22.06.2017 - 5.12 Änderung der Honorarordnung der VHS

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Hentschel möchte wissen, ob bei den Deutsch-Vorbereitungskursen für Asylbewerber, die nach seinen Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) refinanziert würden, je Unterrichtsstunde auch 23 Euro gezahlt werden sollen oder der Satz, der vom BAMF erstattet werde.

 

Frau Kaufmann teilt dazu mit, dass für die Integrationskurse, die vom BAMF anerkannt würden, ein Honorarstundensatz von 35 Euro gezahlt werde. Für alle anderen Sprachkurse liege der Betrag bei 23 Euro.

 

Herr Rudel schlägt vor, die weitere Beratung über die Vorlage zu verschieben, da der Kultur- und Weiterbildungsausschuss noch beraten müsse.

 

Herr Wisotzki teilt mit, dass er die Kostenberechnung nicht nachvollziehen könne. Das Land würde 47.200 Euro zusätzlich zahlen, die Ausgaben für Honorarerhöhungen lägen bei 43.800 Euro. Es läge somit ein Überschuss vor; eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte um insgesamt 12.600 Euro sei daher nicht erforderlich.

 

Frau Kaufmann erläutert, dass es sich um eine Mischfinanzierung handele.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, zur Ratssitzung eine übersichtliche Tabelle dazu vorzulegen.

 

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Beschluss:

 

§ 2 Abs. 1 der Honorarordnung wird mit Wirkung zum 01.09.2017 wie folgt geändert:

 

§2 (1) Honorare für Kurse u.ä.

Das Honorar für Kurse und ähnliche Veranstaltungen beträgt in der Regel je Unterrichtsstunde (45 Min.) 23,00 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 06.07.2017

verschoben.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage