27.06.2017 - 3 Änderung der Honorarordnung der VHS
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 27.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Freygang
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kaufmann weist auf die ergänzende Tischvorlage hin, welche kurzfristig aufgrund einer Frage im HFA erstellt worden sei. Frau Kaufmann führt aus, im Zuge der notwendigen intensiven Durchführung von Integrationskursen seien die Honorarsätze für Referentinnen und Referenten deutlich angehoben worden. Dazu habe es einen Beschluss gegeben, der insbesondere auf die Unterschiede zwischen den Stundensätzen hauptberuflicher Lehrkräfte und den Stundensätzen derjenigen, die vor allem an der Volkshochschule (VHS) unterrichten würden, gezielt habe. Der Stundensatz sei auf 35 Euro angehoben worden. Andererseits hätten die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der VHS ein Basishonorar erhalten, das deutlich darunter läge, nämlich seit 2012 bei 19 Euro. In umliegenden Gemeinden gäbe es eine Spreizung zwischen 21 und 25 Euro, so dass man nun mit den vorgeschlagenen 23 Euro pro Unterrichtsstunde genau in der Mitte läge. Dies würde in der Summe eine Erhöhung der Honorarkosten der VHS von 43.800 Euro bedeuten, was aufgrund eines erhöhten Landeszuschusses ab dem neuen Studienjahr möglich werde. Zugleich sei eine geringe Erhöhung des Teilnahmeentgeldes beschlossen, so dass die Honorarerhöhung insgesamt schon finanziert sei.
Herr Becker erläutert die vorgelegte tabellarische Übersicht. In der Sitzung des HFA sei die Frage aufgekommen, wie die Erträge und die Aufwendungen in Relation stünden: die in der Vorlage genannte Summe der Erträge übersteige die dort aufgeführten Aufwendungen. Herr Becker weist darauf hin, dass man Gesamtrechnungen in der Regel für die Haushaltsplanberatung erstelle. Hier sei es primär um die Frage der Finanzierbarkeit der Honorarerhöhung gegangen, und dafür seien genügend finanzielle Möglichkeiten gegeben. Wie im Gesamtetat Aufwendungen und Erträge im Saldo wieder identisch würden, das werde natürlich für dann die Haushaltsplanberatung zusammen und zur Diskussion gestellt.
Herr Söhnchen dankt und lobt ausdrücklich das Titelbild des neuen VHS-Programms.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
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CDU | 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke |
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| 1 |
AfD | 1 |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | - | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
Herr Fritzsche hat sich gem. § 43 i.V.m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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174,1 kB
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