Beschlussvorlage - 0453/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag SSV Hagen auf Vermarktung der Namensrechte am Ischelandstadion und Umgestaltung der Tribüne
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Jessica Röhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.05.2017
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Der SSV Hagen möchte als künftiger Nutzer des Ischelandstadions die Namensrechte vermarkten und die Tribüne in den Vereinsfarben rot/weiß streichen.
Begründung
Mit Antrag vom 18.04.2017 beantragt der SSV Hagen die Nutzung des Rasenplatzes im Ischelandstadion für den Trainings- und Spielbetrieb.
Durch den Aufstieg in die Landesliga spielt die 1. Herren-Mannschaft des SSV in der mindestens gleichrangigen Liga wie die 1. Damen-Mannschaft der SF Westfalia Hagen, die bisher im Ischelandstadion trainieren und spielen.
Zukünftig wird es eine gemeinsame Nutzung geben, beide Mannschaften trainieren je 1x wöchentlich im Stadion und tragen ihre Heimspiele dort aus. Eine weitergehende Nutzung (mehrfaches Training je Mannschaft innerhalb der Woche) würde den Rasen zu sehr strapazieren, wäre der Qualität des Naturrasenplatzes somit nicht zuträglich.
Der SSV Hagen möchte mit eigenen Mitteln die Haupttribüne farblich anders gestalten: rot/weiß, also in den Vereinsfarben. Außerdem soll das Namensrecht am „Ischelandstadion“ vermarktet werden. Voraussichtlich soll das Stadion zukünftig „MaxMoritz-Stadion“ heißen. Der beantragte Name „MaxMoritz-Arena“ sollte nach Ansicht der Sportverwaltung nicht gewählt werden, weil eine Arena immer eine mehr oder weniger geschlossene Spielstätte oder Halle benennt, offene Stadien wie das Ischelandstadion werden i.d.R. auch als Stadion bezeichnet.
Die weiterhin beabsichtigte Werbung am und im Stadion wird im Rahmen des ohnehin schon bestehenden Werbegestattungsvertrages geregelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Produkt: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) |
| € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. |
|
Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
|
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
