen keine Erkenntnisse, dass es eine Unverträglichkeit dieses Vorhabens an diesem Standort gebe. Im Gegenteil. Selbst die Zertifizierung des Premiumwanderweges wurde im Wissen um diese Absicht möglich. Das Haselhuhn wurde nicht gefunden. Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug hat sich für diesen Standort ausgesprochen. Selbst der RVR habe eine Ausnahme für diesen Standort erteilt. Die Verwaltungsspitze war und ist der Auffassung, dass der Standort richtig ist. Jeder andere Standort müsste schon auf dem Mond liegen, um akzeptiert zu werden. Er appelliert an alle, in sich zu gehen und zu überlegen, ob ihr Votum richtig sei. Wer Verantwortung für diese Gesellschaft und für deren Kinder ernst nehme, sollte dieser Therapieeinrichtung an dieser Stelle zustimmen.

 

Herr Meier fasst die Position der SPD-Fraktion zusammen. Herr Grothe habe alle Punkte im Wesentlichen bereits genannt. Bei der Einleitung dieses Verfahrens habe es sich die SPD-Fraktion nicht leicht gemacht. Es bestand auch ein Störgefühl, dass ein solches Vorhaben im Wald entstehen sollte. Nach vielen Gesprächen mit der AWO haben sie sich von der hervorragenden Arbeit und von dem Standort überzeugen können. Der Ort sei für diese Arbeit richtig. Alle Gutachten liege vor. Sie sagen in großer Eindeutigkeit aus, dass dieses Vorhaben an dieser Stelle verträglich sei. Er lobt den Investor, weil die Ängste der Bevölkerung und auch die Anregungen aufgenommen wurden. Die Beratungen haben in den vorberatenden Gremien und im Rat stattgefunden. Im Sozialausschuss wurde seitens der CDU-Fraktion nicht zentral die Diskussion um die sozialen Aspekte geführt, sondern die Aspekte der Naherholung in den Vordergrund geschoben. Die CDU-Fraktion habe deutlich gemacht, dass sie nicht gegen dieses Projekt, sondern gegen diesen Standort seien. Der Verkehrsgutachter habe kein Problem für die verkehrliche Erschließung gesehen, weil die Fahrbewegungen sich im Wesentlichen nicht erhöhen. Der Premiumwanderweg wurde zwischenzeitlich zertifiziert. Die SPD-Fraktion habe nach wie vor ein Störgefühl bezüglich der Frage der Ausgleichsmaßnahmen im Märkischen Kreis. Dies sei ungewöhnlich, hänge aber mit den fehlenden Ausgleichsflächen im städtischen Gebiet zusammen. Abschließend geht er auf die Bürgerinitiative und auf den Bürgerantrag ein. Es wurde deutlich, dass es der Bürgerinitiative nicht um eine sachgerechte Diskussion ging. Es wurde auf eine emotionale Ebene gehoben. Der Rat der Stadt Hagen könne so nicht verfahren. Er stünde als Teil der Stadt Hagen in der Verantwortung, nach Recht und Gesetz zu agieren. Nach Beurteilung der jetzigen Sachlage müsse sachgerecht entschieden werden. Die SPD-Fraktion werde diesem Projekt daher zustimmen.

 

Herr Dr. Ramrath beantragt für die CDU-Fraktion, den Aufstellungsbeschluss vom 26.02.2015 aufzuheben. Dies schließe zwingend ein, dass keine Offenlage des Planentwurfes stattfindet. Diese Position werde von der CDU-Fraktion bei einer abweichenden Haltung geschlossen vertreten. An der inhaltlichen Position, welche im Rat am 31.08.2017 vorgetragen wurde, habe sich durch die Auswertung des Umweltberichtes und der Verwaltungsvorlage nichts geändert. Er betont, dass die Entscheidung ausschließlich auf baurechtliche und städtebauliche Erwägungen beruhe. Er weist den Vorwurf von Herrn Thieser in der letzten STEA-Sitzung der Parteitaktik entscheiden zurück. Der Aufstellungsbeschluss wurde seitens der CDU-Fraktion vor fast 3 Jahren abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Bürgerinitiative. Eine parteitaktische Erwägung wäre sinnlos, weil die Unterstützer der Bürgerinitiative bei den Wahlen dieses Jahres offensichtlich ohne eine Parteipräferenz votiert haben. Die CDU-Fraktion habe nicht auf Wählerstimmen geschielt, sondern den massiven Bürgerprotest von 12.000 Menschen ernst genommen und sachlich ausgewertet. Ein massiver Bürgerprotest könne eine Anstoßwirkung in der Bauleitplanung haben, wie das Bundesverwaltungsgericht schon vor 30 Jahren festgestellt hat. Das Gebot der Konfliktbewältigung sei bauplanungsrechtlich verankert. Die Verwaltung habe hierzu keinen Lösungsansatz in der Vorlage vorgestellt. Die Verwaltung habe gar keinen Versuch unternommen, einen Dialog zur Konfliktbewältigung zu organisieren. Allein hierin liege ein erheblicher Verfahrensmangel. Er weist den Vorwurf von Herrn Grothe in der letzten STEA-Sitzung zurück, dass durch eine Ablehnung des Bauvorhabens andere Investoren verunsichert würden. Dieses Argument trage nicht, weil andere Investoren sich informieren werden, aus welchen städtebaulichen Gründen das Bauvorhaben abgelehnt werde. Der an diesem Standort wirkende Nutzungskonflikt ist so speziell und einmalig in der Stadt, dass kein Investor daraus eine generell investorenunfreundliche Haltung der Gemeinde ableite. Er geht auf die Mehrzweckhalle ein, die ein privater Investor in Hagen errichten möchte. Hier habe derselbe Beigeordnete im Einklang mit der Gesamtverwaltung den vom Investor gewünschten Standort Westside Hauptbahnhof verworfen, weil andere städtebauliche Ziele hier Vorrang hätten. Aus einer solchen städtebaulich begründeten Ablehnung eines speziellen Standortes könne auch im Fall Deerth keine Abweichung der traditionellen Investorenfreundlichkeit abgeleitet werden. Er geht auf das Umweltgutachten ein. Wenn komplexe Planverfahren praktikabel sein sollen, müsse einem Fachgutachten auch ein bestimmter Wichtigkeitsbonus zugebilligt werden. Daher äußere er sich nicht zu den umweltspezifischen Ergebnissen des Gutachtens. In der Ratssitzung im August habe er angekündigt, dass sich die CDU-Fraktion ernsthaft mit dem Gutachten auseinandersetze. Er geht auf zwei Sachverhalte ein, bei denen der Umweltbericht erhebliche Kritik auslöse. Die unzulängliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Landschaftsbild und die Wechselwirkungen mit anderen Vorhaben im näheren Umfeld. Der RVR hat die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung für den Fall in Aussicht gestellt, dass u. a. eine Verträglichkeit der Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild dargelegt werde. Dies sei nicht gelungen. Der Umweltbericht führe hierzu aus, dass das Orts- und Landschaftsbild durch die geplante Bebauung deutlich verändert werde, weil die Klinik nicht mehr als ein Einzelgebäude, sondern als Teil eines größeren Gebäudekomplexes bestehen werde. Betreffend der Wechselwirkung mit anderen Vorhaben führe das Gutachten aus, die geplante Errichtung eines Baumwipfelpfades führe nicht zu kumulierend wirksamen Auswirkungen auf die Umwelt. Auf die Wechselwirkungen des Bauvorhabens mit städtebaulichen Zielen des Baumwipfelpfades, einer touristischen Nutzung und Erkundung des Waldes durch beträchtliche Besucherströme, sei der Gutachter nicht eingegangen. Gravierender sei, dass das Gutachten nicht das weitere Projekt der Entwicklung des Grünzuges Hesterthardt im Rahmen der IGA 2027aufführe und bewerte. Dieses Projekt werde den Zusammenhang der naturtouristischen Nutzung der gesamten Grünzone herstellen und damit die Wechselwirkungen erheblich verstärken. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Verwaltung dem Verfasser, dem dieses IGA Projekt nicht bekannt sei, nicht auf diesen gravierenden Mangel seines Gutachtens hingewiesen hat. Der zweite Kritikpunkt betreffe die von dem Gutachten vorgenommene Abwägung zwischen den Eingriffen des Vorhabens in den Naturhaushalt einerseits und der therapeutisch-konzeptionellen, organisatorischen und betriebswirtschaftliche Notwendigkeit der forensischen Klinik am Standort Deerth andererseits. Er fragt sich, ob es zur Fachkompetenz eines umweltbezogenen Gutachtens gehöre, dezidierte Aussagen zu den sozialen, therapeutischen und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen einer forensischen Klinik zu treffen, auf die das Ergebnis des Gutachtens wesentlich gestützt werde. Worauf stütze der Umweltbericht die mutige These, dass die Standortgebundenheit der forensischen Klinik am Deerth betriebswirtschaftlich zwingend sei? Solche Grundlagen jeder betriebswirtschaftlichen Bewertung seien ausdrücklich nicht herangezogen worden. Der Umweltbericht nenne auf Seite 10 ein einzige Zahl, nämlich die Höhe der Bausumme für eine Standortverlegung und Errichtung beider Einrichtungen an einem anderen Standort mit mehr als 20 Mio. €. Er fragt sich, was die absolute Investitionshöhe über die Wirtschaftlichkeit aussage. Er kritisiert, dass die Abwägung zwischen der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens und der umweltbezogenen Eingriffsquote nicht in einen Umweltbericht gehöre. Es bedürfe für eine seriöse Wirtschaftlichkeitsprognose der Expertise eines Wirtschaftsprüfers. Die CDU-Fraktion sei der Auffassung, dass das Vorhaben am Standort Deerth bauplanungsrechtlich unzulässig sei und hinter konkurrierende städtebauliche Zielsetzungen zurücktreten müsse. Als sonstigem Vorhaben im Außenbereich stünde dem großflächigen Bau einer Maßregelvollzugsanstalt entgegen, dass hierdurch im Sinne von § 35 Abs. 3 Ziff. 5 BauGB die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt würden.

Der Erholungswert des Waldes würde insbesondere im Hinblick auf den Drei-Türme-Weg als erstem Premiumwanderweg im Ruhrgebiet und die sich anschließenden waldtypischen Nutzungen für Erholung beeinträchtigt. Aus städtebaulicher Sicht gehe es nicht nur um den Erholungswert des Waldes, sondern auch um dessen Nutzung für touristische Ziele. Der Drei-Türme-Weg sei ein wachsendes Projekt und der Einstieg in eine ausgreifende Erlebnisstruktur. Das zweite große Projekt sei der von einem privaten Investor geplante Baumwipfelpfad, für den mit beträchtlichen Besucherströmen gerechnet werde. Eine umweltrelevante kumulierende Wirkung mit dem Bauvorhaben Deerth habe der Umweltbericht zwar ausgeschlossen, entscheidend seien aber die städtebaulichen Wechselwirkungen. Das dritte Projekt habe der Umweltbericht umgangen. Mit dem geplanten IGA-Projekt Grünzug Hesterthardt werde ein Verbindungsgürtel hin zum Baumwipfelpfad geschaffen. In dem vom RVR entwickelten Format werde der Grünzug Hesterthardt zur IGA 2027 angemeldet und entwickelt. Diese Projekte dienen nicht nur der Naherholung der Stadtgesellschaft. Das Ziel der internationalen Gartenausstellung 2027 sei es, internationale Besucherströme anzuwerben und internationalen Tourismus zu erzeugen. Zu den großen Standortvorteilen der Stadt Hagen gehöre der ausgeprägte Waldreichtum. Dieser Standortvorteil solle genutzt werden und aus einem Teil des Waldes durch eine waldverträgliche Entwicklung Früchte gezogen werden. Wenn es gelingen könne, einen sanften waldbezogenen Tourismus zu erzeugen, könne nicht im direkten Einzugsbereich dieser Grünzone ein umfangreicher Maßregelvollzug entwickelt werden. Daher sei das Vorhaben der AWO mit einer zukunftsbezogenen Stadtentwicklung im Waldbereich nicht vereinbar. Er erklärt für die CDU-Fraktion, dass sie die Suche nach einem alternativen Standort für eine forensische Klinik konstruktiv begleiten werden, wenn es zu dem beantragten Aufhebungsbeschluss komme. Die fachliche Arbeit der AWO werde geschätzt.

