Beschlussvorlage - 0533/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

§ 2 Abs. 1 der Honorarordnung wird mit Wirkung zum 01.09.2017 wie folgt geändert:

 

§2 (1) Honorare für Kurse u.ä.

Das Honorar für Kurse und ähnliche Veranstaltungen beträgt in der Regel je Unterrichtsstunde (45 Min.) 23,00 €.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Auf Grund des massiven Drucks im Bereich der Integrationskurse wurde vom BAMF der verpflichtende Honorarstundensatz für Dozenten, die in Integrationskursen lehren, auf 35 € angehoben. Dies war insofern dringend geboten, da die Lehrkräfte, die über die geforderte Qualifikation verfügten, z. B. von allgemeinbildenden Schulen, die bessere Konditionen bieten konnten, abgeworben wurden, bzw. werden sollten.

 

Mit dieser Honorarerhöhung gelang es in der Tat, die Dozenten im Integrationskursbereich bei der VHS halten zu können. Sie bewirkte auf der anderen Seite eine Unzufriedenheit bei den Dozenten, die in anderen Bereichen für ein Basishonorar von aktuell 19 € arbeiten. Insbesondere Dozenten, die im sprachlichen Bereich tätig sind, sehen nicht ein, warum sie viel schlechter bezahlt werden, obwohl sie eine verwandte Tätigkeit ausüben (z. B. Deutsch als Fremdsprache), und ziehen daraus folgend oft die Konsequenz, sich die Qualifikation anzueignen, die sie für das Unterrichten in Integrationskursen benötigen. Eine starke Fluktuation von Sprachdozenten (vor allem beim großen Standbein der Fremdsprachen) in lukrativere Unterrichtsverhältnisse hat bei den Volkshochschulen insgesamt eingesetzt. Die Volkshochschulen sind daher zum Handeln gezwungen.

 

Das Basishonorar bei der VHS Hagen liegt seit 2012 bei 19 €. Vergleiche mit Volkshochschulen benachbarter Städte z. B. aus dem Märkischen Kreis ergeben eine Spreizung zwischen 21 und 25 €; bei einer Anhebung auf 23 € läge Hagen daher in der Mitte. Die VHS geht davon aus, damit auch die meisten Dozenten halten zu können. Eine Erhöhung auf 23 € pro Unterrichtsstunde. würde – bei gleichen Anmeldezahlen wie im letzten Studienjahr – eine Erhöhung der Honorarkosten um ca. 43.800 € bedeuten.

 

Angesichts der wichtigen Funktion der Volkshochschulen bei der Integration von Zugewanderten hat das Land NRW die vor einigen Jahren erfolgte Kürzung des Landeszuschusses um 10 % zurückgenommen, so dass die VHS Hagen eine Erhöhung des Zuschusses um jährlich etwa 47.200 € erhält.  Dies soll den Volkshochschulen u. a. helfen, qualifiziertes Lehrpersonal zu halten. Da der Landeszuschuss für die VHS-Arbeit insgesamt verwendet werden kann und nicht auf den Bereich Integration beschränkt ist, darf er zur Deckung der Honorarerhöhung genutzt werden.

Unabhängig davon hat die VHS für das kommende Studienjahr 2017/18   die Einnahmen durch Teilnehmerentgelte so kalkuliert, dass mit jährlichen Mehreinnahmen von mindestens auf 12.600 € gerechnet werden kann. Die Verwaltung schlägt zur Finanzierung der Honorarerhöhungen  eine Kombination der Erhöhung der Teilnahmeentgelte und der Landeszuwendung vor. Konkret würden die jährlichen Kosten für die Honorarsteigerung i.  H. v. 43.800 € mit jährlich 12.600 € durch die Erhöhung der Teilnehmerentgelte und 31.200 € durch den erhöhten Landeszuschuss gegen finanziert.

 

Die Umsetzung der Honorarerhöhung soll für das nach den Sommerferien 2017 beginnende Studienjahr 2017/18 erfolgen; mithin ab 01.09.2017. Die Kosten für 2017 betragen 14.600 €. Die Gegenfinanzierung für 2017 beträgt 4.200 € aus der Entgelterhöhung und 10.400 € aus dem erhöhten Landeszuschuss.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Einnahmen: Nettoeffekt der Entgelterhöhung ab Programmjahr 2017/18: 12.600 €; anteilig ab September 2017: 4.200 €

Ab 2018: 12.600 € pro Jahr

Erhöhung Landeszuschuss um 47.200 € pro Jahr

 

Mehrkosten Honorare 2017: 14.600  (bei stabilen Anmeldezahlen)

 

Mehrkosten Honorare ab 2018:  pro Jahr 43.800 (bei stabilen Anmeldezahlen)

 

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2571

Bezeichnung:

Weiterbildung Volkshochschule

Produkt:

Diverse

Bezeichnung:

Studienbereiche

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

432100

-4.200

-12.600

-12.600

-12.600

Ertrag (-)

414100

-15.733€

-47.200€

-47.200€

-47.200€

Aufwand (+)

501950

14.600

43.800

43.800

43.800

Mehrertrag

 

-5.333

-16.000

-16.000

-16.000

 

Kurzbegründung:

X

Die Finanzierung wird für die Haushaltsplanung 2018 ff. in die neue Haushaltsstruktur mit aufgenommen

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz,

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann,

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

In Vertretung

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.06.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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27.06.2017 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen