Beschlussvorlage - 0346-1/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Elternbeitragssatzung wird ab dem 01.08.2017 gemäß der Anlage 1         - rechte Spalte beschlossen.
  2. Die Tabelle der Elternbeiträge wird ab dem 01.08.2017 gemäß der Anlage 2  - rechte Spalte -  beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Vorlage wurde am 16.05.2017 im Schulausschuss beraten. Aufgrund des Vorschlags der SPD-Fraktion hat der Schulausschuss mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Dynamisierung der Beiträge mit einer entsprechenden Dynamisierung der Einkommensgrenzen verbunden werden kann“.

 

Die bisherigen Bemühungen bei der Umsetzung des Auftrages zeigen, dass hierzu komplexe Auswertungen notwendig sind. Ein abschließendes Ergebnis ist daher bis zum anstehenden Beratungslauf vor der Sommerpause nicht möglich. Da die Dynamisierung der Elternbeiträge erst ab dem 01.08.2018 vorgesehen ist, besteht hierfür ein ausreichender Zeitpuffer zur weiteren Prüfung. Nach erfolgter Prüfung wird die Verwaltung auf die Dynamisierung der Einkommensgrenzen und Elternbeiträge unaufgefordert zurückkommen.

 

Abweichend davon soll der Höchstbetrag bereits ab dem 01.08.2017 von monatlich 170 € auf 180 €  angehoben werden. Dieser Änderung wurde im Schulausschuss am 16.05.2017 mehrheitlich zugestimmt. Mit dieser Ergänzungsvorlage schlägt die Verwaltung als derzeit einzige Änderung weiterhin die Erhöhung des Höchstbetrags auf 180 € monatlich vor. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung wurde entsprechend angepasst. In der als Anlage 2 beigefügten Tabelle der Elternbeiträge ist die Erhöhung enthalten.

 

Die geänderten finanziellen Auswirkungen gegenüber der Grundvorlage 0346/2017 werden im Folgenden am Beispiel der Elternbeiträge des Monats 12/2016 dargestellt. Bedingt durch An- und Abmeldungen kann die Anzahl der Kinder von Monat zu Monat variieren. Dadurch kann sich auch die Einordnung in den einzelnen Beitragsgruppen verändern. Insofern sind die nachfolgenden Tabellen als Beispielrechnungen anzusehen.

 

Tabelle 1: Einnahmen (Dezember 2016)

Jahreseinkommen          

Monatsbeitrag

Anzahl Kinder

Summen

0 € - 23.999,99 €

0

1467

0 €

24.000 € - 26.999,99 €

40

52

2.080 €

27.000 € - 29.999,99 €

50 €

39

1.950 €

30.000 € - 34.999,99 €

60 €

62

3.720 €

35.000 € - 39.999,99 €

80 €

58

4.640 €

40.000 € - 44.999,99 €

100 €

57

5.700 €

45.000 € - 49.999,99 €

120 €

37

4.440 €

50.000 € - 54.999,99 €

140 €

34

4.760 €

55.000 € - 59.999,99 €

160 €

30

4.800 €

ab 60.000 €

170 €

275

46.750 €

 

 

2.111

78.840 €

 

Tabelle 2: Berücksichtigung der Erhöhung der letzten Stufe auf 180 €:

 

Jahreseinkommen          

Monatsbeitrag

Anzahl Kinder

Summen

0 € - 23.999,99 €

0

1467

0 €

24.000 € - 26.999,99 €

40

52

2.080 €

27.000 € - 29.999,99 €

50 €

39

1.950 €

30.000 € - 34.999,99 €

60 €

62

3.720 €

35.000 € - 39.999,99 €

80 €

58

4.640 €

40.000 € - 44.999,99 €

100 €

57

5.700 €

45.000 € - 49.999,99 €

120 €

37

4.440 €

50.000 € - 54.999,99 €

140 €

34

4.760 €

55.000 € - 59.999,99 €

160 €

30

4.800 €

ab 60.000 €

180 €

275

49.500 €

 

 

2.111

81.590 €

 

Bezogen auf dieses Beispiel ergäbe sich eine monatliche Mehreinnahme in Höhe von 2.750 €.

 

Aus den nachstehenden Tabellen sind die berechneten Mehreinnahmen für den Zeitraum 2017 bis 2020 ersichtlich.

 

 

Mehreinnahmen bezogen auf das jeweilige Schuljahr

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

monatlich

2.750 €

2.750

2.750

2.750 €

Schuljahr

33.000 €

33.000 €

33.000 €

33.000 €

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Mehreinnahmen pro Schuljahr

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

monatlich

2.750 €

2.750 €

2.750 €

2.750 €

Schuljahr

33.000 €

33.000 €

33.000 €

33.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Mehreinnahmen pro Haushaltsjahr
 

Berechnung

HHJ

 

Monate

Betrag
kumuliert

Ergebnis

2017

01.08.-31.12.

5

2.750,00 €

13.750,00 €

 

 

 

 

 

2018

01.01.31.07.

7

2.750,00 €

19.250,00 €

 

01.08.-31.12.

5

2.750,00

13.750,00 €

 

 

 

 

33.000,00 €

 

 

 

 

 

2019

01.01.31.07.

7

2.750,00 €

19.250,00 €

 

01.08.-31.12.

5

2.750,00 €

13.750,00 €

 

 

 

 

33.000,00 €

 

 

 

 

 

2020

01.01.31.07.

7

2.750,00 €

19.250,00 €

 

01.08.-31.12.

5

2.750,00 €

13.750,00 €

 

 

 

 

33.000,00 €

 

 

 

HHJ

Aufteilung

 

Summe

Grundschulen 95%

Förderschulen 5%

2017

13.750,00 €

13.062,00 €

   688,00 €

2018

33.000,00 €

31.350,00 €

1.650,00 €

2019

33.000,00 €

31.350,00 €

1.650,00 €

2020

33.000,00 €

31.350,00 €

1.650,00 €

 

 

Für die Haushaltsplanung 2018 ff. werden die Mehreinnahmen in der neuen Haushaltsstruktur aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.21.11

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1.21.11.04

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

432100

-13.062

-31.350

-31.350

-31.350

Aufwand (+)

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

-13.062

-31.350

-31.350

-31.350

 

Teilplan:

1.21.21

Bezeichnung:

Förderschulen

Produkt:

1.21.21.04

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

432100

-688

-1.650

-1.650

-1.650

Aufwand (+)

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

-688

-1.650

-1.650

-1.650

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz,

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann,

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

In Vertretung

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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22.06.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.07.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen