08.02.2017 - 8.3 Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt weist darauf hin, dass noch Gespräche mit den Eigentümern laufen würden und aus diesem Grunde die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre vorgenommen werden solle.

 

 

Herr Löher macht deutlich, dass dem Landwirt durch die Veränderungssperre die Möglichkeit genommen werde, kurzfristig seinen Betrieb zu erweitern. Es sollten Gespräche geführt werden, um schnellstmöglich zu klären, welche Pläne der Landwirt verfolge. Es dürfe ihm nicht die Grundlage für seinen Betrieb genommen werden.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, dass es bereits Gespräche mit dem Landwirt gegeben habe. Es seien ihm auch Ersatzgrundstücke angeboten worden. Um Zeit für weitere Verhandlungen zu haben, müsse die Veränderungssperre verlängert werden.   

 

Herr Heiermann erklärt, er werde der Vorlage nicht zustimmen.

 

Herr Hennemann möchte wissen, wie oft eine Veränderungssperre verlängert werden kann.

 

Herr Gerbersmann beantworte die Frage dahin gehend, dass die normale Veränderungssperre nach zwei Jahren ende. Die Sperre könne einmalig verlängert werden. Sollten besondere Gründe vorliegen, könne diese Frist nochmals um ein weiteres Jahr verlängert werden.

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre  für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.: 1/14 (655) -Gewerbegebiet Böhfeld- in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr.: 1062/2016 ist.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

-

5

-

CDU

-

5

1

Bündnis 90/ Die Grünen

-

-

-

Hagen Aktiv

-

2

-

Die Linke

-

1

-

 

 

x

Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

0

Dagegen:

13

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage