15.02.2006 - 5 Übernahme von Ausbildungskräftenhier: 2. Lesung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Personalausschusses
- Gremium:
- Personalausschuss
- Datum:
- Mi., 15.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Stefan Keßen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Röspel
erklärt für die CDU Fraktion, dass im Beschlussvorschlag für die Übernahme
von Ausbildungskräften des Verwaltungsbereiches im ersten Satz die Ergänzung
in ein bedarfsgerechtes, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
vorgenommen werden sollte.
Frau Machatschek
erklärt, dass hier sehr deutlich werde, dass ein Personalentwicklungskonzept
dringend benötigt werde, um eine bedarfsgerechte Einstellung von Auszubildenden
vornehmen zu können.
Herr Dr. Bleicher
erklärt, dass verwaltungsintern derzeit eine entsprechende Vorlage erarbeitet
werde, die in die politischen Gremien eingebracht werde.
Herr Röspel stellt
fest, dass Einigkeit besteht über einen Zusatz im Beschlussvorschlag, wonach
die Verwaltung aufgefordert wird, ein Personalentwicklungskonzept vorzulegen.
Herr Röspel lässt
über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
1.
Übernahme der Ausbildungskräfte des
Verwaltungsbereiches
Ausbildungskräfte
mit den Prüfungsnoten Sehr Gut, Gut und Befriedigend werden zu 100 % in
ein bedarfsgerechtes, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.
Ausbildungskräfte
(außer Beamtenanwärter/-innen, s.u.) mit der Prüfungsnote Ausreichend werden
im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres zu 100 %
übernommen.
Voraussetzung
auf Seiten des/der Auszubildenden ist, dass die Leistungen während der
Ausbildungszeit besser bewertet wurden als die Prüfungsnote letztlich
ausgefallen ist. Eine anschließende Übernahme kann erfolgen, wenn der/die Beschäftigte
im Verlaufe des einjährigen Beschäftigungsjahres mindestens mit Gut bewertete
Leistungen in der Praxis zeigt.
Anwärter/-innen im Beamtenbereich, die mit der Prüfungsnote
Ausreichend abschließen, werden auch im Rahmen einer sozialen Übergangslösung
für die Dauer eines Jahres allerdings zu 2/3 als tariflich Beschäftigte mit
dem Ziel beschäftigt, sie, sofern sie sich wie vorstehend ausgeführt bewähren,
wieder in das (unbefristete) Beamtenverhältnis zu übernehmen.
2.
Übernahme der Ausbildungskräfte des gewerblich
technischen Bereiches
Ausbildungskräfte
mit den Prüfungsnoten Sehr Gut und Gut werden zu 100 % in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis übernommen.
Ausbildungskräfte
mit den Prüfungsnoten Befriedigend und Ausreichend wird im Rahmen einer
sozialen Übergangslösung eine Beschäftigungsmöglichkeit zu 100 % für ein Jahr
garantiert.
Sollten
innerhalb dieses Jahres freie, in der Regel berufsspezifische Planstellen
vorhanden sein, soll eine unbefristete Übernahme erfolgen. Bei einer ggf. dann
zu treffenden Personalauswahl unter diesen Beschäftigten soll die Prüfungsnote
ausschlaggebend sein.
3.
Sonderregelung
Die unter 1. und 2. genannten Regelungen gelten nicht für
Ausbildungskräfte, bei denen verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe
einer Übernahme entgegenstehen.
4.
Personalentwicklung
Der Bereich der Ausbildungskräfte ist in das von der Verwaltung zu
erarbeitende Personalentwicklungskonzept zu integrieren.
Der Beschluss des
Personalausschusses vom 13.07.2004 wird insoweit aufgehoben; die neue
Beschlusslage findet Anwendung auf Ausbildungskräfte ab Prüfungsjahrgang 2005.
Die Vorlage wird zum
16.02.2006 realisiert.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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346,3 kB
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