 

Herr Panzer macht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, warum sie seinerzeit dem Einleitungsbeschluss zugestimmt haben. Die sozialpolitische Bedeutung dieses Vorhabens stehe vollkommen außer Frage. Der Verfahrensablauf sei jedoch bisher nicht bewertet worden. Im Herbst 2014 wurde die Vorlage zur Einleitung des Verfahrens auf den Weg gebracht. Es handelte sich bis zum Januar 2017 um ein ruhiges Verfahren ohne größere Proteste. Dies habe sich mit der vorgezogenen Bürgerbeteiligung im Januar dieses Jahres geändert. Es sei der Verwaltung und dem Antragsteller nicht gelungen, gegen die Bedenken für Bürgerinnen und Bürger überzeugend zu argumentieren. Bei den Bürgerinnen und Bürgern sei der Eindruck entstanden, nicht beteiligt worden zu sein. Als bekannt wurde, dass der Grundstücksverkauf schon lange erfolgt sei, verstärkte sich dieser Eindruck. Der Rat hat daraufhin im Mai 2017 auf Antrag der Fraktion B 90/Die Grünen die Akteneinsicht in dieses Verfahren beschlossen. Er begründet und nennt Beispiele, warum  Ergebnisse dieser Akteneinsicht nicht in allen Punkten zufriedenstellen gewesen sei. Lt. der WBH-Satzung hätte das Grundstücksgeschäft eindeutig vorab vorgelegt werden müssen. Der WBH hätte die Politik mit einbeziehen müssen. Er erläutert den Betriebszweck der WBH. Hierzu gehöre ausdrücklich nicht der Verkauf von Grundstücken. Der Verkauf sei eine Ausnahme, bei dem der Rat der Stadt Hagen ein Weisungsrecht habe. Es sei durch die Vorgehensweise des Grundstücksverkaufs bei der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstanden, vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Herr Grothe habe dargelegt, dass die Verwaltung dieses Verfahren trotz der genannten Begleitumstände weiterführen möchte. Er geht auf den Inhalt der Vorlage und die Ausführungen hierzu von Herrn Dr. Ramrath ein. Die topografische Form des Grundstückes werde in der Vorlage nicht erwähnt. Das Landschaftsbild des Waldes werde nachhaltig und massiv hierdurch verändert. Er bezieht sich auf das Wertgutachten und geht auf die Bewertung des Grundstückspreises ein. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vertritt die Auffassung, dass dieses Grundstück nicht bebaubar sei. Er plädiert für eine öffentliche Abstimmung dieser Vorlagen.

 

Herr Dr. Bücker erläutert, dass er die Position der Fraktion Hagen Aktiv im Rat am 31.08.2017 bereits ausführlich dargelegt habe. In den vergangenen Monaten habe sich an dieser Position nichts geändert. Die Fraktion Hagen-Aktiv werde sich nach wie vor gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und gegen die Offenlegung des Bebauungsplanes aussprechen. Er nennt die beiden wesentlichen Entscheidungsgründe. Es gebe zu dieser Entscheidung eine Beteiligung der Hagener Einwohnerschaft in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Innerhalb von 2 Monaten haben sich über 12.000 Menschen dieser Stadt in einem Einwohnerantrag gegen die geplante Erweiterung ausgesprochen. Eine derartig massive Beteiligung von Menschen in unserer Stadt dürfe nicht zurückgewiesen werden. Alle vorauslaufenden Fachausschüsse des Rates und die Bezirksvertretung Mitte haben dem Rat bei öffentlicher Abstimmung mehrheitlich empfohlen, diese Erweiterung abzulehnen. Er appelliert an alle Ratsmitglieder, entsprechend der Empfehlung von 12.000 Einwohnern, der Fachausschüsse und der Bezirksvertretung Mitte abzustimmen und die Erweiterung abzulehnen. Er beantragt gem. § 15 Abs. 2 h) GeschO namentliche Abstimmung.

 

Herr Hentschel merkt an, dass der Mensch im Mittelpunkt stehen sollte. Es werde heute über Menschen entschieden. Er geht auf die Argumente seiner Vorredner, die Bürgerinformationsveranstaltung der Verwaltung, den Grundstücksverkauf und auf die Akteneinsicht ein. Er teilt mit, dass die Fraktion Die Linke. die Entscheidung in ihrer Fraktion freigegeben hat.

 

Herr Eiche führt im Namen der AfD-Fraktion aus, dass ein Projekt dieses Ausmaßes nicht an diese Stelle in ein Landschaftsschutzgebiet passe. Er verzichtet auf die baurechtlichen Bewertungen, da dies im Wesentlichen bereits ausgeführt worden ist. Die Klinik Deerth befindet sich mitten im Wald in der Nähe des Premiumwanderweges neben einem Waldkindergarten in einem Schutzgebiet. Die derzeitige Größe der Klinik wirke nicht störend. Nun sollen durch die Verdreifachung der Anlage weitere 15.000 m² Waldboden versiegelt werden. Dies bedeute auch eine Vervielfachung der An- und Abfahrtswege und vor allem weitere, tiefere Eingriffe, um dem Baustellenschwerverkehr die Zuwegung zu ermöglichen. Auf den erforderlichen Zaun in Höhe von 5,5 m mit einer davor freizuhaltenden Fläche von 5 m möchte er nicht eingehen. Nicht umsonst seien alle Vorgremien und Naturschützer zu dem Ergebnis gekommen, dass ein solcher Eingriff in die Natur fatal wäre und daher abzulehnen sei. Dieses Projekt gehöre nicht in den Hagener Stadtwald. Alternativstandorte seien leider nicht in Erwägung gezogen worden. Der AfD-Fraktion gehe es nicht in erster Linie darum, ob der Grund und Boden evtl. zu preiswert erhoben wurde. Sie orientieren sich seit Beginn der Planungen an der Sinnhaftigkeit des Standortes. Die AfD-Fraktion erkenne diese nicht und werde daher die Vorlagen ablehnen.

 

Herr Thielmann würdigt das bürgerschaftliche Engagement der Gegner dieses Projektes. 12.000 Unterschriften gegen dieses Projekt seien beachtlich. In den Medien seien Ängste geschürt und irrational argumentiert worden. Mit Sachargumenten könne dagegen gehalten werden, wirke aber nicht durchdringend oder überzeugend. Die Gutachten und die juristische Bewertung der Verwaltung sprechen eindeutig für die Erweiterung der Fachklinik. Die verstorbene Hagener Ehrenbürgerin und FDP-Politikerin, Liselotte Funcke, Jahrzehnte im Stadtgartenviertel wohnend, Unterstützerin vieler sozialer Projekte, wie z. B. dem Haus für Kinder, und für die AWO Jahrzehnte in übergeordneten Gremien engagiert, würde sich heute über das positive Votum der FDP-Fraktion sehr freuen. Die FDP-Fraktion werde beiden Vorlagen zustimmen.

 

Herr Kiszkenow führt aus, dass die Fraktion BfHo/Piraten viele Gespräche mit der Bürgerinitiative und der AWO geführt habe. Innerhalb ihrer Fraktion sei keine einheitliche Meinung entstanden. Die Abstimmung in ihrer Fraktion sei daher freigegeben. Seiner Meinung nach sei nach Abwägung aller Informationen die Erweiterung an diesem Standort sinnvoll.

