Beschlussvorlage - 0453/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss und die Bezirksvertretung Mitte stimmen dem Antrag des SSV Hagen zu, die Namensrechte am Ischelandstadion vermarkten zu dürfen und die Haupttribüne farblich anders zu gestalten. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der SSV Hagen möchte als künftiger Nutzer des Ischelandstadions die Namensrechte vermarkten und die Tribüne in den Vereinsfarben rot/weiß streichen.

 

 

Begründung

 

Mit Antrag vom 18.04.2017 beantragt der SSV Hagen die Nutzung des Rasenplatzes im Ischelandstadion für den Trainings- und Spielbetrieb.

Durch den Aufstieg in die Landesliga spielt die 1. Herren-Mannschaft des SSV in der mindestens gleichrangigen Liga wie die 1. Damen-Mannschaft der SF Westfalia Hagen, die bisher im Ischelandstadion trainieren und spielen.

Zukünftig wird es eine gemeinsame Nutzung geben, beide Mannschaften trainieren je 1x wöchentlich im Stadion und tragen ihre Heimspiele dort aus. Eine weitergehende Nutzung (mehrfaches Training je Mannschaft innerhalb der Woche) würde den Rasen zu sehr strapazieren, wäre der Qualität des Naturrasenplatzes somit nicht zuträglich.

 

Der SSV Hagen möchte mit eigenen Mitteln die Haupttribüne farblich anders gestalten: rot/weiß, also in den Vereinsfarben. Außerdem soll das Namensrecht am „Ischelandstadion“ vermarktet werden. Voraussichtlich soll das Stadion zukünftig „MaxMoritz-Stadion“ heißen. Der beantragte Name „MaxMoritz-Arena“ sollte nach Ansicht der Sportverwaltung nicht gewählt werden, weil eine Arena immer eine mehr oder weniger geschlossene Spielstätte oder Halle benennt, offene Stadien wie das Ischelandstadion werden i.d.R. auch als Stadion bezeichnet.

Die weiterhin beabsichtigte Werbung am und im Stadion wird im Rahmen des ohnehin schon bestehenden Werbegestattungsvertrages geregelt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.05.2017 - Sport- und Freizeitausschuss