Beschlussvorlage - 1062/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre  für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.: 1/14 (655) -Gewerbegebiet Böhfeld- in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr.: 1062/2016 ist.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.02.2014 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/14 (655) –Gewerbegebiet Böhfeld- beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgte am 21.03.2014.

 

Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einstieg in die Entwicklung gewerblicher Nutzungen geschaffen werden, bzw. das Nebeneinander von landwirtschaftlicher Nutzung und Gewerbe geregelt werden.

 

Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/14 (655) –Gewerbegebiet Böhfeld- wurde vom Rat der Stadt am 11.12.2014 beschlossen und am 6.3.2015 veröffentlicht.

 

Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs.1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens dauert zz. noch an.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit um ein Jahr zu verlängern.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.02.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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14.02.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.02.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen