Beschlussvorlage - 0006/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die aktuellen LKW-Sperrzeiten am Märkischen Ring beizube-halten und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer zusätzlichen stationären Überwachungsanlage in Fahrtrichtung Emilienplatz.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hagen 2008 fand die 3. Projektgruppensitzung unter Leitung der Bezirksregierung Arnsberg (BezReg) am 03.10.2016 in Hagen statt.  Zusammenfassend lassen sich folgende Gesprächsergebnisse festhalten: In der Enneper Straße und in der Wehringhauser Straße werden die Grenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung zwischenzeitlich eingehalten. Ein weiterer Handlungsbedarf wird hier zukünftig nicht mehr gesehen. Eine positive Entwicklung ist aller Voraussicht nach, spätestens mit der Fertigstellung der Bhf.-Hinterfahrung, auch am  Graf-von-Galen-Ring ab 2020 zu erwarten.

Um eine Grenzwertunterschreitung am Belastungsschwerpunkt Märkischer Ring zu erreichen, ist es jedoch nach Auffassung der BezReg erforderlich, das Minderungspotenzial von Maßnahmen, die bereits im Luftreinhalteplan Hagen 2008 getroffen wurden, zu steigern. In diesem Zusammenhang soll die vom Rat beschlossene Ausweitung der LKW-Verkehrssperrung über die Versuchsphase hinaus fortgeführt werden. Zur Erhöhung der Befolgungsrate, die derzeit zwischen 20% und 30% liegt, soll zudem eine weitere stationäre Überwachungsanlage in Fahrtrichtung Emilienplatz installiert werden. Die Rechtsgrundlage für die Überwachung von Grenzwertüberschreitungen wurde durch die Änderung des § 48 OBG NRW geschaffen. Danach sind die Kreisordnungsbehörden (gem. § 3 OBG auch die kreisfreien Städte) für die Überwachung der Einhaltung des Verkehrszeichens 270 (Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen / Beginn einer Umweltzone) zuständig.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die vorläufigen monatlichen Einzelwerte der von der Stadt beauftragten Immissionsmessungen des Institutes für Umwelttechnik (IUTA) am Finanzamt für den Zeitraum Juli bis November 2016. Zum Vergleich sind die vorläufigen Messergebnisse des Landesumweltamtes (LANUV NRW) von der gegenüberliegenden Straßenseite (Märkischer Ring 85) für den gleichen Zeitraum angegeben.

 

Tabelle 1: Vorläufige NO2-Monatsmittelwerte in µg/m³ des LANUV NRW und  des

                 Institutes für Energie und Umwelttechnik (IUTA) am Märkischer Ring

 

LANUV NRW

IUTA e.V.

 

Märkischer Ring 85

Finanzamt/ gegenüberliegende Straßenseite

Zeitraum

NO2 in µg/m³

NO2 in µg/m³

Juli

47,6

48,7

August

44,9

46,8

September

60,0

60,0

Oktober

47,7

41,1

November

n.v.

43,6

Dezember

n.v.

51,4

 

Die vorläufigen Messergebnisse zeigen eine gute Überstimmung und verdeutlichen noch einmal den Handlungsbedarf am Belastungsschwerpunkt Märkischen Ring bei einer  Anhalts weisen Zugrundlegung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes der 39. BImSchV von 40 µg/m³.

Vor diesem Hintergrund sieht es die Verwaltung als notwendig an, die Ausweitung der LKW-Sperrzeiten im Sommer zwischen 6:00 Uhr und 22.00 Uhr sowie im Winter zwischen 6:00 Uhr und 20.00 Uhr beizubehalten. Zur Erhöhung der Befolgungsrate wird ferner die Errichtung einer weiteren Überwachungsanlage in Fahrtrichtung Emilienplatz als notwendig erachtet. Parallel dazu sind die Immissionsmessungen mit Hilfe eines Passivsammlers zur Wirkungskontrolle fortzuführen.

 

Kosten:

 

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) geht von folgenden Kosten für eine 2. Stationäre Überwachungsanlage aus:

 

Baukosten:80.000 Euro

Folgekosten:   7.000 Euro

 

Die Finanzierung der Anschaffungskosten kann innerhalb des Teilplans durch Mehreinzahlungen sichergestellt  werden.

 

Der personelle Aufwand für die Überwachung der Anlage wird mit 1 Halbtagsstelle EG 8 (23.150 €) beziffert.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000085

Bezeichnung:

Erwerb und Bau von Messeinrichtungen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

Einzahlung(-)

 

0 €

0

 

Auszahlung (+)

785200

80.000 €

80.000

 

Eigenanteil

 

80.000 €

80.000

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann gesichert werden (Deckung innerhalb des Teilplans durch Mehreinzahlungen)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die LKW-Blitzanlage in Höhe von 80.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahre ist mit einer  Abschreibung in Höhe von jährlich 11.429 € zu rechnen.

Durch die Abschreibung entsteht ein Aufwand, der sich in der Ergebnisrechnung auswirkt.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

1.200

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

7.000

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

11.429

e) personelle Folgekosten je Jahr

23.150 €

Zwischensumme

42.779 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

42.779 €

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

0,5

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

EG 8

sind im Stellenplan

2018

einzurichten.

 

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

 

sind im Stellenplan

 

einzurichten.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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16.03.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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21.03.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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23.03.2017 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.03.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Der Rat beschließt, die aktuellen LKW-Sperrzeiten am Märkischen Ring beizubehalten und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer zusätzlichen stationären Überwachungsanlage in Fahrtrichtung Emilienplatz.

 

Die Städtische Messeinrichtung wird fortgeführt.

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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30.03.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aktuellen LKW-Sperrzeiten am Märkischen Ring beizube-halten und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer zusätzlichen stationären Überwachungsanlage in Fahrtrichtung Emilienplatz.

 

Die städtische Messeinrichtung wird fortgeführt.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

14

 

 

CDU

16

1

 

Bündnis 90/ Die Grünen

4

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

1

 

 

FDP

2

 

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

48

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0