 

Herr Schmidt stellt seine abweichende Meinung kurz dar. Er habe ein erhebliches Problem mit dem Kaufpreis des Grundstücks zum Waldpreis in Höhe von 2,22/m² durch die AWO. Es mag rechtlich richtig sein, dass der WBH das Grundstück zum Waldpreis verkauft habe. Allen Beteiligten war zum Zeitpunkt des Verkaufes jedoch klar, dass auf dem Grundstück eine Therapieeinrichtung errichtet werden soll. Wenn hierfür entsprechendes Recht geschaffen werde, müssten auch andere Preise aufgerufen werden. Das Grundstück bekomme dann einen viel höheren Wert. Die Pläne der AWO hätten zum Zeitpunkt des Grundstücksgeschäftes vorliegen müssen. Ein von der AWO erstelltes Wertgutachten habe ergeben, dass das Grundstück nicht 36.500,00 €, sondern 444.000,00 € Wert sei, wenn dort die in Rede stehende Therapieeinrichtung gebaut werden dürfe. Weder die Stadt Hagen, noch der WBH, noch die AWO haben bis heute überzeugend dargelegt, dass sie den Mangel des zu geringen Kaufpreises wirksam heilen können und wollen. Er stellt fest, dass die Stadt Hagen keinen angemessenen Gegenwert für das veräußerte Grundstück als Baugrundstück erhalte. Daher sei das Grundstück als das zu nutzen, als das es verkauft wurde, nämlich als reines Waldgrundstück. Gesellschafts- und sozialpolitisch halte er die geplante Therapieeinrichtung auch an diesem Standort für sehr sinnvoll. So sehr er die Arbeit von Bürgerinitiativen auch schätze, sei er über das Menschenbild erschrocken, welches teilweise von der Initiative dargelegt wurde. Menschen, welche nach einer schweren Suchterkrankung den Weg zurück in die Gesellschaft suchen, verdienten Respekt anstatt Stigmatisierung. Hierüber sollten jene aus der Initiative, die sich in deutlich anderem Sinne geäußert haben, bitte einmal nachdenken. Im Ergebnis bleibe es für Herrn Arnusch und ihn bei einer Ablehnung beider Vorlagen, weil der angemessene Grundstückspreis nicht gezahlt wurde.

 

Frau Hanning erläutert, dass der gesellschaftliche Vertrag, drogenabhängigen Straftätern angemessene Möglichkeiten zur Resozialisierung zu bieten, durch die Erweiterung eingelöst werde. Die Standortentscheidung sei mit dem Bauantrag durch die AWO, der rechtmäßigen Besitzerin der Grundstücke, getroffen worden. Alternative Standorte stünden nicht zur Entscheidung. Kritik an Kaufpreis und am Grundstücksgeschäft kämen zu spät und können nicht zur Ablehnung der Erweiterung dienen. Welche politischen Verwerfungen  forensische Einrichtungen hervorrufen, sehe man in den Vorreden. Die Erweiterung sei aus ihrer Sicht fachlich und sachlich richtig und findet ihre Zustimmung.

 

Herr Thieser erklärt, dass er bei seinem Vorwurf im Stadtentwicklungsausschuss nach wie vor bleibe und sich durch die Einlassung in der Sitzung des Rates darin bestätigt fühle.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung hin. Ein Antrag auf namentliche Abstimmung bedarf der Unterstützung von mindestens 3 Ratsmitgliedern. Die Fraktion Hagen Aktiv spricht sich für die namentliche Abstimmung aus.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion hin: „Der Aufstellungsbeschluss vom 26.02.2017 wird aufgehoben.“ Dies sei der weitergehende Vorschlag.

 

Er fragt die Fraktion Hagen Aktiv, ob auch hierüber eine namentliche Abstimmung erfolgen soll. Herr Dr. Bücker verneint dies.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen.

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Beschluss:

Antrag der CDU-Fraktion:

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 26.02.2015 wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

 

16

 

CDU

19

1

 

Bündnis 90/ Die Grünen

4

1

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

1

2

 

AfD

3

 

 

FDP

 

3

 

BfHo/Piraten Hagen

2

1

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

 

2

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

33

Dagegen:

27

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage