Beschlussvorlage - 1014/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.     

 
Übernahme der Ausbildungskräfte des Verwaltungsbereiches

Ausbildungskräfte mit den Prüfungsnoten “Sehr Gut”, “Gut” und “Befriedigend” werden zu 100% in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.

Ausbildungskräfte (außer Beamtenanwärter/-innen, s.u.) mit der Prüfungsnote “Ausreichend” werden im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres zu 100% übernommen.
Voraussetzung auf Seiten des/der Auszubildenden ist, dass die Leistungen während der Ausbildungszeit besser bewertet wurden als die Prüfungsnote letztlich ausgefallen ist.
Eine anschließende unbefristete Übernahme kann erfolgen, wenn der/die Beschäftigte im Verlaufe des einjährigen Beschäftigungsjahres mindestens mit “Gut” bewertete Leistungen in der Praxis zeigt.

Anwärter/-innen im Beamtenbereich, die mit der Prüfungsnote “Ausreichend” abschließen, werden auch im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres -allerdings zu 2/3- als tariflich Beschäftigte mit dem Ziel beschäftigt, sie, sofern sie sich wie vorstehend ausgeführt bewähren, wieder in das (unbefristete) Beamtenverhältnis zu übernehmen.


2.      Übernahme der Ausbildungskräfte des gewerblich-technischen Bereiches

Ausbildungskräfte mit der Prüfungsnote “Sehr Gut” werden zu 100% in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.

Ausbildungskräften mit den Prüfungsnoten “Gut” und “Befriedigend” wird im Rahmen einer sozialen Übergangslösung eine Beschäftigungsmöglichkeit  zu 100% für ein Jahr garantiert.
Sollten innerhalb dieses Jahres freie, in der Regel berufsspezifische Planstellen vorhanden sein, soll eine unbefristete Übernahme erfolgen. Bei einer ggf. dann zu treffenden Personalauswahl unter diesen Beschäftigten soll die Prüfungsnote ausschlaggebend sein.

Ausbildungskräfte mit der Prüfungsnote “Ausreichend” werden nicht übernommen.
Eine befristete Übernahme im Rahmen einer sozialen Übergangslösung zu 100% für die Dauer eines Jahres ist jedoch dann möglich, wenn die Leistungen während der Ausbildungszeit besser bewertet wurden als die Prüfungsnote letztlich ausgefallen ist.

3.      Sonderregelung

Die unter 1. und 2. genannten Regelungen gelten nicht für Ausbildungskräfte, bei denen verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe einer Übernahme entgegenstehen.


Der Beschluss des Personalausschusses vom 13.07.2004 wird insoweit aufgehoben.

 

 

Die Vorlage wird zum 01.12.2005 realisiert.

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Sachverhalt

Der Personalausschuss hatte die Übernahmeregelung für die Auszubildenden mit Beschluss vom 13.07.2004 modifiziert. Ziel war eine leistungsorientierte Übernahme einzuführen. Gleichzeitig galt es, die Einsparmaßnahmen als Ausfluss des gesamtstädtischen Strategiekonzeptes umzusetzen. Die derzeit gültige Beschlusslage führt dazu, dass vorhandene Personalbedarfe nicht gedeckt werden können, weil die Verwaltung vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage die Ausbildungsplatzangebote im Verwaltungsbereich bereits seit Jahren erheblich reduziert hatte. Die Beschlusslage soll aus diesem Grunde teilweise verändert werden.   

 


 
Ausgangslage

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 13.07.2004 (s. Anlage 1) wurde die aus dem Jahre 1994 gültige Übernahmeregelung modifiziert. Ziel war eine leistungsorientierte Übernahmeregelung einzuführen, um motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter/innen für das Berufsleben zu gewinnen. Gleichzeitig galt es, die Beschlüsse des Rates aus dem Jahre 2003 zum gesamtstädtischen Strategiekonzept und den sich daraus ableitenden Einsparmaßnahmen umzusetzen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass über 40% des ursprünglich anvisierten Einsparziels durch die Reduzierung von Personalkosten erreicht werden muss. Die sich daraus ergebenden Konsolidierungsmaßnahmen sahen daher auch die reduzierte  Übernahme von Ausbildungskräften vor.

 

Die modifizierte Beschlusslage wurde erstmalig auf den Prüfungsjahrgang 2005 angewendet. Im Verwaltungsbereich wurden danach nur diejenigen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen, die ihre Abschlussprüfung mit der Note “Gut” bestanden hatten (6 Auszubildende). Die übrigen Ausbildungskräfte des Verwaltungsbereiches sind zurzeit im Rahmen einer sozialen Übergangslösung beschäftigt. Aus dem gewerblich-technischen Bereich wurden zwei Ausbildungskräfte unbefristet übernommen, weil hier ein entsprechender Personalbedarf vorhanden war.

 

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage hatte die Verwaltung ihre Ausbildungsplatzangebote im Verwaltungsbereich in den letzten Jahren bereits erheblich reduziert. In den nächsten drei Prüfungsjahrgängen werden insgesamt nur 14 Dipl. Verwaltungswirte/-innen bzw. -betriebswirte/-innen FH und 10 Verwaltungsfachangestellte ausgebildet.

 

Selbst wenn ohne Berücksichtigung von Konsolidierungszwängen bedarfsgerecht ausgebildet worden wäre, führt die derzeit gültige Beschlusslage insbesondere im Verwaltungsbereich dazu, dass vorhandene Personalbedarfe nicht gedeckt werden können.

 

Letztlich könnte die derzeit gültige Beschlusslage dauerhaft nur Bestand haben, wenn die Stadt Hagen im Ausbildungsbereich deutlich über Bedarf ausbilden würde. Dies wäre gleichzeitig aber auch mit höheren (Sach-)Kosten für eine qualifizierte Ausbildungsumgebung verbunden.

 

Aktuell haben in den Ausbildungsberufen Dipl. Verwaltungswirt/in/-betriebswirt/in FH im Jahre 2005 insgesamt 2 Ausbildungskräfte ihre Staatsprüfung mit der Note “Gut”  bestanden, 4 Ausbildungskräfte mit der Note “Befriedigend” und 1 Ausbildungskraft mit der Note “Ausreichend”. In den vergangenen 10 Jahren haben insgesamt nur 5 Ausbildungskräfte für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes mit der Note “Gut” bestanden (s. Anlagen 2 und 3). Der überwiegende Teil der Diplomanden/innen schließt die Staatsprüfung mit der Note “Befriedigend” ab.

 

Zum Vergleich: Am Standort der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Hagen haben im Jahre 2004 von 207 Diplomanden/innen 29 mit der Note “Gut” und im Jahre 2005 von 252 Diplomanden/innen 36 mit der Note “Gut” oder besser (davon 1x “Sehr Gut”) ihre Staatsprüfung absolviert.

 

Im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r haben im Jahre 2005
4 Ausbildungskräfte mit der Note “Gut” bestanden, 4 Ausbildungskräfte mit der Note “Befriedigend” und 1 Ausbildungskraft mit der Note “Ausreichend” (s. Anlage 4).

 

 

Fazit

 

In Anbetracht des Schwierigkeitsgrades des Studiums an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Rahmen der Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes und der voraussichtlichen Personalbedarfe im gesamten Verwaltungsbereich sieht die Verwaltung daher die Notwendigkeit, im Verwaltungsbereich auch Ausbildungskräfte mit einer Prüfungsnote “Befriedigend” unbefristet zu übernehmen.

 

Bei einer zunächst befristeten Übernahme einer Ausbildungskraft mit der Prüfungsnote “Ausreichend” ist eine Bewertung der praktischen Leistungen im Verlaufe der einjährigen Beschäftigungsdauer durch Beurteilungen im 4-Monats-Rhythmus durchzuführen.

 

Eine Übernahme der Ausbildungskräfte im gewerblich-technischen Bereich wird maßgeblich vom Personalbedarf beeinflusst werden. Die Personalfluktuation durch Altersteilzeitfälle, Renteneintritte und Umsetzungen ist im Vergleich zum Verwaltungsbereich wesentlich geringer. Insofern soll, unabhängig vom Vorhandensein freier Planstellen, ausschließlich Ausbildungskräften mit der Prüfungsnote “Sehr Gut” ein unbefristetes Übernahmeangebot unterbreitet werden.

 

Die ziel- und bedarfsgerichtete Ausbildung von Auszubildenden für den Verwaltungsbereich im Gegensatz zu der Ausbildung in Ausbildungsberufen für den gewerblich-technischen Bereich rechtfertigt die unterschiedliche Regelung für die Übernahme der Ausbildungskräfte.

 

Die neue Beschlusslage soll für die Prüfungsjahrgänge 2005 und 2005 ff. Anwendung finden.

 

 

Dem Gesamtpersonalrat ist nach den Vorschriften des LPVG NW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.11.2005 - Personalausschuss - vertagt

Erweitern

15.02.2006 - Personalausschuss